2639/J XXI.GP

Eingelangt am:04.07.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Oberhaidinger

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend die Auswirkungen der Stromliberalisierung

 

Vor einigen Jahren hat die EU die Liberalisierung des Energiesektors eingeleitet. Laut EU -

Elektrizitätsrichtlinie (Art. 19) muss bis 2003 eine schrittweise Mindestmarktöffnung im Ausmaß von

35% erfolgen.

Die Liberalisierung in Österreich verläuft in mehreren Etappen, wobei ab 1. Oktober 2001 die volle

Marktöffnung für Strom gilt.

Mit der Liberalisierung sind Gefahren verbunden, wie unübersichtliche Preisstrukturen, möglicher

Import von Atomstrom und negative arbeitsmarkt - und sozialpolitische Auswirkungen für die

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Energiesektors. Daher ist besonders darauf zu achten, dass

gewisse Gruppen nicht benachteiligt werden.

Aus den bisherigen Liberalisierungsschritten haben v.a. Großabnehmer aus der Industrie erhebliche

Vorteile, in Form von Preisreduktionen, gezogen. Dies hat selbst die Regierung in ihrem

Regierungsprogramm eingestanden. Laut Aussagen des BMWA sind die Tarife für die Industrie

(Großkunden) seit der Liberalisierung um bis zu 50% gesenkt worden.

Hingegen konnten die einzelnen Haushalte aus den bisherigen Liberalisierungsschritten kaum Vorteile

lukrieren. Sogar der Anstieg der Inflationsrate in Höhe von 3,4 Prozent ist zu einem wesentlichen Teil

auf die Energieverteuerung zurückzuführen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit folgende

 

Anfrage:

 

1.  Halten Sie angesichts der derzeitigen Lage auf dem Strommarkt die Liberalisierung mit 1.

     Oktober 2001 für realistisch?

2.  Für die KonsumentInnen ist die Situation am Strommarkt derzeit geprägt durch

     Unübersichtlichkeit und mangelnde Transparenz. Die mangelnde Vergleichbarkeit von Leistungen

     unterschiedlicher Stromversorger schränkt die freie Wahl der Leistungen ein. Wurden von Seiten

     Ihres Ressorts Maßnahmen zur Schaffung transparenter Preis - /Leistungsverhältnisse ergriffen

     bzw. werden solche ergriffen werden?

3. Wenn nein, warum nicht?

4. Wenn ja, welche?

5. Die Intransparenz betrifft auch die Angebote, die unterschiedlichen Kundenkreisen gemacht

    werden (Privatkunden, Gewerbekunden, Großkunden). Diese sind entweder nicht vergleichbar

    oder nicht zugänglich (z.B. können die Angebote an EVU - Kunden bei der Energie AG OÖ im

    Internet nur mit einem entsprechenden Passwort abgefragt werden). Haben Sie diesbezügliche

    Maßnahmen zur Beseitigung dieser Misslage ergriffen bzw. werden Sie welche ergreifen?

6. Wenn nein, warum nicht?

7. Wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt?