2663/J XXI.GP

Eingelangt am:05.07.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Helmut Dietachmayr

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Entschädigung für Kriegsgefangene

 

Es ist nicht nachvollziehbar, warum nur jene Personen einen Anspruch auf die

Kriegsgefangenenentschädigung haben, die in Gefangenschaft eines mittelost - oder

osteuropäischen Staates geraten sind. Diese Unterscheidung in „Ost - und Westgefangene“

stellt eine sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung innerhalb des betroffenen

Personenkreises der Kriegsgefangenen dar Was ist mit jenen, die z.B.: in Afrika

gefangengenommen wurden oder als Piloten oder Matrosen in langjährige Gefangenschaft der

Amerikaner, Briten usw. gekommen sind, wo sie auch nicht immer sanft behandelt wurden?

 

Weiters darf nicht vergessen werden, dass es auch noch einen kleinen Kreis von Personen

gibt, die im Ersten Weltkrieg in Kriegsgefangenschaft geraten sind. Auch diese sind von der

Entschädigungsregelung gänzlich ausgenommen.

 

Die meisten Anspruchsberechtigten sind mittlerweile sehr alt. Viele von ihnen werden den

monatlichen Betrag von einigen hundert Schilling nicht mehr lange in Anspruch nehmen

können. Daher wäre eine sofortige angemessene Einmalzahlung besser.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie begründen Sie die sachlich nicht gerechtfertigte Schlechterstellung der Personen, die

        im Zweiten Weltkrieg in westliche Kriegsgefangenschaft geraten sind?

 

2.    Wird es in absehbarer Zeit eine vergleichbare Entschädigungsregelung für diejenigen

       geben, die in anderen als in mittelost - oder osteuropäischen Staaten in Gefangenschaft

       geraten sind?

 a.   Falls nein, warum nicht?

 b.   Falls ja, warum wurde die Entschädigung für diese Personen nicht gleich mitgeregelt?

 

3.    Werden Sie eine Reform der Kriegsgefangenenentschädigungsregelung dahingehend

       veranlassen, dass auch die Gefangenen des Ersten Weltkrieges eine entsprechende

       Entschädigung bekommen?

 a.   Falls nein, warum nicht?

 b.   Wie groß wäre der bezugsberechtigte Personenkreis?

 c.   Mit welchen Kosten wäre die Ausweitung der Entschädigungsregelung auf die

       Kriegsgefangenen des Ersten Weltkrieges verbunden?

 

4.    Wie stehen Sie - aufgrund des Alters der Anspruchsberechtigten - zum Vorschlag einer

       angemessenen Einmalzahlung?