2645/J XXI.GP
Eingelangt am:04.07.2001
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend das Strafausmaß bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht
Aus der Schweine - Affäre und den Futtermittelskandalen wurden bis heute nicht die
nötigen, umfassenden, rechtlichen Konsequenzen gezogen. Anstatt lange
anstehende Reformen zügig in Angriff zu nehmen und Effizienzdefizite zu beseitigen,
bleiben weiterhin Verstöße häufig ungeahndet oder fallen unter Bagatellverfahren,
sodass sie zu Kavaliersdelikten werden. Damit führen diverse Ineffizienzen zu
wesentlichen Risiken für Leib und Leben der KonsumentInnen und zu
Marktverzerrungen, unter denen rechtstreue UnternehmerInnen Schaden erleiden.
Auch Verstöße gegen EU - Normen bleiben ohne rechtliche Konsequenzen. Oft fehlt
es den ermittelnden Behörden, Bezirkshauptmannschaften, Staatsanwälten und
Gerichten trotz teilweise hervorragender Arbeit an entsprechenden Informationen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Seit November 2000 wurden 135 Lebensmittelproben auf gentechnisch
veränderte Zutaten oder Kontaminationen untersucht, drei davon nach dem
Kennzeichnungsrecht beanstandet. Welche Strafen wurden verhängt und wie
hoch war das Strafausmaß?
2. Bei welcher Tiermast (Hühner, Puten, Schweine, Rinder, Fische) wurden in den
letzten fünf Jahren, gemessen an der Kontrolldichte, die meisten
Verwaltungsstrafen verhängt bzw erfolgten die meisten Anzeigen?
3. a) Werden Sie den derzeit lächerlich geringen Strafrahmen bei Verstößen
gegen das Lebensmittelrecht erhöhen?
b) Wenn ja, auf welches Maß?
c) Wenn nein, warum
nicht?
4. a) Werden Sie für die Einführung von höheren Mindeststrafen eintreten?
b) Wenn nicht; warum nicht?
5. In welcher Weise werden Sie dafür Sorge tragen, dass endlich im
Lebensmittelbereich geltendes EU - Recht umgesetzt wird (EU - Normen)?
6. In welcher Form werden Sie für eine verbesserte Spezialausbildung „Lebens - ,
Futtermittel - sowie Arzneimittelrecht“ für RichterInnen und StaatsanwältInnen
sorgen, sodass die Informationsdefizite verringert werden?
7. Wie beurteilen Sie den Vorschlag einer Ausweitung des Verbandsklagerechts
im Tierarzneimittel - Transportgesetz?
8. Werden Sie für die Schaffung einer Überverantwortlichkeit der
GeschäftsinhaberInnen und FilialleiterInnen bei Verstößen gegen das LMG
eintreten, sodass nicht nur die unselbständigen MitarbeiterInnen zur
Verantwortung gezogen werden (Vorschlag Staatsanwalt Dr Jungnikl)?
9. Wie beurteilen Sie den Vorschlag von Staatsanwalt Dr Jungnikl, die Warnpflicht
(§ 25a LMG) auch den Lebensmitteluntersuchungsanstalten selbst
zuzuweisen?
10. a) Werden Sie dafür sorgen, dass entsprechend dem Vorschlag von Prof Dr
Brustbauer die Lebensmittelaufsichtsorgane in Tierställen auch
Probeziehungen, Beschlagnahmen, Urkundeneinsicht ausüben können,
damit die Voraussetzungen für eine effiziente Kontrolle „from stable to
table“ geschaffen werden?
b) Wenn nein, warum nicht?