2679/J XXI.GP

Eingelangt am:06.07.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Tierärzte - Amtstierärzte - Fleischuntersuchungstierärzte

 

im Zuge der durch die BSE - Seuche ausgelöste europäischen Fleischkrise (aber auch der sich

ausbreitenden Maul - und Klauenseuche) wurde die - amtliche - Veterinärmedizinische

Kontrolltätigkeit europaweit kritisch hinterfragt und u. a. Unvereinbarkeiten festgestellt. Durch

den EU - Inspektionsbericht 2000 (SANCO 19. -  23.6.2000), die bekanntgewordenen

Vorkommnisse beim illegalen Einsatz von Arzneimitteln in Österreich sowie auch durch den

Veterinärbericht 1999 wurden für Österreich die gesetzlichen aber auch praktischen Defizite

deutlich. Beispielsweise als am Anfang dieses Jahres berichtet wurde, dass Tierärzte sowohl als

Amtstierärzte oder Fleischuntersuchungstierärzte als auch privat im selben Bezirk tätig sind

(Tierarztpraxis bzw. - ordination). Interessenskollisionen sind damit vorgegeben. Auch durch die

jüngste Novelle zum Fleischuntersuchungsgesetz wurde dieses offensichtliche Problem nicht

gelöst.

 

Aus dem Veterinärbericht 1999 ergibt sich die Zahl der in Österreich tätigen Tierärzte

(Selbständige oder Tätigkeit als Amtstierärzte), nicht jedoch, wer in welchem Bezirk amtliche

Tätigkeiten zusätzlich ausübt.

 

Programmiert ist darüber hinaus eine ständige Auseinandersetzung mit (Vertretern) der

Landwirtschaft. Um mit Medikamentenpreise und Tierärztehonorare gebe es einen regelrechten

Kleinkrieg zwischen Landwirtschaftsvertretern und der Tierärzteschaft erklärte Thomas Müller

von der Niederösterreichischen Tierärztekammer Anfang März dieses Jahres: Gestritten werde um

jeden Groschen.

 

Bauern (bzw. deren Vertreter) verlangen zur Kostensenkung, dass ihnen Tierarzneimittel

abgegeben werden, und sie das Recht erhalten diese auch selbst anzuwenden. Obwohl es eine

klare Regelungen im Tierärztegesetz bzw. nach dem Rezeptpflichtgesetz gibt, werden diese

Bestimmungen vom Bauern nicht ernst genommen. So beispielsweise aus einem Bericht der

Salzburger Nachrichten vom 16.02.2001, in dem ein Bauer folgendes zum Besten gab: „Das

Einzige, was er spritzte, seien Eisenpräparate und Wehenmittel gewesen. Alles legal.“

Wirklich legal? - Das ist die Frage!

 

Eine ähnliche Diskussion findet zur Zeit auch in der Bundesrepublik und in anderen Europäischen

Ländern statt. So soll beispielsweise in der BRD in Zukunft für Tierärzte verboten werden, aus

pharmakologisch wirksamen Rohsubstanzen die Arzneimittel selbst herzustellen. Niedersachsen

regte auch an zu prüfen, ob die eingeschränkte Befugnis zur Abgabe von Arzneimittel an

Tierhalter zu untersagen ist.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie viele Tierärzte gab es in Österreich mit Stichtag 3 1.12.2000 (Aufschlüsselung auf die

    Bundesländer und Bezirke)?

 

2. Nach welchen Kriterien werden Amtstierärzte bestellt? Gibt es dafür entsprechende Richtlinien oder

    Erlässe (Bezirksgröße, Anzahl tierhaltender Betriebe, Tierbestand etc.)?

 

3. Wie viele Amtstierärzte gab es in Österreich mit Stichtag 31.12.2000 (Aufschlüsselung auf

    die einzelnen Bundesländer und Bezirke)?

 

4. Wie groß ist der jeweilige Amtsbezirk (Größe in Quadratkilometer)

 

5. Wie viele Amtstierärzte verfügten mit Stichtag 31.12.2000 nebenbei über eine eigene

    Tierarztordination im selben Amtsbezirk? (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer

    und Bezirke)

 

6. Wie viele Amtstierärzte verfügten mit Stichtag 31.12.2000 nebenbei über eine eigene

    Tierarztordination in einem anderen Bezirk? (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer

    und Bezirke)

 

7. Wer übt jeweils die Fachaufsicht über Amtstierärzte aus? In welcher Form wird deren

    Tätigkeit konkret kontrolliert?

8.   Wie viele dieser Kontrollen wurden 1999 und 2000 durchgeführt (Aufschlüsselung auf

      Bundesländer)?

 

9.   Welche Erkenntnisse erbrachten diese Kontrollen? Welche Maßnahmen wurden gezogen?

 

10. Verfügte mit Stichtag 31.12.2000 jeder politische Bezirk über einen eigenen Amtstierarzt, der

      nur ausschließlich dort behördlich als Amtstierarzt tätig ist?

 

11. Wenn nein, warum nicht? Welche Bezirke nicht?

 

12. Wie viele Amtstierärzte betreuen mehr als einen politischen Bezirk (Auflistung der Bezirke)?

 

13. Wie viele Amtstierärzte betreuten mit Stichtag 31. 12.2000 einen Bezirk, zwei Bezirke, drei

      Bezirke alleine oder gemeinsam mit einem anderen Amtstierarzt (Auflistung auf die einzelnen

      Bezirke)?

 

14. Wie viele Fleischuntersuchungstierärzte verfügten mit Stichtag 31.12.2000 im selben

      Amtsbezirk über eine eigene Tierarztordination? Wie viele im selben Bezirk über behördliche

      Tätigkeiten?

 

15. Wer übt jeweils die Fachaufsicht über Fleischuntersuchungstierärzte aus? In welcher Form

      wird deren Tätigkeit kontrolliert?

 

16. Wie viele dieser Kontrollen wurden 1999 und 2000 durchgeführt (Aufschlüsselung auf

      Bundesländer)?

 

17. Welche Erkenntnisse bzw. Maßnahmen diese Kontrollen? Welche Maßnahmen wurden

      gezogen?

 

18. Gab es jemals eine Kontrolle dieser Fleischuntersuchungstätigkeit durch Vertreter der EU -

      Kommission?

 

19. Wenn ja, mit welchen Schussfolgerungen?

 

20. Wie viele Amtstierärzte sind zugleich Fleischuntersuchungstierärzte im selben Bezirk?

       Wie viele davon verfügen noch über eine eigene private Tierarztordination (Aufschlüsselung

       auf Bundesländer und Bezirke)?

21. Wie viele Amtstierärzte sind zugleich Fleischuntersuchungstierärzte in einem anderen Bezirk?

      Wie viele davon verfügen noch über eine eigene Tierarztordination (Aufschlüsselung auf

      Bundesländer und Bezirke)?

 

22. Werden Sie - nachdem seitens der Bundesländer als Arbeitgeber bislang kaum

      entsprechenden Maßnahmen gesetzt wurden - dafür eintreten dass Amtstierärzte und

      Fleischuntersuchungstierärzte generell oder im jeweiligen Amtsbezirk keine Privatordination

      als Tierarzt führen dürfen?

 

23. Wenn nein, warum nicht?

 

24. Welche Maßnahmen werden von Ihnen konkret aus dem EU - Inspektionsbericht 2000 der

       SANCO (19. - 23.6.2000 durch die SANCO) hinsichtlich der Einhaltung veterinärrechtlicher

       Bestimmungen durch Amtstierärzte gezogen?

 

25. Zu welchem Ergebnis kamen bislang EU - Kontrolleure im Rahmen ihrer Evaluierungsbesuche

      zur Rolle und Stellung von Amtstierärzten und Fleischuntersuchungstierärzten in Österreich?

 

26. Welche Maßnahmen werden Sie zur Kostensenkung von Tierarzneimitteln ergreifen?

 

27. Was ergab die Beurteilung durch die Preiskommission? ( XXI, GP 2328 A/B)

 

28. Ist die im Einleitungstext zitierte Aussage eines Bauernrechtskonform) Kann diese Tätigkeit

      von ihm eigenverantwortlich wahrgenommen werden?