2690/J XXI.GP
Eingelangt am:06.07.2001
der Abgeordneten Mag. Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Vollziehung der Fertigverpackungsverordnung -
In der parlamentarischen Anfrage (1227/J, XXI. GP) von Mag. Johann Maier und
Genossen wird eingehend auf die Problematik von Fertigpackungen und
Konsumentenschutz hingewiesen.
Die Beantwortung (1218/AB, XXI. GP) dieser Anfrage vom 7 11.2000 wirft jedoch
neuerlich Fragen über die Vollziehung der Fertigpackungsverordnung (FPVO) auf.
Im Jahr 1999 wurden in der BRD 34.927 (1998: 36.476) Kontrollen von
Fertigpackungen, offenen und unverpackten Backwaren gleicher Nennfüllmenge
durchgeführt. Darüber hinaus wurden in diesem Jahr 9.498 (1998: 8.325) Kontrollen
von Fertigpackungen mit unterschiedlichen Füllmengen vorgenommen, somit
insgesamt 44.415(1998:44.801) Kontrollen im Jahr 1999.
In Österreich fehlt eine derartige Statistik - diese wird nach Ihren Worten u.a. als
nicht notwendig erachtet.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit nachstehende Anfrage:
1. Werden Sie auf europäischer Ebene sich dafür einsetzen, dass die Füllmengen
nicht vom Zeitpunkt der Abfüllung, sondern vom Zeitpunkt des Verkaufs bezogen
werden?
2. Bei der Beantwortung der Frage 3 (1218/AB, XXI. GP) verweisen Sie darauf,
dass eine Mindestmengenregelung in europäischen Gremien diskutiert jedoch
nicht beschlossen wurde?
2.1. In welchen europäischen Gremien?
2.2.Weshalb kam es bisher zu keinem Beschluss?
2.3. Welche Haltung nimmt Österreich in dieser Frage auf europäischer Ebene
ein?
2.4. Wann ist mit einem Beschluss in dieser Frage auf europäischer Ebene zu
rechnen?
3. Bei der Beantwortung der Frage 6 (1218/AB, XXI. GP) verweisen Sie darauf,
dass es seit der Einführung der Fertigpackungskontrollen es für österreichische
VerbraucherInnen möglich ist vermeintlich nicht ausreichend gefüllte
Fertigpackungen kostenlos überprüfen zu lassen?
3.1.Wie viele Überprüfungen von VerbraucherInnen beanstandeter
Fertigverpackungen wurden seitdem durch Eichämter durchgeführt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Eichämter)?
3.2. Wie vielen Überprüfungen davon erbrachten eine Bestätigung der
Beanstandungen der Fertigverpackungen (Aufschlüsselung auf Jahre und
Eichämter)?
3.3. Wurden daraufhin eine behördliche Nachprüfung des jeweiligen
Abfüllbetriebes durchgeführt?
Wenn nein, weshalb nicht?
3.4.Wurde daraufhin eine Verständigung an die zuständige Behörde des
Abfüllungs - bzw. Herstellungslandes durchgeführt?
Wenn nein, weshalb nicht?
4. Bei der Beantwortung der Fragen 11, 13 - 17 (1218/AB, XXI. GP) verweisen Sie
auf die fehlenden Statistiken. Um die Wirksamkeit der Kontrollen und damit die
Effizienz dieser gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen, wären jedoch diese -
so wie in der BRD - eine Voraussetzung?
4.1. Stimmen Sie zu, dass die Kenntnis der erhobenen Daten für eine Beurteilung
der Effizienz dieser Bestimmungen der FPVO notwendig ist?
4.2.Werden Sie dafür Sorge tragen, dass in Zukunft von Ihrem Ministerien diese
erhobenen Daten vorliegen und veröffentlicht werden? Wenn nein, weshalb
nicht?
5. Werden Sie entsprechend Ihrer Anfragebeantwortung (1218/AB, XXI. GP) zu den
Fragen 4 und 5 bei einer Novelle zum MEG dafür eintreten, dass die
Strafsanktionen (Strafen) erhöht und die dadurch unlauter erzielten Gewinne der
Hersteller (d.s. Abfüller) abgeschöpft und diese Einnahmen für Kontrollen nach
dem MEG verwendet werden?
6. Werden die Ergebnisse dieser Kontrollen nach der FPVO der zuständigen
Dienststelle der Kommission mitgeteilt?
7. Wenn nein, in welcher Form wird mit der Kommission in diesen Fragen
zusammengearbeitet?
8. Werden über Beanstandungen von Fertigpackungen die jeweiligen
Mitgliedsländer wo sich der Sitz des Abfüllbetriebes bzw. Hersteller befindet
informiert?
9. Wenn nein, weshalb nicht?
10. Werden Sie für solche Fälle auf europäischer Ebene dafür eintreten, dass zum
Schutz der Konsumenten zwischen den Mitgliedsstaaten ein Informations - bzw.
Warnsystem -
analog zum RAPEX (Gefährliche Produkte) - eingeführt wird?
11. Wie viele Personen waren 1999 und 2000 mit der Kontrolle von Fertigpackungen
nach der FPVO betraut?
12. Wie viele sind 2001 damit betraut?
13. Wie viele Betriebe wurden 1999 und 2000 auf Einhaltung der Bestimmungen
nach der FPVO überprüft (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Eichämter)?
14. Wie viele Betriebe sollen 2001 überprüft werden?
15. Wie viele Fertigpackungen wurden nach der FPVO 1999 und 2000 in Österreich
kontrolliert (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Eichämter und
Aufschlüsselung jeweils nach: flüssige Lebensmittel, nichtflüssige Lebensmittel,
Arzneimittel, Erzeugnisse in offenen Packungen sowie fertig abgepackten
Produkten mit unterschiedlichen Inhaltsmengen)?
16. Wie viele Fertigverpackungen sollen 2001 kontrolliert werden?
17. Wie viele Fertigpackungen mit unterschiedlichen Füllmengen wurden 1999 und
2000 kontrolliert (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Eichämter)?
18. Wie viele Fertigpackungen mit unterschiedlichen Füllmengen sollen 2001
kontrolliert werden?
19. Wie viele offene Packungen wurden 1999 und 2000 kontrolliert (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Eichämter)?
20. Wie viele offene Packungen sollen 2001 kontrolliert werden?
21. Wie viele und welche Strafen bzw. sonstige Sanktionen wurden 1999 und 2000 in
Österreich verhängt (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Eichämter)?
22. Wie viele Anzeigen im Zuge der Fertigpackungskontrollen festgestellten
Übertretungen von Bestimmungen des Maß - und Eichgesetzes und der FPVO
wurden 1999 und 2000 getätigt (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Eichämter)?
23. Wie viele Fertigpackungen wurden in den Mitgliedsländern der EU 1997, 1998,
1999 und 2000 jeweils durch die zuständigen Behörden kontrolliert (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Mitgliedsländern)?
24. Wie hoch war in jedem Mitgliedsland in diesen Jahren jeweils die
Beanstandungsquote?
25. Welche Haltung hat Ihr Bundesministerium zum Entwurf einer Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte eingenommen?
26. Haben Sie Kenntnis darüber wann diese
Richtlinie erlassen wird?
27. Welche Auswirkungen hätte die Erlassung dieser Richtlinie auf die Situation in
Österreich? Welche legislativen Maßnahmen sind notwendig?
28. Was spricht aus Ihrer Sicht gegen die Erlassung einer Mogelpackungsverordnung
nach dem MEG?