2635/J XXI.GP

Eingelangt am:04.07.2001

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Muttonen und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Beiratswesen

 

Die künstlerische Produktion und Präsentation vor allem experimenteller

und wenig etablierter Kunstformen hat mit einer Vielzahl bürokratischer

und finanzieller Hindernisse zu kämpfen. Erschwerend kommt die oft nicht

nachvollziehbare Entscheidungsfindung über allfällige Subventionierungen

durch die Kunstförderungsbeiräte hinzu.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler

nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Welche Personen wurden konkret in den in der Kunstsektion

eingerichteten Fachbeiräten nach jeweils wie langer Funktionsperiode

durch neue Beiratsmitglieder seit 1.1.2001 nachbesetzt?

 

2. Falls keine Nachbesetzung erfolgte, welche Personen

schieden nach jeweils wie langer Funktionsperiode seit 1.1.2000 aus den

Beiräten aus?

 

3. Nach welchen Auswahlkriterien sind die einzelnen Nachbesetzungen

erfolgt und wer wurde zur Beiratstätigkeit seit 1.1.2000 neu berufen?

 

4. Welche Geschäftsordnungen liegen den Beiräten in der Kunstsektion

zugrunde? Haben diese Geschäftsordnungen in den letzten zwei Jahren

Änderungen erfahren und wenn ja, welche?

 

5. Werden bei Entscheidungen über Beiratsbesetzungen die

Interessensvertretungen im Kunst - und Kulturbereich eingebunden?

 

6. Wenn ja, in welcher Form?

 

7. Wenn nein, werden Sie eine entsprechende Mitbeteiligung der

Interessensvertretungen im Kunst - und Kulturbereich bei künftig

anstehenden Umstrukturierungen und Nachbesetzungen von Beiräten

vorsehen?

 

8. In welcher Form werden der Weg der Entscheidungsfindung und die

Empfehlungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

 

9. Welche Förderungsentscheidungen sind seit 1.1.2000 ohne

Beiratsempfehlung getroffen worden? (bitte einzeln mit

Förderungsausmaß anführen)