2686/J XXI.GP

Eingelangt am:06.07.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Abhören von Internetverbindungen aller Art

 

 

Von mehreren Initiativen und Providern wurden an uns Befürchtungen

herangetragen, wonach die Sicherheitsbehörden bereits jetzt (ohne richterlichen

Beschluss) versuchen an sämtliche Internetdaten heranzukommen. Zu diesem

Zweck sollen Provider aufgefordert worden sein, den Sicherheitsbehörden alle von

ihnen gewünschten e - maildateien (Klartextdaten) und Verbindungsdaten (wer mailt

wann mit wem und was? wer besucht welche WEB - Seiten?) zur Verfügung zu

stellen, um anhand dieser Unterlagen traffic - analysis und Inhaltsanalysen zu

erstellen.

 

Anfang dieses Jahres wurde vom BMVIT ein Verordnungsentwurf zur Überwachung

des Internet ausgearbeitet. Laut diesem Entwurf sollten die Provider gezwungen

werden, Abhörschnittstellen einzubauen, die einen permanenten Onlinezugang der

Sicherheitsbehörden auf sämtliche Logfiles ermöglichen. Damit soll für die

Sicherheitsbehörden die Möglichkeit geschaffen werden jederzeit und von den

Providern unbemerkt alle erwünschten Daten aufzuzeichnen (wer wann wie lange

welche WEB - Seite besucht hat bzw wer wem wann was gemailt hat). Da derzeit

meistens eine Zuordnung der beteiligten Rechner zu einer bestimmten Person nicht

möglich ist, sollen eben die Provider gezwungen werden, solche Abhörschnittstellen

einzurichten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wurde von Sicherheitsbehörden die Überlassung von E - mail - Daten und

    Verbindungsdaten ohne richterlichen Befehl verlangt?

 

2. Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Basis erfolgte dies?

3. Wie ist die Position des Innenministeriums zu dem Verordnungsentwurf des

    BMVIT betreffend die Überwachung der gesamten

    Telekommunikationseinrichtungen in Österreich?

 

4. Können Sie garantieren, dass das Abhören von Internetverbindungen aller Art

    (Inhalt und Verbindungsdaten von e - mails, Daten und Verbindungsdaten beim

    Surfen, ...) analog zum Abhören der Telefongesprächen nur bei Vorliegen

    eines begründeten Verdachtes auf ein schwerwiegendes Verbrechen und mit

    richterlichem Beschluss zulässig sein wird?

 

5. Können Sie garantieren, dass die Meinungs - und Informationsvielfalt des

    Internets auch in Zukunft gewährleistet bleibt?

 

6. Welche Position hat Ihr Ministerium im Zusammenhang mit der Überwachung

    des Internets gegenüber der EU eingenommen?