2687/J XXI.GP
Eingelangt am:06.07.2001
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Beantwortung der Dringlichen Anfrage 2657/J
Im Rahmen der Beantwortung der Dringlichen Anfrage Nr. 2657/J am 5.7.2001
(Frage 20) der Regierungsparteien an den eigenen Bundesminister hat dieser unter
anderem geantwortet, dass eine grüne Abgeordnete in Sachen der Demonstration
gegen das Weltwirtschaftsforum in Salzburg „interveniert“ hätte, wobei er den Inhalt
dieser „Intervention“ dem Plenum des Nationalrates nicht zur Kenntnis brachte. Um
allfällige Missverständnisse bzw. Spekulationen zu vermeiden, stellen die
unterfertigten Abgeordneten die folgende
ANFRAGE:
1. Wann und von wo aus erfolgte die vom Herrn Bundesminister so bezeichnete
Intervention“?
2. Wem gegenüber erfolgte die gegenständliche „Intervention“?
3. Welchen Inhalt bzw. welches Anliegen hatte die sogenannte „Intervention“?
4. Unter Bedachtnahme auf die kontaktierte Stelle ist davon auszugehen, dass über
derartige „Interventionen“ ein Tonbandprotokoll existiert; sind Sie bereit, dem
Hohen Haus dieses Tonbandprotokoll in Kopie bzw. eine Abschrift desselben zur
Verfügung zu stellen? Wenn ja, wann und in welcher Art und Weise wird dies
geschehen? Wenn nein, warum nicht?
5. Auf Wunsch des Herrn Bundesministers hat am 3. Juli 2001 ein internes
Gespräch zwischen dem Herrn Bundesminister und Abgeordneten des Grünen
Klubs in den Räumlichkeiten des Grünen Klubs stattgefunden, bei welchem u.a.
auch über die Salzburger Demonstrationen bzw. den diesbezüglichen
Polizeieinsatz sowie die im Plenum so bezeichnete „Intervention“ einer grünen
Abgeordneten gesprochen wurde; ist es zutreffend, dass im Rahmen dieses
Gespräches von Seiten des Herrn Bundesministers keinerlei Kritik am Verhalten
der „intervenierenden“ Abgeordneten bzw. anderer grüner MandatarInnen
vorgebracht wurde?
6. Halten Sie es für statthaft, wenn Abgeordnete der gesetzgebenden Körperschaft,
die nach der österreichischen Bundesverfassung zur Kontrolle der Vollziehung
berufen sind, den Inhalt und die Art der Umsetzung behördlicher Anordnung
hinterfragen bzw. zu klären trachten?
7. Halten Sie es für statthaft, wenn im Sinne einer gem. § 8 AVG gebotenen
sparsamen und effizienten Vollziehung mögliche Mißverständnisse durch
„Interventionen“ rasch aufgeklärt bzw. potentielle Konflikte durch vermittelnde
„Interventionen“ entschärft werden?
8. Abgeordnete von der ÖVP und FPÖ haben im Rahmen der Debatte über die
oben genannte Dringliche Anfrage den darin namentlich genannten Grünen
Abgeordneten das Bemühen um Vermittlung abgesprochen bzw. ein
Sympathisieren mit Gewalttaten unterstellt. Wie lautet die Polizeiakte über die
Salzburger Demo vom 1.7.2001 hinsichtlich des Verhaltens der namentlich
angeführten Grünabgeordneten? Halten Sie die Vorwürfe der freiheitlichen
Redner für sachlich berechtigt? Wenn ja, wie begründen Sie dies? Wenn nein,
was dann?