2642/J XXI.GP

Eingelangt am:04.07.2001

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Verfahrensablauf beim Bau der 4. Linzer Donaubrücke

 

Die Oö. Bundesstraßenverwaltung hat bis Ende des Jahres 1999 ein - wie bis dato

angenommen wurde - von allen beteiligten Gebietskörperschaften befürwortetes Amtsprojekt

einer 4. Linzer Donaubrücke verfolgt. Nachdem sich im Zuge des Verfahrens jedoch

herausgestellt hat, dass von manchen Beteiligten auch andere Varianten bevorzugt wurden,

wurde über diese Alternativlösungen beraten und das Ergebnis am 7. Jänner 2000 von

Landeshauptmann - Stv. Hiesl und dem Linzer Bürgermeister Dr. Dobusch der Öffentlichkeit

vorgestellt.

 

Laut Feststellung von Frau Bundesministerin Dr. Forstinger im Rahmen Ihres Linz - Besuches

am 9. Februar 2001 handelt es sich bei der 4. Linzer Donaubrücke um ein Bundesprojekt.

Dieses muss deshalb nach den Verfahrensregeln des Bundes entwickeln werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Verkehr,

Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1. Handelt es sich bei der 4. Linzer Donaubrücke um ein Bundesprojekt?

 

2. War die Oö. Bundesstraßenverwaltung daher verpflichtet, laut Verfahrensvorschrift des

    Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie einen Variantenvergleich

    vorzunehmen?

 

3. Nach welchen Kriterien muss dieser Variantenvergleich vorgenommen werden?

 

4. Welche Konsequenzen hätten sich für dieses Projekt ergeben, wäre dieser

    Variantenvergleich nicht vorgenommen worden?

 

5. Könnte mit dem Bau der 4. Linzer Donaubrücke nach der derzeitigen Beschlusslage

    jederzeit begonnen werden?