2684/J XXI.GP
Eingelangt am:06.07.2001
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Abhören von Internetverbindungen aller Art
Von mehreren Initiativen und Providern wurden an uns Befürchtungen
herangetragen, wonach die Sicherheitsbehörden bereits jetzt (ohne richterlichen
Beschluss) versuchen an sämtliche Internetdaten heranzukommen. Zu diesem
Zweck sollen Provider aufgefordert worden sein, den Sicherheitsbehörden alle von
ihnen gewünschten e - maildateien (Klartextdaten) und Verbindungsdaten (wer mailt
wann mit wem und was? wer besucht welche WEB - Seiten?) zur Verfügung zu
stellen, um anhand dieser Unterlagen traffic - analysis und Inhaltsanalysen zu
erstellen.
Anfang dieses Jahres wurde von Ihrem Ministerium ein Verordnungsentwurf zur
Überwachung des Internet ausgearbeitet. Laut diesem Entwurf sollten die Provider
gezwungen werden, Abhörschnittstellen einzubauen, die einen permanenten
Onlinezugang der Sicherheitsbehörden auf sämtliche Logfiles ermöglichen. Damit
soll für die Sicherheitsbehörden die Möglichkeit geschaffen werden jederzeit und von
den Providern unbemerkt alle erwünschten Daten aufzuzeichnen (wer wann wie
lange welche WEB - Seite besucht hat bzw wer wem wann was gemailt hat). Da
derzeit meistens eine Zuordnung der beteiligten Rechner zu einer bestimmten
Person nicht möglich ist, sollen eben die Provider gezwungen werden, solche
Abhörschnittstellen einzurichten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wurde der Verordnungsentwurf von Anfang dieses Jahres bereits
zurückgezogen? Wenn ja, gibt es einen neuen Entwurf und wie lautet dieser,
bzw. welche Abänderungen gegenüber dem letzten Entwurf sind vorgesehen?
2. Ist vorgesehen, daß von den Providern sämtliche Verbindungsdaten erfasst, 12
Monate lang für Abfragen in Echtzeit bereitgehalten und danach in einer
zentralen Datenbank
für sieben Jahre gespeichert werden müssen?
3. Können Sie garantieren, dass das Abhören von Internetverbindungen aller Art
(Inhalt und Verbindungsdaten von e - mails, Daten und Verbindungsdaten beim
Surfen, ...) analog zum Abhören der Telefongesprächen nur bei Vorliegen eines
begründeten Verdachtes auf ein schwerwiegendes Verbrechen und mit
richterlichem Beschluss zulässig sein wird?
4. Können Sie garantieren, dass die Meinungs - und Informationsvielfalt des
Internets auch in Zukunft gewährleistet bleibt?
5. Welche Position hat Ihr Ministerium im Zusammenhang mit der Überwachung
des Internets gegenüber der EU eingenommen?