2668/J XXI.GP
Eingelangt am: 05.07.2001
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend verpflichtende Weiterbildung der PflichtschullehrerInnen
Das neue Landeslehrer - Dienstrechtsgesetz schreibt PflichtschullehrerInnen jährlich
15 Stunden verpflichtende Weiterbildung vor. Diese Weiterbildung kann offenbar
sowohl unentgeltlich am Pädagogischen Institut als auch kostenpflichtig an Instituten
der Erwachsenenbildung wahrgenommen werden. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit auch Fortbildungsveranstaltungen anläßlich von
Bezirkslehrerarbeitsgemeinschaften oder Dienstrechts - bzw. Schulrechtsseminare
für Leiter geltend zu machen. Als Nachweis für die Teilnahme gelten Zertifikate oder
Teilnahmebstätigungen.
Die Pädagogischen Institute haben zuwenig Kapazitäten um allen
PflichtschullehrerInnen die vorgeschriebene Fortbildung zu ermöglichen. Andere
Angebote sind jedoch kostenpflichtig.
Weder im Gesetz, noch in den Erläuterungen wird näher spezifiziert welche Kurse
der Erwachsenenbildung als LehrerInnenfortbildung anerkannt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Werden die Pädagogischen Institute in der Lage sein ausreichend
Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten, sodass alle PflichtschullehrerInnen
die vorgeschriebene Weiterbildung an Pädagogischen Instituten absolvieren
können?
Wenn nein, welcher Anteil an der verpflichtenden Fortbildung kann von den
Pädagogischen Instituten angeboten werden?
2. Werden die Kapazitäten an den Pädagogischen Instituten ausgeweitet, um
allen LehrerInnen die
Möglichkeit einer unentgeltlichen Fortbildung zu geben?
3. Können jene LehrerInnen, die ihre verpflichtende Fortbildung an einem
kostenpflichtigen Institut der Erwachsenenbildung absolvieren, die Kosten dafür
weiterverrechnen?
Wenn ja, in welcher Höhe?
4. Welche Konsequenzen haben LehrerInnen zu erwarten, die ihre Fortbildung
aus Kapazitätsgründen nicht an den Pädagogischen Instituten absolvieren
können, wenn sie nicht zu einer privaten, kostenpflichtigen Fortbildung bereit
sind?
5. Wird bzw. wurde seitens des Ministeriums näher erläutert, welche
Fortbildungen anzuerkennen sind?
Wenn ja, wann?