2633/J XXI.GP

Eingelangt am:04.07.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Beate Schasching

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend verspätete Genehmigung von Sonderverträgen für LehrerInnen

 

Im Bereich des Wiener Stadtschulrates wurden im September 2000 rund 150 LehrerInnen für

Werkerziehung, Ernährung und Haushalt, für den muttersprachlichen Unterricht, als Nativ -

speaker, für Pflichtschulen angestellt und Anträge beim Bundesministerium für Bildung,

Wissenschaft und Kultur auf Zustimmung zum Abschluß eines Sondervertrages und

Einstufung gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst vom

3.12.1992, 30.8.1994 bzw. 10.5.1996 gestellt. Für diese Sondervertrags - LehrerInnen wurden

Einstufungen nach L2a1, L2a2, L2b1, L2b2 beantragt. Die Mitteilung über die Genehmigung

der Sonderverträge ist erst am 29.6.2001 beim Wiener Stadtschulrat (Schulschluß - Tag!)

eingelangt. Laut Vertragsbedienstetengesetz, § 4 Abs. 1, ist allerdings „dem

Vertragsbediensteten unverzüglich nach dem Beginn des Dienstverhältnisses und spätestens

einem Monat nach dem Wirksamkeitsbeginn jeder Änderung des Dienstvertrages eine

schriftliche Ausfertigung des Dienstvertrags und allfälliger Änderungen zum Dienstvertrag

auszufolgen.“

 

Die betroffenen Sondervertrags - LehrerInnen mußten seither beträchtliche

Einkommensverluste hinnehmen, da die Differenz zwischen der bei der Anstellung vorläufig

getroffenen Einstufung und der tatsächlich genehmigten Besoldungseinstufung 2.000,- öS bis

3.000,- öS monatlich beträgt. Für eine weitere Gruppe von LehrerInnen bei denen EU -

Vordienstzeiten anzuerkennen wären, liegen die entsprechenden Richtlinien des

Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Genehmigungen ihrer

Verträge bzw. die endgültige Einstufung allerdings bis heute noch nicht vor.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,

Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

 

1.   Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, daß die Anträge auf Zustimmung zum

      Abschluß eines Sondervertrages und die Einstufung so spät genehmigt wurden,

      obwohl das Vertragsbedienstetengesetz eine unverzügliche Ausfolgung des Vertrags

      bzw. spätestens einem Monat nach dem Wirksamkeitsbeginn jeder Änderung des

      Vertrags vorsieht?

 

2.  Erhalten die Betroffenen die entstandenen Verzugszinsen, die sich aus der Differenz

     der vorläufigen Einstufung zum Dienstbeginn bzw. der Genehmigung der Verträge

     ergeben, ausbezahlt?

 

3.  Aus welchen Gründen sind die Richtlinien zur Anerkennung von EU - Vordienstzeiten

     noch nicht fertiggestellt bzw. ausgesandt?

 

4.  Wann ist mit der Aussendung der Richtlinien zu rechnen?

 

5. Aus welchen Gründen wurden die Anträge auf Genehmigung von EU -

    Vordienstzeiten noch nicht genehmigt?

 

6. Wann ist mit einer Genehmigung der Anträge auf Anerkennung der EU -

    Vordienstzeiten zu rechnen?