2630/J XXI.GP

Eingelangt am: 04.07.2001

 

 

ANFRAGE

 

der NRAbg Dr. Hannes Jarolim

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Aussage Ing. Peter Westenthaler gegenüber Dr. Roland Adrowitzer

 

 

Im Zusammenhang mit der am 27.6.2001 veröffentlichten Resolution der ZiB -

Redakteursversammlung, in der unter Punkt 4 Folgendes angeführt ist:

 

      „4. Versuch, ZiB 2 - Chefredakteur Adrowitzer

      unter Druck zu setzen

 

      Am Rande der Live - Diskussion über das ORF - Gesetz

      flüsterte Westenthaler Diskussionsleiter Adrowitzer

      zu, er besitze dessen Dienstvertrag und werde den

      später auch veröffentlichen“,

 

stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1. Sehen Sie unter Berücksichtigung des Ortes und des inhaltlichen Zusammenhanges zu

    der derzeitigen Diskussion um die Einflussnahme der Politik auf die freie

    Berichterstattung in dieser Aussage des FPÖ Klubobmannes eine Verletzung des

    Datenschutzes?

 

2. Sehen Sie unter Berücksichtigung des Ortes und des inhaltlichen Zusammenhanges zu

    der derzeitigen Diskussion um die Einflussnahme der Politik auf die freie

    Berichterstattung in dieser Aussage des FPÖ Klubobmannes eine Verletzung des

    Strafgesetzbuches?

 

3. Sehen Sie unter Berücksichtigung des Ortes und des inhaltlichen Zusammenhanges zu

    der derzeitigen Diskussion um die Einflussnahme der Politik auf die freie

    Berichterstattung in dieser Aussage des FPÖ Klubobmannes eine Verletzung der

    Meinungsfreiheit?

 

4. Werden Sie im Rahmen des Weisungsrechts dahingehend auf die Staatsanwaltschaft

    Wien Einfluss nehmen, dass die Aussage Ing. Peter Westenthalers auf seine

    datenschutzrechtlich und strafrechtliche Relevanz hin geprüft werden soll?

 

5. Wenn nein, warum nicht?

 

6. Wenn ja, wann?