2685/J XXI.GP
Eingelangt am:06.07.2001
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Abhören von Internetverbindungen aller Art
Von mehreren Initiativen und Providern wurden an uns Befürchtungen
herangetragen, wonach die Sicherheitsbehörden bereits jetzt (ohne richterlichen
Beschluss) versuchen an sämtliche Internetdaten heranzukommen. Zu diesem
Zweck sollen Provider aufgefordert worden sein, den Sicherheitsbehörden alle von
ihnen gewünschten e - maildateien (Klartextdaten) und Verbindungsdaten (wer mailt
wann mit wem und was? wer besucht welche WEB - Seiten?) zur Verfügung zu
stellen, um anhand dieser Unterlagen traffic - analysis und Inhaltsanalysen zu
erstellen.
Anfang dieses Jahres wurde vom BMVIT ein Verordnungsentwurf zur Überwachung
des Internet ausgearbeitet. Laut diesem Entwurf sollten die Provider gezwungen
werden, Abhörschnittstellen einzubauen, die einen permanenten Onlinezugang der
Sicherheitsbehörden auf sämtliche Logfiles ermöglichen. Damit soll für die
Sicherheitsbehörden die Möglichkeit geschaffen werden jederzeit und von den
Providern unbemerkt alle erwünschten Daten aufzuzeichnen (wer wann wie lange
welche WEB - Seite besucht hat bzw wer wem wann was gemailt hat). Da derzeit
meistens eine Zuordnung der beteiligten Rechner zu einer bestimmten Person nicht
möglich ist, sollen eben die Provider gezwungen werden, solche Abhörschnittstellen
einzurichten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wurde von Sicherheitsbehörden die Überlassung von E - mail - Daten und
Verbindungsdaten verlangt?
2. Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen
Basis erfolgte dies?
3. In wievielen Fällen mußten von Providern E - mail - Daten und Verbindungsdaten
auf grund eines richterlichen Beschlusses herausgegeben werden
(aufgeschlüsselt nach den Jahren 1999, 2000 und 2001)?
4. Wie ist die Position des Justizministeriums zu dem Verordnungsentwurf des
BMVIT betreffend die Überwachung der gesamten
Telekommunikationseinrichtungen in Österreich?
5. Können Sie garantieren, dass das Abhören von Internetverbindungen aller Art
(Inhalt und Verbindungsdaten von e - mails, Daten und Verbindungsdaten beim
Surfen, ...) analog zum Abhören der Telefongesprächen nur bei Vorliegen
eines begründeten Verdachtes auf ein schwerwiegendes Verbrechen und mit
richterlichem Beschluss zulässig sein wird?
6. können Sie garantieren, dass die Meinungs - und Informationsvielfalt des
Internets auch in Zukunft gewährleistet bleibt?
7. Welche Position hat Ihr Ministerium im Zusammenhang mit der Überwachung
des Internets gegenüber der EU eingenommen?