2695/J XXI.GP
Eingelangt am: 06.07.2001
der Abgeordneten Dr. Pumberger und Kollegen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Förderung der Opferhilfe
Das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium für sozialer Sicherheit und
Generationen und das Bundesministerium für Inneres, aber auch Bundesländer und
Gemeinden, gewähren Förderungen für Organisationen zur Unterstützung und Hilfe
von Verbrechensopfern.
Die Koalitionsparteien kündigten im Regierungsprogramm an, den Opferschutz
auszubauen, etwa durch die Schaffung von Begleitprogrammen für Opfer, die durch
die Tat psychisch beeinträchtigt wurden. Zu diesem Übereinkommen bekennen sich
selbstverständlich auch die Anfragesteller.
Im Bereich der Förderungen für Opferhilfeeinrichtungen gibt es eine Vielzahl von
Förderungswerbern, die oft ihre Ansuchen an mehrere Stellen richten und auch von
mehreren Gebietskörperschaften bzw. Bundesministerien mit unterschiedlichen
Zielrichtungen gefördert werden. Um einen Überblick über die derzeitige Zahl an von
Förderungswerbern und fördernden Stellen zu erlangen, richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
nachstehende
Anfrage:
1. Welche wie immer gearteten Hilfeleistungen und Unterstützungen werden vom
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen direkt oder indirekt für
Verbrechensopfer gewährt?
2. Auf welcher verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlage basiert diese
Opferhilfe jeweils?
3. Welche Hilfsmaßnahmen für Verbrechensopfer, die im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen ablaufen oder die
das Ressort unterstützt werden jeweils
a) von der Zentralstelle,
b) von nachgeordneten Dienststellen,
c) von anderen Bundesministerien oder Gebietskörperschaften oder
d) von geförderten privaten Organisationen
tatsächlich durchgeführt? Um welche einzelnen Einrichtungen handelt es sich
dabei konkret und welche Hilfeleistungen bieten diese jeweils genau an?
4. Wie hoch waren bzw. sind die finanziellen Aufwendungen Ihres Ressorts für die
einzelnen Stellen, die Aufgaben der Opferhilfe wahrnehmen in den Jahren 1999,
2000 und 2001 (jeweils gegliedert nach den betrauten Stellen und den konkret
angebotene Hilfeleistungen)?
5. Wie viele Verbrechensopfer wurden bzw. werden in den einzelnen Einrichtungen
1999, 2000 und 2001
betreut?
6. Wie hoch ist nach den im Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen verfügbaren Informationen in etwa der Anteil an
Verbrechensopfern, denen
a) durch öffentliche Einrichtungen,
b) durch geförderte private Einrichtungen,
c) durch nicht geförderte Einrichtungen oder
d) durch keine Einrichtung
geholfen wird, jeweils gegliedert nach den konkreten Hilfeleistungen?
7. Welche Voraussetzungen muss eine Organisation erfüllen, um Förderungen des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen im Rahmen der
Opferhilfe zu erhalten?
8. Welche Förderungswerber gaben in ihren Ansuchen an, auch von anderen
Bundesministerien oder Gebietskörperschaften Förderungen zu erhalten und in
welcher Höhe lagen diese Förderungen jeweils? Hat dies Konsequenzen bei der
Vergabe der Förderungen?
9. Inwieweit erfolgt bei den Hilfeleistungen für Verbrechensopfer vom
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen eine Differenzierung
zwischen öffentlichen und privaten Stellen?
10. Welche verfassungsrechtlichen, rechtlichen und faktischen Abgrenzungen der
Zuständigkeiten hinsichtlich der Aufgaben und der Zwecke einer finanziellen
Unterstützung von Verbrechensopferschutzeinrichtungen gibt es zwischen den
einzelnen Gebietskörperschaften bzw. den Bundesministerien?
11. Wie erfolgt im Gesamtbereich der Hilfe für Verbrechensopfer die Zusammenarbeit
zwischen den leistungserbringenden bzw. fördemden staatlichen Stellen?
12. Wie funktioniert die gegenseitige Information und gemeinsame Kontrolle der
Förderungen privater Einrichtungen durch mehrere Gebietskörperschaften bzw.
Bundesministerien?
13.Welche Ergebnisse hatte diese Zusammenarbeit bei Information und Kontrolle
bisher?
14. Unterstützt das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen auch
spezielle Anlaufstellen für bestimmte Personengruppen, wie etwa minderjährige
Verbrechensopfer? Wenn ja, welche Anlaufstellen sind das und welchen
Personengruppen widmen sie sich jeweils?
15. Wie hoch waren die Gesamtbeträge, die Ihr Ressort zum Zwecke der
Prozessbegleitung als Förderungen im Rahmen der Opferhilfe jeweils in den
Jahren 1999, 2000 und 2001 vergeben hat?
16. Gibt es Einrichtungen zur Prozeßbegleitung, die sowohl vom Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen als auch von Ländern unterstützt
werden? Wenn ja, welche sind dies und um welche Unterstützung handelt es sich
jeweils?
17. Inwieweit erbringt die gesetzliche Sozialversicherung Leistungen, die der
Opferhilfe zuzuordnen sind?