2653/J XXI.GP

Eingelangt am:04.07.2001

 

Anfrage

 

der Abgeordneten DDr. Niederwieser

und Genossen

an die Bundesminister für Finanzen

betreffend „Schaden zum Nachteil der Republik wegen mangelnder Bestrafung von

Verstößen gegen die Lkw - Ökopunktepflicht“

 

Chronik einer Verschleppung: Januar 2001 -  Mai 2001

 

„Transitsünder sollen nun zahlen“ - So übertitelte die „Tiroler Tageszeitung“ einen

Bericht vom 3.5.2001, dem man entnehmen konnte, dass sich LH Weingartner von

einem zur Begutachtung ausgesandten Gesetzesentwurf Ministerin Forstingers

verspreche, nun endlich eine gute Handhabe zur Bestrafung illegaler Transitfahrten

zu haben, egal ob diese von in - oder ausländischen Frächtern durchgeführt worden

waren. Weiters wurde in dem Artikel von einer geschätzten Schadenssumme in Höhe

von ca. 500 Millionen Schilling gesprochen, die durch die Nichteinhebung des

Strafgebühren bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sein soll.

 

Vorangegangen war dieser „Erfolgsmeldung“ ein monatelanges, politisches Hin und

Her zwischen Verkehrsministerin Forstinger und dem Tiroler Landeshauptmann

Weingartner, das im Jänner einen ersten Höhepunkt erreichte: Am 22.1.2001

übermittelte Ministerin Forstinger allen Landeshauptleuten eine Weisung betreffend

die ‚,Verwaltungsstrafrechtliche Ahndung „blackgelisteter LKW - Frächter im Rahmen

des Ökopunkteregimes“, in dem sie sich zu rechtlichen Klarstellungen veranlasst

sieht, weil „seitens einiger Bundesländer in der ggstl. Angelegenheit eine vom BMVIT

nicht nur abweichende, sondern zudem verfehlte Rechtsauffassung vertreten“ wird.

Nach einer Darlegung der gesetzlichen Lage wurde in der Weisung

zusammenfassend festgestellt:

„Aus vorstehenden Ausführungen folgt, dass sowohl die EU - rechtliche als auch die

nationale Rechts - bzw. Gesetzeslage in Hinblick auf die strafrechtliche Sanktionierung

illegaler LKW - Transitfahrten (insbesondere auch jener, die nicht unmittelbar betreten

wurden) dahingehend eindeutig ist (es bedarf daher keinerlei legistischer

Maßnamen), dass den österreichischen zuständigen Behörden der Bundesländer

sowohl aufgrund des EU - Rechts als auch des Güterbeförderungsgesetzes die

Verpflichtung auferlegt ist, unverzüglich von Amts wegen vorzugehen und die

entsprechenden Strafverfahren gegen die jeweiligen Lenker und Unternehmer

einzuleiten.“

 

LH Weingartner wurde wie seine Amtskollegen durch das Schreiben also

unmissverständlich zur sofortigen Bestrafung der so genannten „Ökopunktesünder“

aufgefordert. Schon damals vertraten wir den Standpunkt, dass die Gesetzeslage zur

effektiven Bestrafung aller Verstöße gegen die Ökopunktepflicht nicht ausreicht und

dass es eben doch legistischer Maßnahmen bedurfte, um eine ungenügende

Gesetzeslage zu verbessern. Ein Standpunkt, den im übrigen auch LH Weingartner

einnahm: „Erneut forderte Weingartner vom Nationalrat eine Gesetzesnovelle, „um

strafen zu können.“(TT 23.1.2001) Nichtsdestotrotz bleibt die Tatsache, dass LH

Weingartner zu diesem Zeitpunkt - mit oder ohne Weisung - schon längst die ersten

Strafbescheide ausgeschickt hätte haben müssen.

 

Am 24.1.2001 konnte man lesen, Forstinger habe sich durchgesetzt und Weingartner

müsse nun strafen. LH Weingartner erklärte daraufhin, dass er der ministeriellen

Weisung nachkommen werde, obwohl die rechtliche Lage für ihn immer noch nicht

ausreichend wäre, speziell, weil er nur die inländischen Frächter wirksam bestrafen

könne (TT 24.1.2001). Aus Weingartners Büro verlautete daraufhin, dass „noch in

dieser Woche“ die ersten Strafbescheide erlassen“ werden (TT 25.1.2001). Allerdings

blieb es bei der reinen Absichtserklärung: Trotz Weisung und ausreichender

gesetzlicher Grundlage für die Ahndung zumindest eines Teils der Verstöße bei

ökopunktepflichteigen Fahrten, blieb LH Weingartner weiterhin untätig: Gründe für

diese offensichtliche Nichtausübung seines Amtes dürften in hartnäckigen

Interventionen seitens der Tiroler Frächter gelegen haben, die die gesetzliche Lage

als „grobe Ungerechtigkeit“ und als „Freibrief für ausländische Schwarzfahrer“

verunglimpften.

 

In einem parlamentarischen Entschließungsantrag 203/UEA (XXI. GP) vom 1.2. 2001

der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossen betreffend die Erlassung

von eindeutigen Rechtsgrundlagen zur Ahndung von Verstößen gegen die

Ökopunktepflicht (der inhaltlich weitgehend einem Antrag des Tiroler Landtages

folgte) wurde Ministerin Forstinger aufgefordert, binnen sechs Wochen einen

Gesetzesentwurf vorzulegen, der strittige Punkte rechtlich eindeutig regeln sollte:

Erstens sollte in Zukunft nicht mehr die Fahrer bestraft werden, sondern die

Frächter, zweitens sollten alle Unklarheiten in Zusammenhang mit der nachträglichen

Bestrafung in - und ausländischer Frächter bei Verstößen gegen die Ökopunktepflicht

beseitigt werden. Es war Eile geboten, denn Verstöße gegen die Ökopunktepflicht

verjähren nach 6 Monaten, der Schaden der durch die Nichteinhebung der Strafen

entstand wurde von Tag zu Tag größer. Der Antrag wurde mit den Stimmen der

Regierungsfraktionen und teilweise der Grünen abgelehnt. (TT 2.2.2001)

 

Anfang April kam die öffentliche Diskussion zum Thema Bestrafung der LKW -

Ökopunktesünder wieder in Gang: Das Bundesland Salzburg hatte nämlich „mit der

Bestrafung illegaler Transitfahrten (ohne Ökopunkte) begonnen“ (TT 3.4.2001). In

Tirol hingegen konnte man erfahren, dass die Strafbescheide zwar fertig wären, aber

nicht ausgeschickt würden: „Den Grund erklärte der zuständige Beamte Knapp

gegenüber der TT: „Die Strafbescheide wurden gestoppt. Es gab ein Ersuchen von

Ministerin Forstinger, keine Bescheide hinauszugeben. Wir wissen nicht, wie lange

der Stopp aufrecht bleibt.“ Ministerin Forstinger dementierte diese Aussagen

umgehend, die Weisung vom Jänner bleibe aufrecht. Auch dieser offensichtliche

Widerspruch in den Aussagen ist aufklärungsbedürftig. (TT 7.4.2001)

Die Zeit arbeitete - und arbeitet - für die Ökopunktesünder: Am 10.4.2001 erteilte

Ministerin Forstinger LH Weingartner eine weitere Weisung, die bereits erstellten

Bescheide endlich zuzustellen, woraufhin Weingartner die ersten Bescheide zustellen

ließ. Zu diesem Zeitpunkt waren von den ca. 9000 illegalen Transitfahrten von

Tiroler Frächtern im Jahr 2000 laut TT - Bericht nur mehr 1200 noch nicht verjährt

(TT 10.4.2001).

In einer Anfragebeantwortung vom 15.Mai 2001(2161/AB) teilte Ministerin

Forstinger u.a. mit, dass im Zeitraum vom 1.7.2000 bis zum 28.2.2001 44.054

blackgelistete Fahrten ausländischer Frächter registriert wurden. Im weiteren konnte

sie aber keine Angaben machen, wie viele Verfahren bereits eingeleitet waren.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

Anfrage:

 

1. Inwieweit hat das Finanzministerium die oben zusammengefassten Vorgänge

    um die Bestrafung bei Verstößen gegen die Ökopunktepflicht verfolgt?

 

2. Wie hoch schätzen Sie den Schaden für das Budget der Republik Österreich,

    der durch die zumindest 5 - monatige Verzögerung der Bestrafung

    gesetzeswidriger Transitfahrten durch Ministerin Forstinger und LH

    Weingartner entstanden ist?

 

3. Haben Sie bei Ministerin Forstinger in dieser Angelegenheit interveniert?

 

4. Wurde die Finanzprokuratur beauftragt, die entstandene Schadenssumme

    einzutreiben?

 

5. Wenn nein: Werden Sie sie in nächster Zukunft beauftragen?