2638/J XXI.GP

Eingelangt am:04.07.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Oberhaidinger

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Auswirkungen der Stromliberalisierung auf die KonsumentInnen

 

Vor einigen Jahren hat die EU die Liberalisierung des Energiesektors eingeleitet. Laut EU -

Elektrizitätsrichtlinie (Art. 19) muss bis 2003 eine schrittweise Mindestmarktöffnung im Ausmaß von

35% erfolgen.

Die Liberalisierung in Österreich verläuft in mehreren Etappen, wobei ab 1. Oktober 2001 die volle

Marktöffnung für Strom gilt.

Mit der Liberalisierung sind Gefahren verbunden, wie unübersichtliche Preisstrukturen, möglicher

Import von Atomstrom und negative arbeitsmarkt - und sozialpolitische Auswirkungen für die

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Energiesektors. Daher ist besonders darauf zu achten, dass

gewisse Gruppen nicht benachteiligt werden.

Die „kleinen“ KonsumentInnen, sprich die einzelnen Haushalte, konnten aus den bisherigen

Liberalisierungsschritten kaum Vorteile lukrieren. Zum Schutz und zur Stärkung der KonsumentInnen

(Haushalte, Klein - und Mittelbetriebe) hat die Regierung bisher keine Maßnahmen gesetzt. Dies

ungeachtet des Sachverhaltes, dass den einzelnen Konsumentinnen - angesichts ihrer fehlenden

Marktmacht - aus der Liberalisierung u.U. deutlich mehr Nachteile erwachsen. Dies zeigen auch

Erfahrungen aus anderen Ländern, wie etwa Deutschland.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz

folgende

 

Anfrage:

 

1. Halten Sie angesichts der derzeitigen Lage auf dem Strommarkt die Liberalisierung mit 1.

    Oktober 2001 ohne Schäden für KonsumentInnen für realistisch?

 

2. Wenn ja, warum?

 

3. Wenn nein, welche Maßnahmen zum Schutz der KonsumentInnen sind von Ihrer Seite geplant?

 

4. Für die KonsumentInnen ist die Situation am Strommarkt derzeit geprägt durch

    Unübersichtlichkeit und mangelnde Transparenz. Die mangelnde Vergleichbarkeit von Leistungen

    unterschiedlicher Stromversorger schränkt die freie Wahl der Leistungen ein. Wurden von Seiten

    Ihres Ressorts Maßnahmen zur Schaffung transparenter Preis - /Leistungsverhältnisse ergriffen

    bzw. werden solche ergriffen werden?

 

5. Wenn nein, warum nicht?

6. Wenn ja, welche?

 

7. Die Intransparenz betrifft auch die Angebote, die unterschiedlichen Kundenkreisen gemacht

    werden (Privat - , Gewerbe - und Großkunden). Diese sind entweder nicht vergleichbar oder nicht

     zugänglich (z.B. können die Angebote an EVU - Kunden bei der Energie AG OÖ im Internet nur

     mit einem entsprechenden Passwort abgefragt werden). Haben Sie diesbezügliche Maßnahmen zur

     Beseitigung dieser Misslage ergriffen bzw. werden Sie welche ergreifen?

 

8. Wenn nein, warum nicht?

 

9. Wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt?

 

10. Halten Sie es für notwendig, dass die Stromversorger einheitliche Geschäftsbedingungen

      anbieten?

 

11. Wenn nein, warum nicht?

 

12. Ein enormes Problem stellt die Zugänglichkeit von Informationen dar. Da viele Informationen

      vorwiegend über das Internet verfügbar sind, bleiben sie einem beträchtlichen Teil der

      KonsumentInnen von vornherein verschlossen. Haben Sie entsprechende Schritte eingeleitet,

     damit allen KonsumentInnen die notwendigen Informationen verständlich aufbereitet zugänglich

     sind?

 

13. Wenn nein, warum nicht?

 

14. Wenn ja, welche und wann?

 

15. Angesichts der beträchtlichen Unübersichtlichkeit und Intransparenz am derzeitigen Strommarkt

      sind KonsumentInnen stark auf ein entsprechendes Beratungsangebot angewiesen. Planen Sie in

      diesem Zusammenhang die Errichtung bundesweiter Informationsstellen (beispielsweise Call

      Center und Internet) zur Information von KonsumentInnen?

 

16. Wenn nein, warum nicht?

 

17. Wenn ja, wie sollen diese konkret aussehen?

 

18. Werden Sie weiters eine bundesweite Beratungsoffensive für KonsumentInnen durchführen

      (lassen)?

 

19. Wenn nein, warum nicht?

 

20. Wenn ja, in welchem Ausmaß ist diese geplant?

 

21. Wann soll konkret mit der Umsetzung begonnen werden?

 

22. Bereits seit einigen Wochen preisen Stromanbieter die Vorteile eines Wechsels zu ihnen an.

       Haben Sie entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die KonsumentInnen vor Schäden

       resultierend aus voreiligen Abschlüssen zu schützen bzw. werden Sie solche ergreifen?

 

23. Wenn nein, warum nicht?

 

24. Wenn ja, welche und wann?