2677/J XXI.GP
Eingelangt am:06.07.2001
der Abgeordneten Donabauer und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Errichtung der Eisenbahn - Hochleistungsstrecke im Gemeindegebiet von
Blindenmarkt
Die Marktgemeinde Blindenmarkt hat im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens,
das im Vorfeld des viergleisigen Ausbaues der Westbahnstrecke als
Hochleistungsstrecke gelaufen ist, mehrmals Ihre diesbezüglichen Anliegen und
Forderungen an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
herangetragen. Im Jänner dieses Jahres ist die Verhandlungsschrift des Ressorts
eingelangt, die verantwortlichen Gemeindevertreter konnten dieser aber entnehmen,
daß wichtige Aspekte keine Berücksichtigung gefunden haben.
In der Bauphase ist die Wasserversorgung durch zu erwartende Verunreinigungen
massiv gefährdet. Die Sicherstellung des Trinkwassers ist nur mit einer Verlegung
der Brunnenanlage gewährleistet, wobei der Baubeginn für den Anfang des Jahres
2000 in Aussicht gestellt wurde; es sind aber noch keine Baumaßnahmen begonnen
worden, die Bürger sind daher entsprechend verunsichert.
Ein ebenfalls wichtiges Anliegen stellt jenes der ausreichenden Errichtung von
Lärmschutzeinrichtungen auf der Bestandsstrecke im gesamten Gemeindegebiet -
insbesondere jedoch auch im Bereich der Volks -, Haupt - und Musikschule - dar.
Auch hier steht noch offen, welche Maßnahmen geplant sind.
Die jetzt in Verwendung stehende und der Gemeinde Blindenmarkt gehörende
Brunnenanlage soll in das Eigentum der HL - AG übertragen werden und der SV
Raika Blindenmarkt hierüber das Nutzungsrecht erhalten. Über diesen Punkt herrscht
ebenso noch Unklarheit wie über die weitere Vorgangsweise hinsichtlich des
Eisschützenplatzes: Der in Blindenmarkt befindliche Eisschützenplatz, der in Höhe
des jetzigen Brunnenschutzgebietes gelegen ist, bedarf eines Ersatzes, da die
Vereinsanlage und das dazugehörige Gebäude nur mehr bis Jahresende 2001 zur
Verfügung stehen. Voraussetzung für die Neuerrichtung eines Eisschützenplatzes ist
es jedoch, daß ein Ersatzbrunnen für die Wasserversorgungsanlage geschaffen wird.
Um die Bauarbeiten für alle Betroffenen möglichst geordnet ablaufen zu lassen, wäre
die Beistellung eines Bauombudsmannes sowie die eines Rechtsberaters für die
Gemeinde und deren Bürger von großer Bedeutung; es wurde bereits zugesagt,
diesem Wunsch der Bevölkerung zu entsprechen und die Bürgerinnen und Bürger
erwarten dringend die Einsetzung dieser Ansprechpartner.
Im Bereich der B1 sollte eine Abfahrt in Höhe des Friedhofes errichtet werden, um
bestehende Straßen während der mehrjährigen Bauzeit in Blindenmarkt,
Kottingburgstall und Hubertendorf zu entlasten
bzw. Sperren hintanzuhalten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende
1. Wann ist frühestens mit dem Beginn der Verlegungsarbeiten der Brunnenanlage
zu rechnen?
2. Welche Vorhaben sind im Zusammenhang mit der ausreichenden Errichtung von
Lärmschutzeinrichtungen geplant?
3. Inwieweit sind die Vorkehrungen hinsichtlich der Übertragung der Brunnenanlage
und der Einräumung des Nutzungsrechtes für den SV Raika Blindenmarkt
gediehen?
4. Ab wann werden in der Frage der Schaffung eines Ersatzbrunnens für die
Wasserversorgungsanlage des Eisschützenplatzes entsprechende Maßnahmen
gesetzt werden?
5. Wann ist mit der Beauftragung des Bauombudsmannes sowie eines
Rechtsberaters für Gemeinde und Bürger zu rechnen?
6. Inwieweit sind hinsichtlich einer Abfahrt von der B1 bereits Planungsarbeiten oder
andere baurelevante Entscheidungen getroffen?