2653/J XXI.GP
Eingelangt am:04.07.2001
Anfrage
der Abgeordneten DDr. Niederwieser
und Genossen
an die Bundesminister für Finanzen
betreffend „Schaden zum Nachteil der Republik wegen mangelnder Bestrafung von
Verstößen gegen die Lkw - Ökopunktepflicht“
Chronik einer Verschleppung: Januar 2001 - Mai 2001
„Transitsünder sollen nun zahlen“ - So übertitelte die „Tiroler Tageszeitung“ einen
Bericht vom 3.5.2001, dem man entnehmen konnte, dass sich LH Weingartner von
einem zur Begutachtung ausgesandten Gesetzesentwurf Ministerin Forstingers
verspreche, nun endlich eine gute Handhabe zur Bestrafung illegaler Transitfahrten
zu haben, egal ob diese von in - oder ausländischen Frächtern durchgeführt worden
waren. Weiters wurde in dem Artikel von einer geschätzten Schadenssumme in Höhe
von ca. 500 Millionen Schilling gesprochen, die durch die Nichteinhebung des
Strafgebühren bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sein soll.
Vorangegangen war dieser „Erfolgsmeldung“ ein monatelanges, politisches Hin und
Her zwischen Verkehrsministerin Forstinger und dem Tiroler Landeshauptmann
Weingartner, das im Jänner einen ersten Höhepunkt erreichte: Am 22.1.2001
übermittelte Ministerin Forstinger allen Landeshauptleuten eine Weisung betreffend
die ‚,Verwaltungsstrafrechtliche Ahndung „blackgelisteter LKW - Frächter im Rahmen
des Ökopunkteregimes“, in dem sie sich zu rechtlichen Klarstellungen veranlasst
sieht, weil „seitens einiger Bundesländer in der ggstl. Angelegenheit eine vom BMVIT
nicht nur abweichende, sondern zudem verfehlte Rechtsauffassung vertreten“ wird.
Nach einer Darlegung der gesetzlichen Lage wurde in der Weisung
zusammenfassend festgestellt:
„Aus vorstehenden Ausführungen folgt, dass sowohl die EU - rechtliche als auch die
nationale Rechts - bzw. Gesetzeslage in Hinblick auf die strafrechtliche Sanktionierung
illegaler LKW - Transitfahrten (insbesondere auch jener, die nicht unmittelbar betreten
wurden) dahingehend eindeutig ist (es bedarf daher keinerlei legistischer
Maßnamen), dass den österreichischen zuständigen Behörden der Bundesländer
sowohl aufgrund des EU - Rechts als auch des Güterbeförderungsgesetzes die
Verpflichtung auferlegt ist, unverzüglich von Amts wegen vorzugehen und die
entsprechenden Strafverfahren gegen die jeweiligen Lenker und Unternehmer
einzuleiten.“
LH Weingartner wurde wie seine Amtskollegen durch das Schreiben also
unmissverständlich zur sofortigen Bestrafung der so genannten „Ökopunktesünder“
aufgefordert. Schon damals vertraten wir den Standpunkt, dass die Gesetzeslage zur
effektiven Bestrafung aller Verstöße gegen die Ökopunktepflicht nicht ausreicht und
dass es eben doch legistischer Maßnahmen bedurfte, um eine ungenügende
Gesetzeslage zu verbessern. Ein Standpunkt, den im übrigen auch LH Weingartner
einnahm: „Erneut forderte Weingartner vom Nationalrat eine Gesetzesnovelle, „um
strafen zu können.“(TT 23.1.2001)
Nichtsdestotrotz bleibt die Tatsache, dass LH
Weingartner zu diesem Zeitpunkt - mit oder ohne Weisung - schon längst die ersten
Strafbescheide ausgeschickt hätte haben müssen.
Am 24.1.2001 konnte man lesen, Forstinger habe sich durchgesetzt und Weingartner
müsse nun strafen. LH Weingartner erklärte daraufhin, dass er der ministeriellen
Weisung nachkommen werde, obwohl die rechtliche Lage für ihn immer noch nicht
ausreichend wäre, speziell, weil er nur die inländischen Frächter wirksam bestrafen
könne (TT 24.1.2001). Aus Weingartners Büro verlautete daraufhin, dass „noch in
dieser Woche“ die ersten Strafbescheide erlassen“ werden (TT 25.1.2001). Allerdings
blieb es bei der reinen Absichtserklärung: Trotz Weisung und ausreichender
gesetzlicher Grundlage für die Ahndung zumindest eines Teils der Verstöße bei
ökopunktepflichteigen Fahrten, blieb LH Weingartner weiterhin untätig: Gründe für
diese offensichtliche Nichtausübung seines Amtes dürften in hartnäckigen
Interventionen seitens der Tiroler Frächter gelegen haben, die die gesetzliche Lage
als „grobe Ungerechtigkeit“ und als „Freibrief für ausländische Schwarzfahrer“
verunglimpften.
In einem parlamentarischen Entschließungsantrag 203/UEA (XXI. GP) vom 1.2. 2001
der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossen betreffend die Erlassung
von eindeutigen Rechtsgrundlagen zur Ahndung von Verstößen gegen die
Ökopunktepflicht (der inhaltlich weitgehend einem Antrag des Tiroler Landtages
folgte) wurde Ministerin Forstinger aufgefordert, binnen sechs Wochen einen
Gesetzesentwurf vorzulegen, der strittige Punkte rechtlich eindeutig regeln sollte:
Erstens sollte in Zukunft nicht mehr die Fahrer bestraft werden, sondern die
Frächter, zweitens sollten alle Unklarheiten in Zusammenhang mit der nachträglichen
Bestrafung in - und ausländischer Frächter bei Verstößen gegen die Ökopunktepflicht
beseitigt werden. Es war Eile geboten, denn Verstöße gegen die Ökopunktepflicht
verjähren nach 6 Monaten, der Schaden der durch die Nichteinhebung der Strafen
entstand wurde von Tag zu Tag größer. Der Antrag wurde mit den Stimmen der
Regierungsfraktionen und teilweise der Grünen abgelehnt. (TT 2.2.2001)
Anfang April kam die öffentliche Diskussion zum Thema Bestrafung der LKW -
Ökopunktesünder wieder in Gang: Das Bundesland Salzburg hatte nämlich „mit der
Bestrafung illegaler Transitfahrten (ohne Ökopunkte) begonnen“ (TT 3.4.2001). In
Tirol hingegen konnte man erfahren, dass die Strafbescheide zwar fertig wären, aber
nicht ausgeschickt würden: „Den Grund erklärte der zuständige Beamte Knapp
gegenüber der TT: „Die Strafbescheide wurden gestoppt. Es gab ein Ersuchen von
Ministerin Forstinger, keine Bescheide hinauszugeben. Wir wissen nicht, wie lange
der Stopp aufrecht bleibt.“ Ministerin Forstinger dementierte diese Aussagen
umgehend, die Weisung vom Jänner bleibe aufrecht. Auch dieser offensichtliche
Widerspruch in den Aussagen ist aufklärungsbedürftig. (TT 7.4.2001)
Die Zeit arbeitete - und arbeitet - für die Ökopunktesünder: Am 10.4.2001 erteilte
Ministerin Forstinger LH Weingartner eine weitere Weisung, die bereits erstellten
Bescheide endlich zuzustellen, woraufhin Weingartner die ersten Bescheide zustellen
ließ. Zu diesem Zeitpunkt waren von den ca. 9000 illegalen Transitfahrten von
Tiroler Frächtern im Jahr 2000 laut TT - Bericht nur mehr 1200 noch nicht verjährt
(TT 10.4.2001).
In einer Anfragebeantwortung vom 15.Mai 2001(2161/AB) teilte Ministerin
Forstinger u.a. mit, dass im Zeitraum vom 1.7.2000 bis zum 28.2.2001 44.054
blackgelistete Fahrten ausländischer Frächter registriert wurden. Im weiteren konnte
sie aber keine Angaben machen, wie viele Verfahren bereits eingeleitet waren.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Inwieweit hat das Finanzministerium die oben zusammengefassten Vorgänge
um die Bestrafung bei Verstößen gegen die Ökopunktepflicht verfolgt?
2. Wie hoch schätzen Sie den Schaden für das Budget der Republik Österreich,
der durch die zumindest 5 - monatige Verzögerung der Bestrafung
gesetzeswidriger Transitfahrten durch Ministerin Forstinger und LH
Weingartner entstanden ist?
3. Haben Sie bei Ministerin Forstinger in dieser Angelegenheit interveniert?
4. Wurde die Finanzprokuratur beauftragt, die entstandene Schadenssumme
einzutreiben?
5. Wenn nein: Werden Sie sie in nächster Zukunft beauftragen?