2650/J XXI.GP

Eingelangt am:04.07.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend unvollständige und schleppende Umsetzung des

Immissionsschutzgesetzes (Luft) insbesondere in Tirol

 

Das Immissionsschutzgesetz (Luft) (IG - L) sieht in §8 vor, daß der jeweilige

Landeshauptmann im Fall einer NO2 - Grenzwertüberschreitung in seinem Land diese

auszuweisen sowie im Fall nicht - singulärer Verursachung innerhalb von zwölf Monaten ab

Ausweisung eine Statuserhebung durchzuführen und „unverzüglich“ unter anderem den

betroffenen Bundesministerien zur Kenntnis zu bringen hat.

 

Wie aus dem Anfang März 2001 vom Nationalrat zur Kenntnis genommenen ersten Bericht

des Landwirtschaftsministers gemäß §23 IG - L hervorgeht, haben solche

Grenzwertüberschreitungen bereits 1999 mehrfach u.a. in Tirol stattgefunden, so auch im

autobahnnahen Bereich bei Vomp.

 

Die zentrale Rolle des Verkehrs und die Ursache - Wirkungszusammenhänge sind, wie dem

Bericht des Ministers zu entnehmen ist, bekannt, ebenso sinnvolle Lösungsbeiträge in

Maßnahmenform, wie in §14 IG - L aufgeführt. Dennoch sind die im Gesetz vorgeschriebenen

Maßnahmen in Tirol bisher großteils ausgeblieben. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung an

den Nationalrat (Dezember 2000) und auch noch der Debatte des Berichtes in Ausschuß

und Nationalrat (Februar/März 2001) waren laut Bericht die Statuserhebungen ungeachtet

der bereits abgelaufenen Jahresfrist - die Grenzwertüberschreitungen wurden zwischen

29.11. und 1.12.1999 verzeichnet - lediglich „in Vorbereitung“. Dennoch behauptet der Tiroler

Landeshauptmann nunmehr in einer Anfragebeantwortung im Tiroler Landtag, seine

Vorgangsweise hätte den gesetzlichen Vorgaben entsprochen Zudem sind die gemäß §10

IG - L vom Landeshauptmann zu verordnenden Maßnahmenkataloge, die das jeweilige

Sanierungsgebiet festzulegen, die Maßnahmen zur Emissionsreduktion anzuordnen und

Umsetzungsfristen festzusetzen haben, nach wie vor ausständig. Der Tiroler

Landeshauptmann reicht die Verantwortung trotz seiner Zuständigkeit für

Verkehrsangelegenheiten argumentativ an ein anderes Mitglied der Landesregierung weiter

und verweist zugleich - offenbar im Versuch, sein Zögern zu entschuldigen - auf das nötige

Berücksichtigen von Stellungnahmen u. a. der in ihrem Wirkungsbereich berührten

Bundesministerien, die jedoch gemäß IG - L längst ergangen sein müßten.

 

Zur gleichen Zeit ist die Frage der Schadstoffbelastung entlang der Inntal - Brenner - Achse

jedoch von eminenter Wichtigkeit im Rahmen der Transitauseinandersetzung mit der EU.

Das zügige Nutzen innerstaatlicher Handlungsspielräume wäre spätestens jetzt das Gebot

der Stunde, soll gegenüber der EU Glaubwürdigkeit und Konsequenz signalisiert werden.

Dazu wären verkehrslenkende und - beschränkende Maßnahmen in Umsetzung des IG - L ein

nicht unwesentlicher Beitrag.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

                                                           ANFRAGE:

1.   Seit welchem genauen Datum liegen Ihnen Statuserhebungen zu den 1999 in Tirol

      maßgeblich infolge von Emissionen des Verkehrs - und im Fall Vomp eindeutig vorrangig

      des LKW - Verkehrs - aufgetretenen Grenzwertüberschreitungen bezüglich NO2 vor?

 

2.   Ist es für Sie nachvollziehbar, daß mehr als eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der

      Grenzwertüberschreitung und mehrere Monate nach Vorlage der Statuserhebung nach

      Angabe des Landeshauptmannes von Tirol nach wie vor erst „Vorschläge für den Inhalt

      eines Maßnahmenkatalogs“, somit „Vorarbeiten“, im Gang sind?

 

3.   Ist es Ihrer Ansicht nach zutreffend, daß das IG - L im Falle strukturell vom Verkehr und

      insbesondere vom LKW - Verkehr verursachter Grenzwertüberschreitungen wie im

      Beispielsfall Vomp 1999 ein sehr überschaubares und in sehr kurzen Zeiträumen

      operationalisierbares Portefeuille an möglichen Maßnahmen bereithält?

 

4.   Hat der in Tirol offenbar verfolgte Ansatz, zu den - zB wegen verschieden starken

      Beteiligungen des zwischen Stadt und ländlicher Transitregion sehr verschieden

      strukturierten Verkehrsgeschehens - unterschiedlich verursachten

      Grenzwertüberschreitungen einen einheitlichen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, nicht

      nur eine unnötige Verzögerung gegenüber einer ansonsten zumindest im Fall Vomp

      einfachen verursachergerechten Vorgangsweise zur Folge?

 

5.   Hat Ihr Ressort eine Stellungnahme nach §8(5) IG - L zu den Tiroler Statusberichten

      innerhalb der vorgesehenen Sechswochenfrist abgegeben und wenn ja, was war der

      Inhalt dieser Stellungnahme im einzelnen?

 

6.   Wann ist Ihrer Information nach mit der Verordnung entsprechender

      Maßnahmenkataloge bzw. eines Maßnahmenkatalogs durch den Landeshauptmann von

      Tirol zu rechnen?

 

7.   Ist Ihrer Einschätzung nach eine Sanierung der nicht den Grenzwertvorgaben des IG - L

      entsprechenden Immissionssituation in Tirol ohne verkehrsbeschränkende Maßnahmen

      möglich, und falls ja, auf welcher fachlichen Unterlage im einzelnen beruht diese

      Einschätzung?

 

8.   Welche Möglichkeiten hat ein Landeshauptmann, bei offenbar hauptsächlich verkehrs -

      und hier LKW - bedingten Grenzwertüberschreitungen bezüglich NO2 im Rahmen eines

      verordneten Maßnahmenkatalogs in (u.a. EU - )rechtlich haltbarer Weise

      verkehrs beschränkend oder - lenkend tätig zu werden?

 

9.   Halten Sie Säumigkeit bei der Umsetzung der Verpflichtungen des IG - L zu ursprünglich

      zum Gutteil aus dem Verkehr stammenden Immissionen für geeignet, der Europäischen

      Union gegenüber Glaubwürdigkeit in Sachen Reduktion der Belastungen aus dem

      Verkehr an wichtigen Transitachsen zu dokumentieren?

 

10. Halten Sie das gemächliche Tempo Tirols bei der Erfüllung der Verpflichtungen gemäß

      IG - L nach verkehrsbedingten Grenzwertüberschreitungen angesichts der

      übergeordneten politischen Bedeutung gerade in diesem Fall für angemessen?

 

11. Wäre Ihrer Ansicht nach eine Weisung des Landwirtschaftsministers an den

      Landeshauptmann von Tirol zwecks Beschleunigung des Arbeitstempos angebracht?

 

12. Welche Schritte haben Sie gegenüber Ihrem Regierungspartner gesetzt, um eventuell

      über diesen Weg eine der Glaubwürdigkeit der österreichischen Anti - Transit -

      Bemühungen zuträglichere Vorgangsweise des Tiroler Landeshauptmanns zu erreichen?