2633/J XXI.GP
Eingelangt am:04.07.2001
der Abgeordneten Beate Schasching
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend verspätete Genehmigung von Sonderverträgen für LehrerInnen
Im Bereich des Wiener Stadtschulrates wurden im September 2000 rund 150 LehrerInnen für
Werkerziehung, Ernährung und Haushalt, für den muttersprachlichen Unterricht, als Nativ -
speaker, für Pflichtschulen angestellt und Anträge beim Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur auf Zustimmung zum Abschluß eines Sondervertrages und
Einstufung gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst vom
3.12.1992, 30.8.1994 bzw. 10.5.1996 gestellt. Für diese Sondervertrags - LehrerInnen wurden
Einstufungen nach L2a1, L2a2, L2b1, L2b2 beantragt. Die Mitteilung über die Genehmigung
der Sonderverträge ist erst am 29.6.2001 beim Wiener Stadtschulrat (Schulschluß - Tag!)
eingelangt. Laut Vertragsbedienstetengesetz, § 4 Abs. 1, ist allerdings „dem
Vertragsbediensteten unverzüglich nach dem Beginn des Dienstverhältnisses und spätestens
einem Monat nach dem Wirksamkeitsbeginn jeder Änderung des Dienstvertrages eine
schriftliche Ausfertigung des Dienstvertrags und allfälliger Änderungen zum Dienstvertrag
auszufolgen.“
Die betroffenen Sondervertrags - LehrerInnen mußten seither beträchtliche
Einkommensverluste hinnehmen, da die Differenz zwischen der bei der Anstellung vorläufig
getroffenen Einstufung und der tatsächlich genehmigten Besoldungseinstufung 2.000,- öS bis
3.000,- öS monatlich beträgt. Für eine weitere Gruppe von LehrerInnen bei denen EU -
Vordienstzeiten anzuerkennen wären, liegen die entsprechenden Richtlinien des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Genehmigungen ihrer
Verträge bzw. die endgültige Einstufung allerdings bis heute noch nicht vor.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, daß die Anträge auf Zustimmung zum
Abschluß eines Sondervertrages und die Einstufung so spät genehmigt wurden,
obwohl das Vertragsbedienstetengesetz eine unverzügliche Ausfolgung des Vertrags
bzw. spätestens einem Monat nach dem Wirksamkeitsbeginn jeder Änderung des
Vertrags vorsieht?
2. Erhalten die Betroffenen die entstandenen Verzugszinsen, die sich aus der Differenz
der vorläufigen Einstufung zum Dienstbeginn bzw. der Genehmigung der Verträge
ergeben, ausbezahlt?
3. Aus welchen Gründen sind die Richtlinien zur Anerkennung von EU - Vordienstzeiten
noch nicht fertiggestellt bzw. ausgesandt?
4. Wann ist mit der Aussendung der Richtlinien zu rechnen?
5. Aus welchen Gründen wurden die Anträge auf Genehmigung von EU -
Vordienstzeiten noch nicht genehmigt?
6. Wann ist mit einer Genehmigung der Anträge auf Anerkennung der EU -
Vordienstzeiten zu rechnen?