2687/J XXI.GP

Eingelangt am:06.07.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Beantwortung der Dringlichen Anfrage 2657/J

 

 

Im Rahmen der Beantwortung der Dringlichen Anfrage Nr. 2657/J am 5.7.2001

(Frage 20) der Regierungsparteien an den eigenen Bundesminister hat dieser unter

anderem geantwortet, dass eine grüne Abgeordnete in Sachen der Demonstration

gegen das Weltwirtschaftsforum in Salzburg „interveniert“ hätte, wobei er den Inhalt

dieser „Intervention“ dem Plenum des Nationalrates nicht zur Kenntnis brachte. Um

allfällige Missverständnisse bzw. Spekulationen zu vermeiden, stellen die

unterfertigten Abgeordneten die folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wann und von wo aus erfolgte die vom Herrn Bundesminister so bezeichnete

    Intervention“?

 

2. Wem gegenüber erfolgte die gegenständliche „Intervention“?

 

3. Welchen Inhalt bzw. welches Anliegen hatte die sogenannte „Intervention“?

 

4. Unter Bedachtnahme auf die kontaktierte Stelle ist davon auszugehen, dass über

    derartige „Interventionen“ ein Tonbandprotokoll existiert; sind Sie bereit, dem

    Hohen Haus dieses Tonbandprotokoll in Kopie bzw. eine Abschrift desselben zur

    Verfügung zu stellen? Wenn ja, wann und in welcher Art und Weise wird dies

    geschehen? Wenn nein, warum nicht?

 

5. Auf Wunsch des Herrn Bundesministers hat am 3. Juli 2001 ein internes

    Gespräch zwischen dem Herrn Bundesminister und Abgeordneten des Grünen

    Klubs in den Räumlichkeiten des Grünen Klubs stattgefunden, bei welchem u.a.

    auch über die Salzburger Demonstrationen bzw. den diesbezüglichen

    Polizeieinsatz sowie die im Plenum so bezeichnete „Intervention“ einer grünen

    Abgeordneten gesprochen wurde; ist es zutreffend, dass im Rahmen dieses

    Gespräches von Seiten des Herrn Bundesministers keinerlei Kritik am Verhalten

    der „intervenierenden“ Abgeordneten bzw. anderer grüner MandatarInnen

    vorgebracht wurde?

6. Halten Sie es für statthaft, wenn Abgeordnete der gesetzgebenden Körperschaft,

    die nach der österreichischen Bundesverfassung zur Kontrolle der Vollziehung

    berufen sind, den Inhalt und die Art der Umsetzung behördlicher Anordnung

    hinterfragen bzw. zu klären trachten?

 

7. Halten Sie es für statthaft, wenn im Sinne einer gem. § 8 AVG gebotenen

    sparsamen und effizienten Vollziehung mögliche Mißverständnisse durch

    „Interventionen“ rasch aufgeklärt bzw. potentielle Konflikte durch vermittelnde

    „Interventionen“ entschärft werden?

 

8. Abgeordnete von der ÖVP und FPÖ haben im Rahmen der Debatte über die

    oben genannte Dringliche Anfrage den darin namentlich genannten Grünen

    Abgeordneten das Bemühen um Vermittlung abgesprochen bzw. ein

    Sympathisieren mit Gewalttaten unterstellt. Wie lautet die Polizeiakte über die

    Salzburger Demo vom 1.7.2001 hinsichtlich des Verhaltens der namentlich

    angeführten Grünabgeordneten? Halten Sie die Vorwürfe der freiheitlichen

    Redner für sachlich berechtigt? Wenn ja, wie begründen Sie dies? Wenn nein,

    was dann?