2639/J XXI.GP
Eingelangt am:04.07.2001
der Abgeordneten Oberhaidinger
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend die Auswirkungen der Stromliberalisierung
Vor einigen Jahren hat die EU die Liberalisierung des Energiesektors eingeleitet. Laut EU -
Elektrizitätsrichtlinie (Art. 19) muss bis 2003 eine schrittweise Mindestmarktöffnung im Ausmaß von
35% erfolgen.
Die Liberalisierung in Österreich verläuft in mehreren Etappen, wobei ab 1. Oktober 2001 die volle
Marktöffnung für Strom gilt.
Mit der Liberalisierung sind Gefahren verbunden, wie unübersichtliche Preisstrukturen, möglicher
Import von Atomstrom und negative arbeitsmarkt - und sozialpolitische Auswirkungen für die
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Energiesektors. Daher ist besonders darauf zu achten, dass
gewisse Gruppen nicht benachteiligt werden.
Aus den bisherigen Liberalisierungsschritten haben v.a. Großabnehmer aus der Industrie erhebliche
Vorteile, in Form von Preisreduktionen, gezogen. Dies hat selbst die Regierung in ihrem
Regierungsprogramm eingestanden. Laut Aussagen des BMWA sind die Tarife für die Industrie
(Großkunden) seit der Liberalisierung um bis zu 50% gesenkt worden.
Hingegen konnten die einzelnen Haushalte aus den bisherigen Liberalisierungsschritten kaum Vorteile
lukrieren. Sogar der Anstieg der Inflationsrate in Höhe von 3,4 Prozent ist zu einem wesentlichen Teil
auf die Energieverteuerung zurückzuführen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende
Anfrage:
1. Halten Sie angesichts der derzeitigen Lage auf dem Strommarkt die Liberalisierung mit 1.
Oktober 2001 für realistisch?
2. Für die KonsumentInnen ist die Situation am Strommarkt derzeit geprägt durch
Unübersichtlichkeit und mangelnde Transparenz. Die mangelnde Vergleichbarkeit von Leistungen
unterschiedlicher Stromversorger schränkt die freie Wahl der Leistungen
ein. Wurden von Seiten
Ihres Ressorts Maßnahmen zur Schaffung transparenter Preis - /Leistungsverhältnisse ergriffen
bzw. werden solche ergriffen werden?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn ja, welche?
5. Die Intransparenz betrifft auch die Angebote, die unterschiedlichen Kundenkreisen gemacht
werden (Privatkunden, Gewerbekunden, Großkunden). Diese sind entweder nicht vergleichbar
oder nicht zugänglich (z.B. können die Angebote an EVU - Kunden bei der Energie AG OÖ im
Internet nur mit einem entsprechenden Passwort abgefragt werden). Haben Sie diesbezügliche
Maßnahmen zur Beseitigung dieser Misslage ergriffen bzw. werden Sie welche ergreifen?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt?