2682/J XXI.GP

Eingelangt am:06.07.2001

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Kogler, Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Bundesstraßenbauprojekte im Raum Scheifling

 

Im Raum Scheifling werden derzeit zwei größere Projekte im Bundesstraßennetz

vorbereitet. Dabei handelt es sich um die geplante Nord/Ostumfahrung im Zuge der

B96 und um die Südumfahrung im Zuge der B317. Diese Straßenbauvorhaben

könnten negative Auswirkungen auf Anrainer, Umwelt, lokale Wirtschaft und

Verkehrssicherheit haben. Dies hat unter anderem auch in einer Unterschriftenaktion

gegen das Projekt Ostumfahrung, das vor allem Partikulärinteressen aus der

regionalen Wirtschaftskammer und dem Bau - und Transportgewerbe geschuldet zu

sein scheint, und entsprechenden Debatten und Anträgen auf Landes - und

Gemeindeebene seinen Niederschlag gefunden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie ist der genaue Verfahrensstand hinsichtlich Planung und Genehmigung beim

    Projekt Ostumfahrung Scheifling im Zuge der B96 und welche weiteren Schritte

    sind in welchem Zeitrahmen geplant oder schon festgelegt?

 

2. In welcher Form berücksichtigt das Ihnen vorliegende Projekt der Ostumfahrung

    die geplante Südumfahrung, die die derzeitige Kreuzung der beiden

    Bundesstraßen massiv entlasten würde?

 

3. Wie ist der genaue Verfahrensstand hinsichtlich Planung und Genehmigung beim

    Projekt Südumfahrung Scheifling im Verlauf der B317 und welche weiteren

    Schritte sind in welchem Zeitrahmen geplant oder schon festgelegt?

 

4. Ist insbesondere die Behauptung zutreffend, daß es zwischen Land und Bund

    einen Vertrag über die Realisierung der Südumfahrung Scheifling gibt?

 

5. Wird für die Südumfahrung eine UVP nötig sein und wenn nein, warum nicht?

 

6. Wann wäre für die beiden Projekte frühestens mit der Verordnung einer Trasse

    nach §4 Bundesstraßengesetz zu rechnen.

 

7. Welche verkehrspolitischen Ziele werden mit dem Projekt Ostumfahrung

    Scheifling im Zuge der B96 verfolgt?

 

8. Können Sie insbesondere ausschließen, daß eine Aufwertung der B96 zu einer

    stärkeren Inanspruchnahme dieser Bundesstraße als Verbindung mit der

    Tauernautobahn und damit zu einem Anziehen bzw. Verstärken überregionaler

    Verkehrsströme führt, und wenn ja, auf Grundlage welcher Studien,

    Untersuchungen o.ä.?

 

9. Welche verkehrspolitischen Ziele werden mit dem Projekt Südumfahrung

    Scheifling im Zuge der B317 verfolgt?

10. Mit welchen Vorhabens4Errichtungskosten ist für das Projekt Ostumfahrung

      Scheifling im Zuge der B96 zu rechnen?

 

11. Mit welchen Vorhabens4Errichtungskosten ist für das Projekt Südumfahrung

      Scheifling im Zuge der B317 zu rechnen?

 

12. Sind Beiträge des Bundeslandes zur Finanzierung der beiden Projekte

      vorgesehen, und wenn ja, in welcher Größenordnung?

 

13. Ist die Einbeziehung von Bundesstraßen B3xx in die Bemautung a) in nächster

      Zeit geplant oder auszuschließen, b) längerfristig geplant oder auszuschließen?

 

14. Welche alternativen Möglichkeiten zur Errichtung einer Ostumfahrung wurden zur

      Entschärfung des Unfallschwerpunktes der Kreuzung B96 - B317 mit welchen

      Ergebnissen geprüft?

 

15. Ist es zutreffend, daß es finanziell wesentlich günstigere Lösungen für die

      Unfallproblematik im erwähnten Kreuzungsbereich gäbe, wie etwa eine

      Kreisverkehrslösung?

 

 

16. Ist es zutreffend, daß mit dem derzeit vorliegenden Ostumfahrungsprojekt

      beträchtliche Mehrbelastungen für Anrainer vor allem der Ortschaft Lind, neue

      Verkehrssicherheitsprobleme - zB hinsichtlich der Abzweigung Lind - durch die

      höheren Geschwindigkeiten sowie weitere Nachteile verbunden sind, und wenn

      nein, warum nicht?

 

17. Welches Gewicht in der Beurteilung der grundsätzlichen Notwendigkeit und

      planerischen Angemessenheit eines Straßenbauprojektes wie zB der geplanten

      Ostumfahrung Scheifling haben für Sie befürwortende Stellungnahmen aus der

      regionalen Wirtschaftskammer und dem Bau - und Transportgewerbe, die dem

      unmittelbaren monetären Eigeninteresse dienen, im Vergleich zu Interessen einer

      Vielzahl von BürgerInnen wie solchen des Lärmschutzes, der Verkehrssicherheit,

      des Natur - oder Erholungsraumschutzes?

 

18. Ist Ihrer Ansicht nach ein Projekt wie dasjenige zur Ostumfahrung Scheifling

 

     geeignet, nachweisbare Auswirkungen auf den ,,Wirtschaffsstandort Steiermark“

     zu entfalten, und wenn ja, welche? Bitte auch um Angabe der Untersuchungen,

     Studien etc., auf denen Ihre Einschätzung beruht.