2647/J XXI.GP

Eingelangt am:04.07.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend gesetzwidrige „Stillegung“ des Zivilluftfahrtbeirats

 

Anfang Juli 2000 wurde der im Luftfahrtgesetz verankerte Zivilluftfahrtsbeirat, der

unter dem Vorsitz des jeweiligen für Verkehr zuständigen Regierungsmitglieds steht,

nach einigen ministeriumsinternen Wirrnissen endlich konstituiert. Seither wurde der

Beirat in offenkundigem Widerspruch zu seiner gesetzlichen Grundlage in §144

Luftfahrtgesetz („Der Zivilluftfahrtbeirat ist vom Vorsitzenden mindestens einmal in

jedem Kalendervierteljahr (...) einzuberufen.“) jedoch nicht mehr einberufen.

 

Gemäß einer schriftlichen Interpretation der derzeitigen Bundesministerin selbst zu

diesem Problem sind nicht nur die Zivilluftfahrt berührende Entwürfe von Gesetzen

und Verordnungen Inhalt der Beiratsarbeit, sondern es werden auch „Themen der

Zivilluftfahrt von allgemeinem Interesse“ im Beirat diskutiert. Darüber hinaus werde

„regelmäßig“ - was bei nur einer bisher stattgefundenen Sitzung schon technisch

unmöglich ist - „über die internationalen Entwicklungen in der Zivilluftfahrt berichtet

und diskutiert sowie die sich abzeichnenden Tendenzen dargestellt". Es erscheine

„jedoch sehr wichtig, daß der Beirat zu den wichtigen Themen Stellung beziehen

kann“, weshalb die Beiratsvorsitzende auch weiterhin „interessante Themen“ dem

Beirat zur Diskussion vorlegen und seine Meinung dazu einholen werde.

 

Abgesehen von der Gesetzwidrigkeit der Nichteinberufung des Zivilluftfahrtsbeirats

durch zumindest drei volle Quartale müßte aus dieser de - facto - Stillegung des Beirats

der Schluß gezogen werden, daß seit Anfang Juli 2000

+ weder im Bereich luftfahrtrechtlicher Gesetze und Verordnungen

+ noch im Bereich internationaler Entwicklungen in der Zivilluftfahrt und der sich hier

   abzeichnenden Tendenzen

+ noch bei sonstigen interessanten Themen mit Zivilluftfahrtsbezug

+ noch bei Themen der Zivilluftfahrt von allgemeinem Interesse

   irgendeine Bewegung oder Aktivität stattfinden würde.

 

Im Gegensatz dazu war jedoch seit Juli 2000 zB in den Anfragebeantwortungen

2240/AB, 2167/AB, 2000/AB oder 1157/AB von relevanten innerstaatlichen

Aktivitäten sowie von intensiver Beteiligung Österreichs an internationalen Arbeiten

mit großen potentiellen Auswirkungen auf das hiesige Luftfahrtsgeschehen und

seinen Rechtsrahmen die Rede. Somit fehlt der Nichteinberufung des Beirats neben

der rechtlichen unzweifelhaft auch die sachliche Grundlage. Der Schluß liegt nahe,

daß die den Aktivitäten der OZB immer wieder mit gutem Grund kritisch

gegenüberstehende Öffentlichkeit bewußt so lange wie möglich von Informationen

ferngehalten werden soll. In diesem für sehr viele BürgerInnen und die Umwelt mit

Belastungswirkungen verbundenen Feld ist dies in höchstem Maß unzeitgemäß.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.   Warum halten Sie wiederholt die unmißverständliche Vorgabe von §144

      Luftfahrtgesetz nicht ein, den Zivilluftfahrtbeirat mindestens einmal im

      Kalendervierteljahr einzuberufen?

2.   Was werden Sie unternehmen, um ab sofort diese Vorgabe einzuhalten?

3.   Können Sie bestätigen, daß regelmäßige Berichterstattung und Diskussion über

      internationale Entwicklungen in der Zivilluftfahrt und Darstellung der sich hier

      abzeichnenden Tendenzen ein wesentlicher Inhalt der Beiratsarbeiten sein soll?

4.   Wie definieren Sie „Themen der Zivilluftfahrt von allgemeinem Interesse“, und auf

      welcher Grundlage erfolgt diese Festlegung?

5.   Welche konkreten aktuellen Themen der Zivilluftfahrt sind für Sie auf Grundlage

      der angeführten Definition beispielshaft „von allgemeinem Interesse“ und welche

      beispielshaft nicht?

6.   Wie definieren Sie „Projekte der Zivilluftfahrt, welche nicht von übergeordnetem

      Interesse sind“, und auf welcher Grundlage erfolgt diese Festlegung?

7.   Welche gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Festlegungen bezüglich

      Parteistellung und Datenschutz im einzelnen schränken die Themenauswahl des

      Zivilluftfahrtbeirates ein?

8.   Welche rechtlichen Probleme bezüglich Parteistellung und Datenschutz stehen

      einer Diskussion des Zivilluftfahrtbeirates über ein mit massiven Auswirkungen

      auf Mensch und Natur verbundenes Projekt wie die beabsichtigte und seitens

      ihres Ressorts in Vorbereitung befindliche Pistenverlängerung des Flughafens

      Innsbruck entgegen?

9.   Welche Entwürfe luftfahrtrechtlicher Gesetze und Verordnungen bzw. ihrer

      Novellierungen sind a) derzeit in Ausarbeitung, b) derzeit in Vorbereitung, c) kurz

      bis mittelfristig beabsichtigt?

10. Mit welchen inhaltlichen Positionen beteiligt sich Österreich an im Gang

      befindlichen sowie sich abzeichnenden internationalen Entwicklungen in der

      Zivilluftfahrt, und bis zu welchem Zeitpunkt ist jeweils mit Abschlüssen bzw.

      Schlagendwerden für Österreich zu rechnen?

11. In welchen sonstigen interessanten Themen mit Zivilluftfahrtsbezug sind derzeit

      oder absehbar welche Entwicklungen im Gange, die Sie dem Zivilluftfahrtbeirat

      zur Diskussion vorlegen und wozu Sie seine Meinung einholen werden?

12.Welche Themen der Zivilluftfahrt von allgemeinem Interesse werden Sie als

     nächste im Beirat diskutieren lassen?

13. Zu welchem Termin werden Sie den Zivilluftfahrtbeirat spätestens einberufen?

14. Halten Sie das Ausmaß an Nicht - Partizipation, wie es im derzeitigen

      Luftfahrtrechtlichen Rechtsbestand und insbesondere seiner Anwendung zum

      Ausdruck kommt, für zeitgemäß?

15. Werden Sie sich vor dem Hintergrund, daß gerade Ihre Partei sich gerne als

      Anwalt der Bürger, der „kleinen Leute“ etc. darstellt, für mehr Rechte sowie

      weitreichendere und frühzeitigere Partizipation der direkt und mittelbar

      Betroffenen in Luftfahrtrechtlichen Angelegenheiten einsetzen?