2682/J XXI.GP
Eingelangt am:06.07.2001
des Abgeordneten Kogler, Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Bundesstraßenbauprojekte im Raum Scheifling
Im Raum Scheifling werden derzeit zwei größere Projekte im Bundesstraßennetz
vorbereitet. Dabei handelt es sich um die geplante Nord/Ostumfahrung im Zuge der
B96 und um die Südumfahrung im Zuge der B317. Diese Straßenbauvorhaben
könnten negative Auswirkungen auf Anrainer, Umwelt, lokale Wirtschaft und
Verkehrssicherheit haben. Dies hat unter anderem auch in einer Unterschriftenaktion
gegen das Projekt Ostumfahrung, das vor allem Partikulärinteressen aus der
regionalen Wirtschaftskammer und dem Bau - und Transportgewerbe geschuldet zu
sein scheint, und entsprechenden Debatten und Anträgen auf Landes - und
Gemeindeebene seinen Niederschlag gefunden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie ist der genaue Verfahrensstand hinsichtlich Planung und Genehmigung beim
Projekt Ostumfahrung Scheifling im Zuge der B96 und welche weiteren Schritte
sind in welchem Zeitrahmen geplant oder schon festgelegt?
2. In welcher Form berücksichtigt das Ihnen vorliegende Projekt der Ostumfahrung
die geplante Südumfahrung, die die derzeitige Kreuzung der beiden
Bundesstraßen massiv entlasten würde?
3. Wie ist der genaue Verfahrensstand hinsichtlich Planung und Genehmigung beim
Projekt Südumfahrung Scheifling im Verlauf der B317 und welche weiteren
Schritte sind in welchem Zeitrahmen geplant oder schon festgelegt?
4. Ist insbesondere die Behauptung zutreffend, daß es zwischen Land und Bund
einen Vertrag über die Realisierung der Südumfahrung Scheifling gibt?
5. Wird für die Südumfahrung eine UVP nötig sein und wenn nein, warum nicht?
6. Wann wäre für die beiden Projekte frühestens mit der Verordnung einer Trasse
nach §4 Bundesstraßengesetz zu rechnen.
7. Welche verkehrspolitischen Ziele werden mit dem Projekt Ostumfahrung
Scheifling im Zuge der B96 verfolgt?
8. Können Sie insbesondere ausschließen, daß eine Aufwertung der B96 zu einer
stärkeren Inanspruchnahme dieser Bundesstraße als Verbindung mit der
Tauernautobahn und damit zu einem Anziehen bzw. Verstärken überregionaler
Verkehrsströme führt, und wenn ja, auf Grundlage welcher Studien,
Untersuchungen o.ä.?
9. Welche verkehrspolitischen Ziele werden mit dem Projekt Südumfahrung
Scheifling im Zuge der B317
verfolgt?
10. Mit welchen Vorhabens4Errichtungskosten ist für das Projekt Ostumfahrung
Scheifling im Zuge der B96 zu rechnen?
11. Mit welchen Vorhabens4Errichtungskosten ist für das Projekt Südumfahrung
Scheifling im Zuge der B317 zu rechnen?
12. Sind Beiträge des Bundeslandes zur Finanzierung der beiden Projekte
vorgesehen, und wenn ja, in welcher Größenordnung?
13. Ist die Einbeziehung von Bundesstraßen B3xx in die Bemautung a) in nächster
Zeit geplant oder auszuschließen, b) längerfristig geplant oder auszuschließen?
14. Welche alternativen Möglichkeiten zur Errichtung einer Ostumfahrung wurden zur
Entschärfung des Unfallschwerpunktes der Kreuzung B96 - B317 mit welchen
Ergebnissen geprüft?
15. Ist es zutreffend, daß es finanziell wesentlich günstigere Lösungen für die
Unfallproblematik im erwähnten Kreuzungsbereich gäbe, wie etwa eine
Kreisverkehrslösung?
16. Ist es zutreffend, daß mit dem derzeit vorliegenden Ostumfahrungsprojekt
beträchtliche Mehrbelastungen für Anrainer vor allem der Ortschaft Lind, neue
Verkehrssicherheitsprobleme - zB hinsichtlich der Abzweigung Lind - durch die
höheren Geschwindigkeiten sowie weitere Nachteile verbunden sind, und wenn
nein, warum nicht?
17. Welches Gewicht in der Beurteilung der grundsätzlichen Notwendigkeit und
planerischen Angemessenheit eines Straßenbauprojektes wie zB der geplanten
Ostumfahrung Scheifling haben für Sie befürwortende Stellungnahmen aus der
regionalen Wirtschaftskammer und dem Bau - und Transportgewerbe, die dem
unmittelbaren monetären Eigeninteresse dienen, im Vergleich zu Interessen einer
Vielzahl von BürgerInnen wie solchen des Lärmschutzes, der Verkehrssicherheit,
des Natur - oder Erholungsraumschutzes?
18. Ist Ihrer Ansicht nach ein Projekt wie dasjenige zur Ostumfahrung Scheifling
geeignet, nachweisbare Auswirkungen auf den ,,Wirtschaffsstandort Steiermark“
zu entfalten, und wenn ja, welche? Bitte auch um Angabe der Untersuchungen,
Studien etc., auf denen Ihre Einschätzung beruht.