2689/J XXI.GP
Eingelangt am:06.07.2001
des Abgeordneten G a ß n e r und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Schließung von Gendarmerieposten in Österreich im Allgemeinen, in
Der Innenminister hat die österreichweite Schließung bzw. Zusammenlegung von vorerst
119 Gendarmerieposten verfügt. Davon allein in Oberösterreich 15. Im Herbst sollen bereits
die ersten Posten zusammengelegt werden. Diese fortschreitende Zerschlagung der äußerst
erfolgreich arbeitenden Bundesgendarmerie ruft nicht nur auf politischer Ebene, sondern
auch in der Bevölkerung großen Unmut hervor. Diesbezügliche Beschwerden aus der
Bevölkerung häufen sich. Vor allem darüber, dass die ländlichen Gemeinden durch die
Schließung von Bezirksgerichten, Postämtern, Schulen oder der Einstellung von
Nebenbahnen, sowie der nun beabsichtigen Schließung von Gendarmerieposten,
ausgedünnt werden.
Empörung ruft hervor, dass die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden in die
Schließungsentscheidungen des Ministers nicht eingebunden wurden und über die Medien
von dem Abbau der Gendarmerieposten erfuhren. Obwohl der Innenminister gegenüber der
Öffentlichkeit stets betont hat, dass keine Posten zugesperrt würden. Hinzu kommt, dass
vom Jahre 2000 bis 2002 über 2.000 Planposten bei der Exekutive abgebaut werden.
Verunsichert sind nicht nur die betroffenen Gendarmen, da sie davor fürchten müssen, dass
sie entweder frühzeitig in Pension geschickt werden oder weite Strecken pendeln müssen,
um zu ihren Posten zu gelangen. Auch das Bedürfnis der Bevölkerung in den betroffenen
Gemeinden nach Sicherheit wird durch die Schließungen nicht mehr erfüllt werden können.
Da auch keine Informationen über die Kriterien, die für die Wahl der betreffenden Orte, in
denen Posten geschlossen bzw. zusammengelegt werden, bekannt sind, steht die
Vermutung parteipolitischer Motive im Raume.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage:
1. Welche Gendarmerieposten sollen bzw. werden konkret geschlossen bzw.
zusammengelegt werden? (Aufzählung aller 119 Posten im Detail)
2. Warum sollen gerade diese Gendarmerieposten geschlossen bzw. zusammengelegt
werden?
3. Welche Entscheidungsgrundlagen waren maßgebend hierfür?
4. Welche Personen und welche Institutionen und/oder ministeriellen Abteilungen haben
diese
Entscheidungsgrundlage erarbeitet?
5 . Wie lauten die Einzelkriterien dieser Entscheidungsgrundlagen (bitte detailliert
darstellen)?
6. Wurden dabei Kosten und Folgekosten berücksichtigt?
7. Wurde dabei die Auslastung berücksichtigt?
8. Wurde dabei die Kriminalitätsrate bzw. das Kriminalitätsaufkommen in der jeweiligen
Region berücksichtigt?
9. Wurde dabei die Verhältniszahl Gendarm: Bevölkerung berücksichtigt?
10. Welche Personen und/oder politischen EntscheidungsträgerInnen (BürgermeisterInnen,
Landeshauptleute etc.) und welche Institutionen wurden in die Entscheidung
eingebunden?
11. Leisten Gendarmen der 15 von der Schließung betroffenen oberösterreichischen
Gendarmerieposten im Durchschnitt Überstunden?
12. Wenn ja, wieviele je Posten?
13. Wenn ja, wie lassen sich die Schließungspläne mit dieser Auslastung der jeweiligen
Posten vereinbaren?
14. Wie sehen im Detail die Inhalte der jeweiligen Tätigkeits - und Leistungsberichte
(vergleichbare Monate oder Jahresschnitt) der betroffenen 15 Gendarmerieposten im
Vergleich zu einer Auswahl jener, die nicht von den Schließungsplänen betroffen sind,
aus (im Sinne eines Vergleiches der Auslastung dieser Posten)?
15. Wie wollen Sie das Sicherheitsbedürfnis der betroffenen Bevölkerung zufriedenstellen?
16. Wie werden Sie den angestrebten Personalabbau der Exekutive durchführen?
17. Werden Sie in diesem Zusammenhang Frühpensionierungen veranlassen?
18. Wenn ja, wie viele (pro Bundesland anführen)?
19. Werden Sie jene Gendarmen, die aufgrund der Schließung „ihres“ Postens größere
Fahrtstrecken zurücklegen werden müssen, einen finanziellen oder anderwertigen
Ausgleich anbieten?