2668/J XXI.GP

Eingelangt am: 05.07.2001

 

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend verpflichtende Weiterbildung der PflichtschullehrerInnen

 

Das neue Landeslehrer - Dienstrechtsgesetz schreibt PflichtschullehrerInnen jährlich

15 Stunden verpflichtende Weiterbildung vor. Diese Weiterbildung kann offenbar

sowohl unentgeltlich am Pädagogischen Institut als auch kostenpflichtig an Instituten

der Erwachsenenbildung wahrgenommen werden. Darüber hinaus besteht die

Möglichkeit auch Fortbildungsveranstaltungen anläßlich von

Bezirkslehrerarbeitsgemeinschaften oder Dienstrechts -  bzw. Schulrechtsseminare

für Leiter geltend zu machen. Als Nachweis für die Teilnahme gelten Zertifikate oder

Teilnahmebstätigungen.

 

Die Pädagogischen Institute haben zuwenig Kapazitäten um allen

PflichtschullehrerInnen die vorgeschriebene Fortbildung zu ermöglichen. Andere

Angebote sind jedoch kostenpflichtig.

 

Weder im Gesetz, noch in den Erläuterungen wird näher spezifiziert welche Kurse

der Erwachsenenbildung als LehrerInnenfortbildung anerkannt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Werden die Pädagogischen Institute in der Lage sein ausreichend

    Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten, sodass alle PflichtschullehrerInnen

    die vorgeschriebene Weiterbildung an Pädagogischen Instituten absolvieren

    können?

    Wenn nein, welcher Anteil an der verpflichtenden Fortbildung kann von den

    Pädagogischen Instituten angeboten werden?

 

2. Werden die Kapazitäten an den Pädagogischen Instituten ausgeweitet, um

    allen LehrerInnen die Möglichkeit einer unentgeltlichen Fortbildung zu geben?

3. Können jene LehrerInnen, die ihre verpflichtende Fortbildung an einem

     kostenpflichtigen Institut der Erwachsenenbildung absolvieren, die Kosten dafür

     weiterverrechnen?

     Wenn ja, in welcher Höhe?

 

4. Welche Konsequenzen haben LehrerInnen zu erwarten, die ihre Fortbildung

     aus Kapazitätsgründen nicht an den Pädagogischen Instituten absolvieren

     können, wenn sie nicht zu einer privaten, kostenpflichtigen Fortbildung bereit

     sind?

 

5. Wird bzw. wurde seitens des Ministeriums näher erläutert, welche

     Fortbildungen anzuerkennen sind?

     Wenn ja, wann?