2638/J XXI.GP
Eingelangt am:04.07.2001
der Abgeordneten Oberhaidinger
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Auswirkungen der Stromliberalisierung auf die KonsumentInnen
Vor einigen Jahren hat die EU die Liberalisierung des Energiesektors eingeleitet. Laut EU -
Elektrizitätsrichtlinie (Art. 19) muss bis 2003 eine schrittweise Mindestmarktöffnung im Ausmaß von
35% erfolgen.
Die Liberalisierung in Österreich verläuft in mehreren Etappen, wobei ab 1. Oktober 2001 die volle
Marktöffnung für Strom gilt.
Mit der Liberalisierung sind Gefahren verbunden, wie unübersichtliche Preisstrukturen, möglicher
Import von Atomstrom und negative arbeitsmarkt - und sozialpolitische Auswirkungen für die
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Energiesektors. Daher ist besonders darauf zu achten, dass
gewisse Gruppen nicht benachteiligt werden.
Die „kleinen“ KonsumentInnen, sprich die einzelnen Haushalte, konnten aus den bisherigen
Liberalisierungsschritten kaum Vorteile lukrieren. Zum Schutz und zur Stärkung der KonsumentInnen
(Haushalte, Klein - und Mittelbetriebe) hat die Regierung bisher keine Maßnahmen gesetzt. Dies
ungeachtet des Sachverhaltes, dass den einzelnen Konsumentinnen - angesichts ihrer fehlenden
Marktmacht - aus der Liberalisierung u.U. deutlich mehr Nachteile erwachsen. Dies zeigen auch
Erfahrungen aus anderen Ländern, wie etwa Deutschland.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz
folgende
Anfrage:
1. Halten Sie angesichts der derzeitigen Lage auf dem Strommarkt die Liberalisierung mit 1.
Oktober 2001 ohne Schäden für KonsumentInnen für realistisch?
2. Wenn ja, warum?
3. Wenn nein, welche Maßnahmen zum Schutz der KonsumentInnen sind von Ihrer Seite geplant?
4. Für die KonsumentInnen ist die Situation am Strommarkt derzeit geprägt durch
Unübersichtlichkeit und mangelnde Transparenz. Die mangelnde Vergleichbarkeit von Leistungen
unterschiedlicher Stromversorger schränkt die freie Wahl der Leistungen ein. Wurden von Seiten
Ihres Ressorts Maßnahmen zur Schaffung transparenter Preis - /Leistungsverhältnisse ergriffen
bzw. werden solche ergriffen werden?
5. Wenn nein, warum
nicht?
6. Wenn ja, welche?
7. Die Intransparenz betrifft auch die Angebote, die unterschiedlichen Kundenkreisen gemacht
werden (Privat - , Gewerbe - und Großkunden). Diese sind entweder nicht vergleichbar oder nicht
zugänglich (z.B. können die Angebote an EVU - Kunden bei der Energie AG OÖ im Internet nur
mit einem entsprechenden Passwort abgefragt werden). Haben Sie diesbezügliche Maßnahmen zur
Beseitigung dieser Misslage ergriffen bzw. werden Sie welche ergreifen?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt?
10. Halten Sie es für notwendig, dass die Stromversorger einheitliche Geschäftsbedingungen
anbieten?
11. Wenn nein, warum nicht?
12. Ein enormes Problem stellt die Zugänglichkeit von Informationen dar. Da viele Informationen
vorwiegend über das Internet verfügbar sind, bleiben sie einem beträchtlichen Teil der
KonsumentInnen von vornherein verschlossen. Haben Sie entsprechende Schritte eingeleitet,
damit allen KonsumentInnen die notwendigen Informationen verständlich aufbereitet zugänglich
sind?
13. Wenn nein, warum nicht?
14. Wenn ja, welche und wann?
15. Angesichts der beträchtlichen Unübersichtlichkeit und Intransparenz am derzeitigen Strommarkt
sind KonsumentInnen stark auf ein entsprechendes Beratungsangebot angewiesen. Planen Sie in
diesem Zusammenhang die Errichtung bundesweiter Informationsstellen (beispielsweise Call
Center und Internet) zur Information von KonsumentInnen?
16. Wenn nein, warum nicht?
17. Wenn ja, wie sollen diese konkret aussehen?
18. Werden Sie weiters eine bundesweite Beratungsoffensive für KonsumentInnen durchführen
(lassen)?
19. Wenn nein, warum nicht?
20. Wenn ja, in welchem Ausmaß ist diese geplant?
21. Wann soll konkret mit der Umsetzung begonnen werden?
22. Bereits seit einigen Wochen preisen Stromanbieter die Vorteile eines Wechsels zu ihnen an.
Haben Sie entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die KonsumentInnen vor Schäden
resultierend aus voreiligen Abschlüssen zu schützen bzw. werden Sie solche ergreifen?
23. Wenn nein, warum nicht?
24. Wenn ja, welche und wann?