2683/J XXI.GP

Eingelangt am:06.07.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Tierschutz im Stall - Vollzugsdefizite

 

Der Bericht des ersten im Juni 2000 vom EU - Inspektionsteam, GD Gesundheit und

Verbraucherschutz, durchgeführten Kontrollbesuchs im Bereich landwirtschaftlicher

Nutztierhaltung in Österreich hat zahlreiche Vollzugsdefizite in der

landwirtschaftlichen Nutztierhaltung aufgezeigt. Besucht wurden 6

Tierhaltungsbetriebe (Schweine - u. Kälberhalter) in NÖ und OÖ. Überprüft wurden

die Umsetzung des bezughabenden Gemeinschaftsrechts, die Anwendung dieser

Rechtsvorschriften durch die einzelnen Betriebe sowie die Kontroll - und Vollzugsakte

der österreichischen - Behörden. Die Kontrollore übten massive Kritik:

 

Unterlassene Beanstandungen trotz Vorliegen mangelhafter Haltungsbedingungen:

 

Fehlende Einstreu und Tränke in Isolierboxen für Schweine, überhöhte

Umgebungstemperatur, Unzweckmäßigkeit der Futtertröge für Ferkel,

Verletzungsgefahr durch Trennwände, fehlende Wasserversorgung von in Iglus

gehaltenen Kälbern, Fehlen des erforderlichen Raufutters in Kälbermastbetrieben,

systematische Anbindehaltung abgesetzter Kälber : Mängel, die von den

österreichischen Amtstierärzten im Beisein des EU - Inspektionsteams nicht

beanstandet wurden.

 

Fehlende behördliche Aufträge trotz Beanstandungen:

 

Selbst wenn die Amtstierärzte Mängel beanstandeten, wurden mitunter keine oder

nicht hinreichend konkretisierte Maßnahmen angeordnet. Keine behördlichen

Aufträge wurden bei zu geringem Platzangebot für Eber, bei fehlendem Raufutter

trotz festgestellten Hämoglobinmangels der Kälber erteilt.

 

Nichtthematisierung richtlinienrelevanter Fragen:

 

Nicht thematisiert wurden von den Amtstierärzten die Euthanasie in

Schweinehaltungsbetrieben, Verstümmelung von Schweinen (Stutzen der

Schwänze, Abkneifen der Zähne, Kastrationen), Fehlen von Einstreu bei

Jungschweinen, Zweckdienlichkeit vorhandener Belüftungsanlagen; nur

ausnahmsweise wurde die Trinkwasserqualität überprüft. Fehlende Aufzeichnungen

über den Einsatz von Medikamenten und über Todesfälle wurden mit Zeitmangel

begründet.

 

Diese Mängel und die Annahme, dass im Beisein eines Inspektionsteams Kontrollen

im allgemeinen genauer vorgenommen werden als im Routinefall, läßt das Ausmaß

des mangelhaften Vollzugs tierschutzrechtlicher Bestimmungen erahnen. An einer

Stelle spricht der Bericht von der "Rechtsunkenntnis der anwesenden Personen“.

Die Tierärzte seien hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der ihnen obliegenden

Kontrollen nicht hinreichend informiert, wodurch sich Abweichungen hinsichtlich der

Beanstandungen ergeben. Unsicherheit bestehe hinsichtlich verfahrensrechtlicher

Grundsätze, insbesondere hinsichtlich der Aufnahme von Beweisen etc. Zweifelhafte

Angaben von Landwirten wurden zur Kenntnis genommen, ohne Einsicht in

Beweismittel (Herdenbuch) zu nehmen. Rechtsunsicherheit bestehe aber auch auf

höchster Behördenebene. Der Bericht stellt fest:„Die diversen Vertreter der

Behörde konnten sich erst nach geraumer Zeit der Suche darauf einigen, dass die

Umstellung der Anbindehaltung trocken gestellter Muttersauen vor dem 1.1.2006 zu

geschehen habe".

 

Die unübersichtliche Gestaltung des Tierschutzrechts und das Fehlen detaillierter

Anweisungen für Tierschutzkontrollen führen zu dieser uneinheitlichen,

mangelhaften Vollziehung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Maßnahmen wurden seit der EU - Kritik vor einem Jahr von Ihrem Ressort

    getroffen, um die im Bericht der EU - Inspektion aufgezeigten massiven Mängel zu

    beheben?

 

2. Was haben Sie in Ihrem Kompetenzbereich seither unternommen, damit die EU -

    Richtlinien in den einzelnen Betrieben auch umgesetzt werden?

 

3. Welche Maßnahmen haben Sie gegen die Mängel bei den Haltungsbedingungen

    getroffen (z.B. Investitionsförderungen für artgerechte Tierhaltung, Änderung der

    Förderrichtlinien)?

 

4. Ist eine Streichung der Investitionsförderungen für nicht artgerechte

    Haltungssysteme geplant? Wenn nein, wie rechtfertigen Sie das?

 

5. Sind neben dem „gehobenen Tiergerechtheitsstandard für die bäuerliche

    Nutztierhaltung“ auch Mindeststandards als Kriterium für den prinzipiellen Erhalt

    von Investitionsförderungen vorgeschrieben? Wenn ja, welche, wenn nein, wie

    begründen Sie das?

 

6. Nach Ihren Angaben wurden hinsichtlich der Kriterien für eine artgerechte

    Nutztierhaltung und Stallsysteme ExpertInnen beigezogen. Gibt es schon ein

    Ergebnis dieser ExpertInnenrunden, wenn ja, welches, wenn nein, wann ist mit

    einem solchen zu rechnen?

 

7. Ab wann soll es offizielle Prüfungen von Aufstallungsformen geben?

 

8. Was werden Sie unternehmen, dass Betriebe, die Investitionsförderungen

    erhalten haben, laufend auf die Einhaltung der vorgegebenen Richtlinien

    überprüft werden?