2684/J XXI.GP

Eingelangt am:06.07.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Abhören von Internetverbindungen aller Art

 

 

Von mehreren Initiativen und Providern wurden an uns Befürchtungen

herangetragen, wonach die Sicherheitsbehörden bereits jetzt (ohne richterlichen

Beschluss) versuchen an sämtliche Internetdaten heranzukommen. Zu diesem

Zweck sollen Provider aufgefordert worden sein, den Sicherheitsbehörden alle von

ihnen gewünschten e - maildateien (Klartextdaten) und Verbindungsdaten (wer mailt

wann mit wem und was? wer besucht welche WEB - Seiten?) zur Verfügung zu

stellen, um anhand dieser Unterlagen traffic - analysis und Inhaltsanalysen zu

erstellen.

 

Anfang dieses Jahres wurde von Ihrem Ministerium ein Verordnungsentwurf zur

Überwachung des Internet ausgearbeitet. Laut diesem Entwurf sollten die Provider

gezwungen werden, Abhörschnittstellen einzubauen, die einen permanenten

Onlinezugang der Sicherheitsbehörden auf sämtliche Logfiles ermöglichen. Damit

soll für die Sicherheitsbehörden die Möglichkeit geschaffen werden jederzeit und von

den Providern unbemerkt alle erwünschten Daten aufzuzeichnen (wer wann wie

lange welche WEB - Seite besucht hat bzw wer wem wann was gemailt hat). Da

derzeit meistens eine Zuordnung der beteiligten Rechner zu einer bestimmten

Person nicht möglich ist, sollen eben die Provider gezwungen werden, solche

Abhörschnittstellen einzurichten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wurde der Verordnungsentwurf von Anfang dieses Jahres bereits

    zurückgezogen? Wenn ja, gibt es einen neuen Entwurf und wie lautet dieser,

    bzw. welche Abänderungen gegenüber dem letzten Entwurf sind vorgesehen?

 

2. Ist vorgesehen, daß von den Providern sämtliche Verbindungsdaten erfasst, 12

    Monate lang für Abfragen in Echtzeit bereitgehalten und danach in einer

    zentralen Datenbank für sieben Jahre gespeichert werden müssen?

3. Können Sie garantieren, dass das Abhören von Internetverbindungen aller Art

    (Inhalt und Verbindungsdaten von e - mails, Daten und Verbindungsdaten beim

     Surfen, ...) analog zum Abhören der Telefongesprächen nur bei Vorliegen eines

     begründeten Verdachtes auf ein schwerwiegendes Verbrechen und mit

     richterlichem Beschluss zulässig sein wird?

 

4. Können Sie garantieren, dass die Meinungs -  und Informationsvielfalt des

     Internets auch in Zukunft gewährleistet bleibt?

 

5. Welche Position hat Ihr Ministerium im Zusammenhang mit der Überwachung

    des Internets gegenüber der EU eingenommen?