2630/J XXI.GP
Eingelangt am: 04.07.2001
der NRAbg Dr. Hannes Jarolim
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Aussage Ing. Peter Westenthaler gegenüber Dr. Roland Adrowitzer
Im Zusammenhang mit der am 27.6.2001 veröffentlichten Resolution der ZiB -
Redakteursversammlung, in der unter Punkt 4 Folgendes angeführt ist:
„4. Versuch, ZiB 2 - Chefredakteur Adrowitzer
unter Druck zu setzen
Am Rande der Live - Diskussion über das ORF - Gesetz
flüsterte Westenthaler Diskussionsleiter Adrowitzer
zu, er besitze dessen Dienstvertrag und werde den
später auch veröffentlichen“,
stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1. Sehen Sie unter Berücksichtigung des Ortes und des inhaltlichen Zusammenhanges zu
der derzeitigen Diskussion um die Einflussnahme der Politik auf die freie
Berichterstattung in dieser Aussage des FPÖ Klubobmannes eine Verletzung des
Datenschutzes?
2. Sehen Sie unter Berücksichtigung des Ortes und des inhaltlichen Zusammenhanges zu
der derzeitigen Diskussion um die Einflussnahme der Politik auf die freie
Berichterstattung in dieser Aussage des FPÖ Klubobmannes eine Verletzung des
Strafgesetzbuches?
3. Sehen Sie unter Berücksichtigung des Ortes und des inhaltlichen Zusammenhanges zu
der derzeitigen Diskussion um die Einflussnahme der Politik auf die freie
Berichterstattung in dieser Aussage des FPÖ Klubobmannes eine Verletzung der
Meinungsfreiheit?
4. Werden Sie im Rahmen des Weisungsrechts dahingehend auf die Staatsanwaltschaft
Wien Einfluss nehmen, dass die Aussage Ing. Peter Westenthalers auf seine
datenschutzrechtlich und strafrechtliche Relevanz hin geprüft werden soll?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wenn ja, wann?