2647/J XXI.GP
Eingelangt am:04.07.2001
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend gesetzwidrige „Stillegung“ des Zivilluftfahrtbeirats
Anfang Juli 2000 wurde der im Luftfahrtgesetz verankerte Zivilluftfahrtsbeirat, der
unter dem Vorsitz des jeweiligen für Verkehr zuständigen Regierungsmitglieds steht,
nach einigen ministeriumsinternen Wirrnissen endlich konstituiert. Seither wurde der
Beirat in offenkundigem Widerspruch zu seiner gesetzlichen Grundlage in §144
Luftfahrtgesetz („Der Zivilluftfahrtbeirat ist vom Vorsitzenden mindestens einmal in
jedem Kalendervierteljahr (...) einzuberufen.“) jedoch nicht mehr einberufen.
Gemäß einer schriftlichen Interpretation der derzeitigen Bundesministerin selbst zu
diesem Problem sind nicht nur die Zivilluftfahrt berührende Entwürfe von Gesetzen
und Verordnungen Inhalt der Beiratsarbeit, sondern es werden auch „Themen der
Zivilluftfahrt von allgemeinem Interesse“ im Beirat diskutiert. Darüber hinaus werde
„regelmäßig“ - was bei nur einer bisher stattgefundenen Sitzung schon technisch
unmöglich ist - „über die internationalen Entwicklungen in der Zivilluftfahrt berichtet
und diskutiert sowie die sich abzeichnenden Tendenzen dargestellt". Es erscheine
„jedoch sehr wichtig, daß der Beirat zu den wichtigen Themen Stellung beziehen
kann“, weshalb die Beiratsvorsitzende auch weiterhin „interessante Themen“ dem
Beirat zur Diskussion vorlegen und seine Meinung dazu einholen werde.
Abgesehen von der Gesetzwidrigkeit der Nichteinberufung des Zivilluftfahrtsbeirats
durch zumindest drei volle Quartale müßte aus dieser de - facto - Stillegung des Beirats
der Schluß gezogen werden, daß seit Anfang Juli 2000
+ weder im Bereich luftfahrtrechtlicher Gesetze und Verordnungen
+ noch im Bereich internationaler Entwicklungen in der Zivilluftfahrt und der sich hier
abzeichnenden Tendenzen
+ noch bei sonstigen interessanten Themen mit Zivilluftfahrtsbezug
+ noch bei Themen der Zivilluftfahrt von allgemeinem Interesse
irgendeine Bewegung oder Aktivität stattfinden würde.
Im Gegensatz dazu war jedoch seit Juli 2000 zB in den Anfragebeantwortungen
2240/AB, 2167/AB, 2000/AB oder 1157/AB von relevanten innerstaatlichen
Aktivitäten sowie von intensiver Beteiligung Österreichs an internationalen Arbeiten
mit großen potentiellen Auswirkungen auf das hiesige Luftfahrtsgeschehen und
seinen Rechtsrahmen die Rede. Somit fehlt der Nichteinberufung des Beirats neben
der rechtlichen unzweifelhaft auch die sachliche Grundlage. Der Schluß liegt nahe,
daß die den Aktivitäten der OZB immer wieder mit gutem Grund kritisch
gegenüberstehende Öffentlichkeit bewußt so lange wie möglich von Informationen
ferngehalten werden soll. In diesem für sehr viele BürgerInnen und die Umwelt mit
Belastungswirkungen verbundenen Feld ist dies
in höchstem Maß unzeitgemäß.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum halten Sie wiederholt die unmißverständliche Vorgabe von §144
Luftfahrtgesetz nicht ein, den Zivilluftfahrtbeirat mindestens einmal im
Kalendervierteljahr einzuberufen?
2. Was werden Sie unternehmen, um ab sofort diese Vorgabe einzuhalten?
3. Können Sie bestätigen, daß regelmäßige Berichterstattung und Diskussion über
internationale Entwicklungen in der Zivilluftfahrt und Darstellung der sich hier
abzeichnenden Tendenzen ein wesentlicher Inhalt der Beiratsarbeiten sein soll?
4. Wie definieren Sie „Themen der Zivilluftfahrt von allgemeinem Interesse“, und auf
welcher Grundlage erfolgt diese Festlegung?
5. Welche konkreten aktuellen Themen der Zivilluftfahrt sind für Sie auf Grundlage
der angeführten Definition beispielshaft „von allgemeinem Interesse“ und welche
beispielshaft nicht?
6. Wie definieren Sie „Projekte der Zivilluftfahrt, welche nicht von übergeordnetem
Interesse sind“, und auf welcher Grundlage erfolgt diese Festlegung?
7. Welche gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Festlegungen bezüglich
Parteistellung und Datenschutz im einzelnen schränken die Themenauswahl des
Zivilluftfahrtbeirates ein?
8. Welche rechtlichen Probleme bezüglich Parteistellung und Datenschutz stehen
einer Diskussion des Zivilluftfahrtbeirates über ein mit massiven Auswirkungen
auf Mensch und Natur verbundenes Projekt wie die beabsichtigte und seitens
ihres Ressorts in Vorbereitung befindliche Pistenverlängerung des Flughafens
Innsbruck entgegen?
9. Welche Entwürfe luftfahrtrechtlicher Gesetze und Verordnungen bzw. ihrer
Novellierungen sind a) derzeit in Ausarbeitung, b) derzeit in Vorbereitung, c) kurz
bis mittelfristig beabsichtigt?
10. Mit welchen inhaltlichen Positionen beteiligt sich Österreich an im Gang
befindlichen sowie sich abzeichnenden internationalen Entwicklungen in der
Zivilluftfahrt, und bis zu welchem Zeitpunkt ist jeweils mit Abschlüssen bzw.
Schlagendwerden für Österreich zu rechnen?
11. In welchen sonstigen interessanten Themen mit Zivilluftfahrtsbezug sind derzeit
oder absehbar welche Entwicklungen im Gange, die Sie dem Zivilluftfahrtbeirat
zur Diskussion vorlegen und wozu Sie seine Meinung einholen werden?
12.Welche Themen der Zivilluftfahrt von allgemeinem Interesse werden Sie als
nächste im Beirat diskutieren lassen?
13. Zu welchem Termin werden Sie den Zivilluftfahrtbeirat spätestens einberufen?
14. Halten Sie das Ausmaß an Nicht - Partizipation, wie es im derzeitigen
Luftfahrtrechtlichen Rechtsbestand und insbesondere seiner Anwendung zum
Ausdruck kommt, für zeitgemäß?
15. Werden Sie sich vor dem Hintergrund, daß gerade Ihre Partei sich gerne als
Anwalt der Bürger, der „kleinen Leute“ etc. darstellt, für mehr Rechte sowie
weitreichendere und frühzeitigere Partizipation der direkt und mittelbar
Betroffenen in Luftfahrtrechtlichen Angelegenheiten einsetzen?