2663/J XXI.GP
Eingelangt am:05.07.2001
der Abgeordneten Helmut Dietachmayr
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Entschädigung für Kriegsgefangene
Es ist nicht nachvollziehbar, warum nur jene Personen einen Anspruch auf die
Kriegsgefangenenentschädigung haben, die in Gefangenschaft eines mittelost - oder
osteuropäischen Staates geraten sind. Diese Unterscheidung in „Ost - und Westgefangene“
stellt eine sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung innerhalb des betroffenen
Personenkreises der Kriegsgefangenen dar Was ist mit jenen, die z.B.: in Afrika
gefangengenommen wurden oder als Piloten oder Matrosen in langjährige Gefangenschaft der
Amerikaner, Briten usw. gekommen sind, wo sie auch nicht immer sanft behandelt wurden?
Weiters darf nicht vergessen werden, dass es auch noch einen kleinen Kreis von Personen
gibt, die im Ersten Weltkrieg in Kriegsgefangenschaft geraten sind. Auch diese sind von der
Entschädigungsregelung gänzlich ausgenommen.
Die meisten Anspruchsberechtigten sind mittlerweile sehr alt. Viele von ihnen werden den
monatlichen Betrag von einigen hundert Schilling nicht mehr lange in Anspruch nehmen
können. Daher wäre eine sofortige angemessene Einmalzahlung besser.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
ANFRAGE
1. Wie begründen Sie die sachlich nicht gerechtfertigte Schlechterstellung der Personen, die
im Zweiten Weltkrieg in westliche Kriegsgefangenschaft geraten sind?
2. Wird es in absehbarer Zeit eine vergleichbare Entschädigungsregelung für diejenigen
geben, die in anderen als in mittelost - oder osteuropäischen Staaten in Gefangenschaft
geraten sind?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, warum wurde die Entschädigung für diese Personen nicht gleich mitgeregelt?
3. Werden Sie eine Reform der Kriegsgefangenenentschädigungsregelung dahingehend
veranlassen, dass auch die Gefangenen des Ersten Weltkrieges eine entsprechende
Entschädigung bekommen?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Wie groß wäre der bezugsberechtigte Personenkreis?
c. Mit welchen Kosten wäre die Ausweitung der Entschädigungsregelung auf die
Kriegsgefangenen des Ersten Weltkrieges verbunden?
4. Wie stehen Sie - aufgrund des Alters der Anspruchsberechtigten - zum Vorschlag einer
angemessenen Einmalzahlung?