2650/J XXI.GP
Eingelangt am:04.07.2001
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend unvollständige und schleppende Umsetzung des
Immissionsschutzgesetzes (Luft) insbesondere in Tirol
Das Immissionsschutzgesetz (Luft) (IG - L) sieht in §8 vor, daß der jeweilige
Landeshauptmann im Fall einer NO2 - Grenzwertüberschreitung in seinem Land diese
auszuweisen sowie im Fall nicht - singulärer Verursachung innerhalb von zwölf Monaten ab
Ausweisung eine Statuserhebung durchzuführen und „unverzüglich“ unter anderem den
betroffenen Bundesministerien zur Kenntnis zu bringen hat.
Wie aus dem Anfang März 2001 vom Nationalrat zur Kenntnis genommenen ersten Bericht
des Landwirtschaftsministers gemäß §23 IG - L hervorgeht, haben solche
Grenzwertüberschreitungen bereits 1999 mehrfach u.a. in Tirol stattgefunden, so auch im
autobahnnahen Bereich bei Vomp.
Die zentrale Rolle des Verkehrs und die Ursache - Wirkungszusammenhänge sind, wie dem
Bericht des Ministers zu entnehmen ist, bekannt, ebenso sinnvolle Lösungsbeiträge in
Maßnahmenform, wie in §14 IG - L aufgeführt. Dennoch sind die im Gesetz vorgeschriebenen
Maßnahmen in Tirol bisher großteils ausgeblieben. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung an
den Nationalrat (Dezember 2000) und auch noch der Debatte des Berichtes in Ausschuß
und Nationalrat (Februar/März 2001) waren laut Bericht die Statuserhebungen ungeachtet
der bereits abgelaufenen Jahresfrist - die Grenzwertüberschreitungen wurden zwischen
29.11. und 1.12.1999 verzeichnet - lediglich „in Vorbereitung“. Dennoch behauptet der Tiroler
Landeshauptmann nunmehr in einer Anfragebeantwortung im Tiroler Landtag, seine
Vorgangsweise hätte den gesetzlichen Vorgaben entsprochen Zudem sind die gemäß §10
IG - L vom Landeshauptmann zu verordnenden Maßnahmenkataloge, die das jeweilige
Sanierungsgebiet festzulegen, die Maßnahmen zur Emissionsreduktion anzuordnen und
Umsetzungsfristen festzusetzen haben, nach wie vor ausständig. Der Tiroler
Landeshauptmann reicht die Verantwortung trotz seiner Zuständigkeit für
Verkehrsangelegenheiten argumentativ an ein anderes Mitglied der Landesregierung weiter
und verweist zugleich - offenbar im Versuch, sein Zögern zu entschuldigen - auf das nötige
Berücksichtigen von Stellungnahmen u. a. der in ihrem Wirkungsbereich berührten
Bundesministerien, die jedoch gemäß IG - L längst ergangen sein müßten.
Zur gleichen Zeit ist die Frage der Schadstoffbelastung entlang der Inntal - Brenner - Achse
jedoch von eminenter Wichtigkeit im Rahmen der Transitauseinandersetzung mit der EU.
Das zügige Nutzen innerstaatlicher Handlungsspielräume wäre spätestens jetzt das Gebot
der Stunde, soll gegenüber der EU Glaubwürdigkeit und Konsequenz signalisiert werden.
Dazu wären verkehrslenkende und - beschränkende Maßnahmen in Umsetzung des IG - L ein
nicht unwesentlicher Beitrag.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Seit welchem genauen Datum liegen Ihnen Statuserhebungen zu den 1999 in Tirol
maßgeblich infolge von Emissionen des Verkehrs - und im Fall Vomp eindeutig vorrangig
des LKW - Verkehrs - aufgetretenen Grenzwertüberschreitungen bezüglich NO2 vor?
2. Ist es für Sie nachvollziehbar, daß mehr als eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der
Grenzwertüberschreitung und mehrere Monate nach Vorlage der Statuserhebung nach
Angabe des Landeshauptmannes von Tirol nach wie vor erst „Vorschläge für den Inhalt
eines Maßnahmenkatalogs“, somit „Vorarbeiten“, im Gang sind?
3. Ist es Ihrer Ansicht nach zutreffend, daß das IG - L im Falle strukturell vom Verkehr und
insbesondere vom LKW - Verkehr verursachter Grenzwertüberschreitungen wie im
Beispielsfall Vomp 1999 ein sehr überschaubares und in sehr kurzen Zeiträumen
operationalisierbares Portefeuille an möglichen Maßnahmen bereithält?
4. Hat der in Tirol offenbar verfolgte Ansatz, zu den - zB wegen verschieden starken
Beteiligungen des zwischen Stadt und ländlicher Transitregion sehr verschieden
strukturierten Verkehrsgeschehens - unterschiedlich verursachten
Grenzwertüberschreitungen einen einheitlichen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, nicht
nur eine unnötige Verzögerung gegenüber einer ansonsten zumindest im Fall Vomp
einfachen verursachergerechten Vorgangsweise zur Folge?
5. Hat Ihr Ressort eine Stellungnahme nach §8(5) IG - L zu den Tiroler Statusberichten
innerhalb der vorgesehenen Sechswochenfrist abgegeben und wenn ja, was war der
Inhalt dieser Stellungnahme im einzelnen?
6. Wann ist Ihrer Information nach mit der Verordnung entsprechender
Maßnahmenkataloge bzw. eines Maßnahmenkatalogs durch den Landeshauptmann von
Tirol zu rechnen?
7. Ist Ihrer Einschätzung nach eine Sanierung der nicht den Grenzwertvorgaben des IG - L
entsprechenden Immissionssituation in Tirol ohne verkehrsbeschränkende Maßnahmen
möglich, und falls ja, auf welcher fachlichen Unterlage im einzelnen beruht diese
Einschätzung?
8. Welche Möglichkeiten hat ein Landeshauptmann, bei offenbar hauptsächlich verkehrs -
und hier LKW - bedingten Grenzwertüberschreitungen bezüglich NO2 im Rahmen eines
verordneten Maßnahmenkatalogs in (u.a. EU - )rechtlich haltbarer Weise
verkehrs beschränkend oder - lenkend tätig zu werden?
9. Halten Sie Säumigkeit bei der Umsetzung der Verpflichtungen des IG - L zu ursprünglich
zum Gutteil aus dem Verkehr stammenden Immissionen für geeignet, der Europäischen
Union gegenüber Glaubwürdigkeit in Sachen Reduktion der Belastungen aus dem
Verkehr an wichtigen Transitachsen zu dokumentieren?
10. Halten Sie das gemächliche Tempo Tirols bei der Erfüllung der Verpflichtungen gemäß
IG - L nach verkehrsbedingten Grenzwertüberschreitungen angesichts der
übergeordneten politischen Bedeutung gerade in diesem Fall für angemessen?
11. Wäre Ihrer Ansicht nach eine Weisung des Landwirtschaftsministers an den
Landeshauptmann von Tirol zwecks Beschleunigung des Arbeitstempos angebracht?
12. Welche Schritte haben Sie gegenüber Ihrem Regierungspartner gesetzt, um eventuell
über diesen Weg eine der Glaubwürdigkeit der österreichischen Anti - Transit -
Bemühungen zuträglichere Vorgangsweise des Tiroler Landeshauptmanns zu erreichen?