2649/J XXI.GP
Eingelangt am:04.07.2001
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend unvollständige und schleppende Umsetzung des
Immissionsschutzgesetzes (Luft), insbesondere in Tirol
Das Immissionsschutzgesetz (Luft) (IG - L) sieht in §8 vor, daß der jeweilige
Landeshauptmann im Fall einer NO2 - Grenzwertüberschreitung (HMW 200 Mikrogramm/m3)
in seinem Bundesland diese in seinen Monats - und Jahresberichten auszuweisen sowie im
Fall nicht - singulärer Verursachung innerhalb von zwölf Monaten ab Ausweisung eine
Statuserhebung genau umrissenen Inhalts durchzuführen und „unverzüglich“ unter anderem
den betroffenen Bundesministerien zur Kenntnis zu bringen hat.
Wie aus dem Anfang März 2001 vom Nationalrat zur Kenntnis genommenen ersten Bericht
des Landwirtschaftsministers an den Nationalrat gemäß §23 IG - L hervorgeht, haben solche
Grenzwertüberschreitungen bereits 1999 mehrfach und in insgesamt vier Bundesländern
stattgefunden. Darunter ist Tirol prominent vertreten, mit Grenzwertüberschreitungen u.a. im
autobahnnahen Bereich bei Vomp.
Die Rolle des Verkehrs und die Ursache - Wirkungszusammenhänge sind, wie dem Bericht
des Ministers zu entnehmen ist, bekannt, ebenso sinnvolle Lösungsbeiträge in
Maßnahmenform, wie in §14 IG - L aufgeführt. Dennoch sind die im Gesetz vorgeschriebenen
Maßnahmen in einem Bundesland, nämlich Tirol, bisher großteils ausgeblieben. Zum
Zeitpunkt der Berichterstattung an den Nationalrat (Dezember 2000) und auch noch der
Debatte des Berichtes in Ausschuß und Nationalrat (Februar/März 2001) waren laut Bericht
die Statuserhebungen ungeachtet der bereits abgelaufenen Jahresfrist - die
Grenzwertüberschreitungen wurden zwischen 29.11. und 1.12.1999 verzeichnet - lediglich
„in Vorbereitung“. Dennoch behauptet der Tiroler Landeshauptmann nunmehr in einer
Anfragebeantwortung im Tiroler Landtag, seine Vorgangsweise hätte den gesetzlichen
Vorgaben entsprochen. Zudem sind die gemäß §10 IG - L vorgesehenen, auf Grundlage der
inzwischen vorgelegten Statuserhebungen zu verordnenden Maßnahmenkataloge, die das
jeweilige Sanierungsgebiet festzulegen, die Maßnahmen zur Emissionsreduktion
anzuordnen und Umsetzungsfristen festzusetzen haben, nach wie vor ausständig.
Der Tiroler Landeshauptmann möchte in bewährter Manier die Verantwortung trotz seiner
Zuständigkeit für Verkehrsangelegenheiten an ein anderes Mitglied der Landesregierung
weiterreichen und verweist zugleich - offenbar im Versuch, sein Zögern zu entschuldigen -
auf das nötige Berücksichtigen von Stellungnahmen u. a. der in ihrem Wirkungsbereich
berührten Bundesministerien, die jedoch gemäß IG - L längst ergangen sein müßten. Zur
gleichen Zeit ist die Frage der Schadstoffbelastung entlang der Inntal - Brenner - Achse jedoch
von eminenter Wichtigkeit im Rahmen der Transitauseinandersetzung mit der EU. Das
zügige Nutzen innerstaatlicher Handlungsspielräume wäre spätestens jetzt das Gebot der
Stunde, soll gegenüber de(EU Glaubwürdigkeit und Konsequenz signalisiert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
ANFRAGE:
1. Welche Grenzwertüberschreitungen im Sinne des IG-L-Anhangs 1 sind bezüglich NO2 a)
im Jahr 2000, b) im Jahr 2001 wann und wo in Österreich aufgetreten?
2. Seit welchem genauen Datum liegen Ihnen Statuserhebungen zu den 1999 in Tirol
maßgeblich infolge von Emissionen aus dem Verkehr - und im Fall Vomp eindeutig
vorrangig dem LKW - Verkehr - aufgetretenen Grenzwertüberschreitungen bezüglich NO2
vor und welchen Umfang haben diese?
3. Welche Sanktionsmöglichkeiten haben Sie, falls Ihnen Statuserhebungen nach Ablauf
der im IG - L festgelegten Fristen vorgelegt werden?
4. Haben die von Ihnen in der Anfragebeantwortung 2138/AB angekündigten Gespräche
zur Abklärung der weiteren Vorgangsweise mit den Bundesländern, insbesondere mit
Tirol stattgefunden?
5. Wenn nein, warum nicht und bis wann wird dies spätestens erfolgen?
6. Wenn ja, welche konkreten Ergebnisse zur weiteren Vorgangsweise inklusive Fristen
haben diese Gespräche insbesondere mit Tirol erbracht?
7. Ist es für Sie nachvollziehbar, daß mehr als eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der
Grenzwertüberschreitung und mehrere Monate nach Vorlage der Statuserhebung nach
Angabe des Landeshauptmannes von Tirol nach wie vor erst „Vorschläge für den Inhalt
eines Maßnahmenkatalogs“, somit „Vorarbeiten“, im Gang sind?
8. Ist es zutreffend, daß das IG - L im Falle strukturell vom Verkehr und insbesondere vom
LKW - Verkehr verursachter Grenzwertüberschreitungen wie im Beispielsfall Vomp 1999
ein sehr überschaubares und in sehr kurzen Zeiträumen operationalisierbares
Portefeuille an möglichen Maßnahmen bereithält?
9. Hat der in Tirol offenbar verfolgte Ansatz, zu den - zB wegen verschieden starken
Beteiligungen des zwischen Stadt und ländlicher Transitregion sehr verschieden
strukturierten Verkehrsgeschehens - unterschiedlich verursachten
Grenzwertüberschreitungen einen einheitlichen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, nicht
nur eine unnötige Verzögerung gegenüber einer ansonsten zumindest im Fall Vomp
einfachen verursachergerechten Vorgangsweise zur Folge?
10. Halten Sie die Dringlichkeit von Maßnahmen im Hinblick auf die Gefährdung der
Schutzgüter im Falle Vomp für hoch, wenn nein, warum nicht?
11. Halten Sie es im Fall Vomp, wo die bei weitem überwiegende Ursache der
Grenzwertüberschreitung eindeutig im LKW - Verkehr liegt, für nötig, für die Verordnung
eines Maßnahmenkatalogs die Vorlage eines Emissionskatasters abzuwarten?
12. Welche Stellungnahmen nach §8(5) IG - L wurden Ihrem Informationsstand nach zu den
Tiroler Statusberichten innerhalb der vorgesehenen Sechswochenfrist abgegeben und
was war insbesondere der Inhalt der Stellungnahme Ihres Ressorts im einzelnen?
13. Ist die Statuserhebung, die Ihnen vorliegt, ausreichend, um auf ihrer Grundlage das
voraussichtliche Sanierungsgebiet abgrenzen zu können?
14. Wann ist mit der Verordnung entsprechender Maßnahmenkataloge bzw. eines
Maßnahmenkatalogs durch den Landeshauptmann von Tirol zu rechnen?
15. Weiche Laufzeit, weiche Zielvorgabeln und welche Sanktion/en bei Nichterreichung des
Zieles bzw. der Ziele müßte dieser Maßnahmenkatalog nach Ihrer Einschätzung
beinhalten?
16. Welche Sanktionsmöglichkeiten haben Sie nach Ablauf welcher Fristen, falls kein
Maßnahmenkatalog verordnet wird?
17. Falls Sie keine Sanktionsmöglichkeiten haben - halten Sie dies für eine Schwäche des
IG - L und wenn nein, warum nicht?
18. Ist Ihrer Einschätzung nach eine Sanierung der nicht den Grenzwertvorgaben des IG - L
entsprechenden Immissionssituation in Tirol ohne verkehrsbeschränkende Maßnahmen
möglich, und falls ja, auf welcher fachlichen Unterlage im einzelnen beruht diese
Einschätzung?
19. Welche Möglichkeiten hat ein Landeshauptmann, bei offenbar hauptsächlich verkehrs -
und hier LKW - bedingten Grenzwertüberschreitungen bezüglich NO2 im Rahmen eines
verordneten Maßnahmenkatalogs in rechtlich haltbarer Weise verkehrsbeschränkend
oder - lenkend tätig zu werden?
20. Halten Sie Säumigkeit bei der Umsetzung der Verpflichtungen des IG - L betreffend
ursprünglich aus dem Verkehr stammende Immissionen für geeignet, der Europäischen
Union gegenüber Glaubwürdigkeit in Sachen Reduktion der Belastungen aus dem
Verkehr zu dokumentieren?
21. Hielten Sie es angesichts der übergeordneten politischen Bedeutung gerade in diesem
Fall nicht für angebracht, die Abläufe mittels einer Weisung an den Landeshauptmann
von Tirol zu beschleunigen?
22. Welche über das IG - L in seiner derzeitigen Form hinausgehenden Maßnahmen
rechtlicher oder sonstiger Natur halten Sie im Bereich der Reduktion von Emissionen und
Immissionen für nötig, um die entsprechenden Ziele der seit März 1995 verbindlich in
Kraft befindlichen Alpenkonvention in den Bereichen Luftreinhaltung, Verkehr und
Bergwald erfüllen zu können? Falls Sie der Ansicht sind, daß die jetzige Rechtslage den
mit der Alpenkonvention vereinbarten Ansprüchen genügt, ersuchen wir Sie um
detaillierte Begründung dieser Ansicht.