2635/J XXI.GP
Eingelangt am:04.07.2001
der Abgeordneten Mag. Muttonen und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Beiratswesen
Die künstlerische Produktion und Präsentation vor allem experimenteller
und wenig etablierter Kunstformen hat mit einer Vielzahl bürokratischer
und finanzieller Hindernisse zu kämpfen. Erschwerend kommt die oft nicht
nachvollziehbare Entscheidungsfindung über allfällige Subventionierungen
durch die Kunstförderungsbeiräte hinzu.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1. Welche Personen wurden konkret in den in der Kunstsektion
eingerichteten Fachbeiräten nach jeweils wie langer Funktionsperiode
durch neue Beiratsmitglieder seit 1.1.2001 nachbesetzt?
2. Falls keine Nachbesetzung erfolgte, welche Personen
schieden nach jeweils wie langer Funktionsperiode seit 1.1.2000 aus den
Beiräten aus?
3. Nach welchen Auswahlkriterien sind die einzelnen Nachbesetzungen
erfolgt und wer wurde zur Beiratstätigkeit seit 1.1.2000 neu berufen?
4. Welche Geschäftsordnungen liegen den Beiräten in der Kunstsektion
zugrunde? Haben diese Geschäftsordnungen in den letzten zwei Jahren
Änderungen erfahren und wenn ja, welche?
5. Werden bei Entscheidungen über Beiratsbesetzungen die
Interessensvertretungen im Kunst - und Kulturbereich eingebunden?
6. Wenn ja, in welcher Form?
7. Wenn nein, werden Sie eine entsprechende Mitbeteiligung der
Interessensvertretungen im Kunst - und Kulturbereich bei künftig
anstehenden Umstrukturierungen und Nachbesetzungen von Beiräten
vorsehen?
8. In welcher Form werden der Weg der Entscheidungsfindung und die
Empfehlungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
9. Welche Förderungsentscheidungen sind seit 1.1.2000 ohne
Beiratsempfehlung getroffen worden? (bitte einzeln mit
Förderungsausmaß anführen)