2677/J XXI.GP

Eingelangt am:06.07.2001

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Donabauer und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Errichtung der Eisenbahn - Hochleistungsstrecke im Gemeindegebiet von

Blindenmarkt

 

Die Marktgemeinde Blindenmarkt hat im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens,

das im Vorfeld des viergleisigen Ausbaues der Westbahnstrecke als

Hochleistungsstrecke gelaufen ist, mehrmals Ihre diesbezüglichen Anliegen und

Forderungen an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

herangetragen. Im Jänner dieses Jahres ist die Verhandlungsschrift des Ressorts

eingelangt, die verantwortlichen Gemeindevertreter konnten dieser aber entnehmen,

daß wichtige Aspekte keine Berücksichtigung gefunden haben.

 

In der Bauphase ist die Wasserversorgung durch zu erwartende Verunreinigungen

massiv gefährdet. Die Sicherstellung des Trinkwassers ist nur mit einer Verlegung

der Brunnenanlage gewährleistet, wobei der Baubeginn für den Anfang des Jahres

2000 in Aussicht gestellt wurde; es sind aber noch keine Baumaßnahmen begonnen

worden, die Bürger sind daher entsprechend verunsichert.

 

Ein ebenfalls wichtiges Anliegen stellt jenes der ausreichenden Errichtung von

Lärmschutzeinrichtungen auf der Bestandsstrecke im gesamten Gemeindegebiet -

insbesondere jedoch auch im Bereich der Volks -, Haupt - und Musikschule - dar.

Auch hier steht noch offen, welche Maßnahmen geplant sind.

 

Die jetzt in Verwendung stehende und der Gemeinde Blindenmarkt gehörende

Brunnenanlage soll in das Eigentum der HL - AG übertragen werden und der SV

Raika Blindenmarkt hierüber das Nutzungsrecht erhalten. Über diesen Punkt herrscht

ebenso noch Unklarheit wie über die weitere Vorgangsweise hinsichtlich des

Eisschützenplatzes: Der in Blindenmarkt befindliche Eisschützenplatz, der in Höhe

des jetzigen Brunnenschutzgebietes gelegen ist, bedarf eines Ersatzes, da die

Vereinsanlage und das dazugehörige Gebäude nur mehr bis Jahresende 2001 zur

Verfügung stehen. Voraussetzung für die Neuerrichtung eines Eisschützenplatzes ist

es jedoch, daß ein Ersatzbrunnen für die Wasserversorgungsanlage geschaffen wird.

 

Um die Bauarbeiten für alle Betroffenen möglichst geordnet ablaufen zu lassen, wäre

die Beistellung eines Bauombudsmannes sowie die eines Rechtsberaters für die

Gemeinde und deren Bürger von großer Bedeutung; es wurde bereits zugesagt,

diesem Wunsch der Bevölkerung zu entsprechen und die Bürgerinnen und Bürger

erwarten dringend die Einsetzung dieser Ansprechpartner.

 

Im Bereich der B1 sollte eine Abfahrt in Höhe des Friedhofes errichtet werden, um

bestehende Straßen während der mehrjährigen Bauzeit in Blindenmarkt,

Kottingburgstall und Hubertendorf zu entlasten bzw. Sperren hintanzuhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr,

Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1. Wann ist frühestens mit dem Beginn der Verlegungsarbeiten der Brunnenanlage

    zu rechnen?

 

2. Welche Vorhaben sind im Zusammenhang mit der ausreichenden Errichtung von

    Lärmschutzeinrichtungen geplant?

 

3. Inwieweit sind die Vorkehrungen hinsichtlich der Übertragung der Brunnenanlage

    und der Einräumung des Nutzungsrechtes für den SV Raika Blindenmarkt

    gediehen?

 

4. Ab wann werden in der Frage der Schaffung eines Ersatzbrunnens für die

    Wasserversorgungsanlage des Eisschützenplatzes entsprechende Maßnahmen

    gesetzt werden?

 

5. Wann ist mit der Beauftragung des Bauombudsmannes sowie eines

    Rechtsberaters für Gemeinde und Bürger zu rechnen?

 

6. Inwieweit sind hinsichtlich einer Abfahrt von der B1 bereits Planungsarbeiten oder

    andere baurelevante Entscheidungen getroffen?