2642/J XXI.GP
Eingelangt am:04.07.2001
der Abgeordneten Mag. Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Verfahrensablauf beim Bau der 4. Linzer Donaubrücke
Die Oö. Bundesstraßenverwaltung hat bis Ende des Jahres 1999 ein - wie bis dato
angenommen wurde - von allen beteiligten Gebietskörperschaften befürwortetes Amtsprojekt
einer 4. Linzer Donaubrücke verfolgt. Nachdem sich im Zuge des Verfahrens jedoch
herausgestellt hat, dass von manchen Beteiligten auch andere Varianten bevorzugt wurden,
wurde über diese Alternativlösungen beraten und das Ergebnis am 7. Jänner 2000 von
Landeshauptmann - Stv. Hiesl und dem Linzer Bürgermeister Dr. Dobusch der Öffentlichkeit
vorgestellt.
Laut Feststellung von Frau Bundesministerin Dr. Forstinger im Rahmen Ihres Linz - Besuches
am 9. Februar 2001 handelt es sich bei der 4. Linzer Donaubrücke um ein Bundesprojekt.
Dieses muss deshalb nach den Verfahrensregeln des Bundes entwickeln werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Handelt es sich bei der 4. Linzer Donaubrücke um ein Bundesprojekt?
2. War die Oö. Bundesstraßenverwaltung daher verpflichtet, laut Verfahrensvorschrift des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie einen Variantenvergleich
vorzunehmen?
3. Nach welchen Kriterien muss dieser Variantenvergleich vorgenommen werden?
4. Welche Konsequenzen hätten sich für dieses Projekt ergeben, wäre dieser
Variantenvergleich nicht vorgenommen worden?
5. Könnte mit dem Bau der 4. Linzer Donaubrücke nach der derzeitigen Beschlusslage
jederzeit begonnen werden?