2645/J XXI.GP

Eingelangt am:04.07.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend das Strafausmaß bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht

 

Aus der Schweine - Affäre und den Futtermittelskandalen wurden bis heute nicht die

nötigen, umfassenden, rechtlichen Konsequenzen gezogen. Anstatt lange

anstehende Reformen zügig in Angriff zu nehmen und Effizienzdefizite zu beseitigen,

bleiben weiterhin Verstöße häufig ungeahndet oder fallen unter Bagatellverfahren,

sodass sie zu Kavaliersdelikten werden. Damit führen diverse Ineffizienzen zu

wesentlichen Risiken für Leib und Leben der KonsumentInnen und zu

Marktverzerrungen, unter denen rechtstreue UnternehmerInnen Schaden erleiden.

 

Auch Verstöße gegen EU - Normen bleiben ohne rechtliche Konsequenzen. Oft fehlt

es den ermittelnden Behörden, Bezirkshauptmannschaften, Staatsanwälten und

Gerichten trotz teilweise hervorragender Arbeit an entsprechenden Informationen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.   Seit November 2000 wurden 135 Lebensmittelproben auf gentechnisch

      veränderte Zutaten oder Kontaminationen untersucht, drei davon nach dem

      Kennzeichnungsrecht beanstandet. Welche Strafen wurden verhängt und wie

      hoch war das Strafausmaß?

 

2.   Bei welcher Tiermast (Hühner, Puten, Schweine, Rinder, Fische) wurden in den

      letzten fünf Jahren, gemessen an der Kontrolldichte, die meisten

      Verwaltungsstrafen verhängt bzw erfolgten die meisten Anzeigen?

 

3.  a) Werden Sie den derzeit lächerlich geringen Strafrahmen bei Verstößen

     gegen das Lebensmittelrecht erhöhen?

    

     b) Wenn ja, auf welches Maß?

 

     c) Wenn nein, warum nicht?

4.   a) Werden Sie für die Einführung von höheren Mindeststrafen eintreten?

 

      b) Wenn nicht; warum nicht?

 

5.   In welcher Weise werden Sie dafür Sorge tragen, dass endlich im

      Lebensmittelbereich geltendes EU - Recht umgesetzt wird (EU - Normen)?

 

6.   In welcher Form werden Sie für eine verbesserte Spezialausbildung „Lebens - ,

      Futtermittel - sowie Arzneimittelrecht“ für RichterInnen und StaatsanwältInnen

      sorgen, sodass die Informationsdefizite verringert werden?

 

7.   Wie beurteilen Sie den Vorschlag einer Ausweitung des Verbandsklagerechts

      im Tierarzneimittel - Transportgesetz?

 

8.   Werden Sie für die Schaffung einer Überverantwortlichkeit der

      GeschäftsinhaberInnen und FilialleiterInnen bei Verstößen gegen das LMG

      eintreten, sodass nicht nur die unselbständigen MitarbeiterInnen zur

      Verantwortung gezogen werden (Vorschlag Staatsanwalt Dr Jungnikl)?

 

9.   Wie beurteilen Sie den Vorschlag von Staatsanwalt Dr Jungnikl, die Warnpflicht

      (§ 25a LMG) auch den Lebensmitteluntersuchungsanstalten selbst

      zuzuweisen?

 

10. a) Werden Sie dafür sorgen, dass entsprechend dem Vorschlag von Prof Dr

           Brustbauer die Lebensmittelaufsichtsorgane in Tierställen auch

           Probeziehungen, Beschlagnahmen, Urkundeneinsicht ausüben können,

           damit die Voraussetzungen für eine effiziente Kontrolle „from stable to

           table“ geschaffen werden?

     

      b) Wenn nein, warum nicht?