2695/J XXI.GP

Eingelangt am: 06.07.2001

 

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Pumberger und Kollegen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Förderung der Opferhilfe

 

 

Das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium für sozialer Sicherheit und

Generationen und das Bundesministerium für Inneres, aber auch Bundesländer und

Gemeinden, gewähren Förderungen für Organisationen zur Unterstützung und Hilfe

von Verbrechensopfern.

 

Die Koalitionsparteien kündigten im Regierungsprogramm an, den Opferschutz

auszubauen, etwa durch die Schaffung von Begleitprogrammen für Opfer, die durch

die Tat psychisch beeinträchtigt wurden. Zu diesem Übereinkommen bekennen sich

selbstverständlich auch die Anfragesteller.

 

Im Bereich der Förderungen für Opferhilfeeinrichtungen gibt es eine Vielzahl von

Förderungswerbern, die oft ihre Ansuchen an mehrere Stellen richten und auch von

mehreren Gebietskörperschaften bzw. Bundesministerien mit unterschiedlichen

Zielrichtungen gefördert werden. Um einen Überblick über die derzeitige Zahl an von

Förderungswerbern und fördernden Stellen zu erlangen, richten die unterzeichneten

Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Welche wie immer gearteten Hilfeleistungen und Unterstützungen werden vom

    Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen direkt oder indirekt für

    Verbrechensopfer gewährt?

 

2. Auf welcher verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlage basiert diese

    Opferhilfe jeweils?

 

3. Welche Hilfsmaßnahmen für Verbrechensopfer, die im Zuständigkeitsbereich des

    Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen ablaufen oder die

    das Ressort unterstützt werden jeweils

    a) von der Zentralstelle,

    b) von nachgeordneten Dienststellen,

    c) von anderen Bundesministerien oder Gebietskörperschaften oder

    d) von geförderten privaten Organisationen

    tatsächlich durchgeführt? Um welche einzelnen Einrichtungen handelt es sich

    dabei konkret und welche Hilfeleistungen bieten diese jeweils genau an?

 

4. Wie hoch waren bzw. sind die finanziellen Aufwendungen Ihres Ressorts für die

    einzelnen Stellen, die Aufgaben der Opferhilfe wahrnehmen in den Jahren 1999,

    2000 und 2001 (jeweils gegliedert nach den betrauten Stellen und den konkret

    angebotene Hilfeleistungen)?

 

5. Wie viele Verbrechensopfer wurden bzw. werden in den einzelnen Einrichtungen

    1999, 2000 und 2001 betreut?

6. Wie hoch ist nach den im Bundesministerium für soziale Sicherheit und

    Generationen verfügbaren Informationen in etwa der Anteil an

    Verbrechensopfern, denen

    a) durch öffentliche Einrichtungen,

    b) durch geförderte private Einrichtungen,

    c) durch nicht geförderte Einrichtungen oder

   d) durch keine Einrichtung

   geholfen wird, jeweils gegliedert nach den konkreten Hilfeleistungen?

 

7. Welche Voraussetzungen muss eine Organisation erfüllen, um Förderungen des

    Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen im Rahmen der

    Opferhilfe zu erhalten?

 

8. Welche Förderungswerber gaben in ihren Ansuchen an, auch von anderen

    Bundesministerien oder Gebietskörperschaften Förderungen zu erhalten und in

    welcher Höhe lagen diese Förderungen jeweils? Hat dies Konsequenzen bei der

    Vergabe der Förderungen?

 

9. Inwieweit erfolgt bei den Hilfeleistungen für Verbrechensopfer vom

    Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen eine Differenzierung

    zwischen öffentlichen und privaten Stellen?

 

10. Welche verfassungsrechtlichen, rechtlichen und faktischen Abgrenzungen der

      Zuständigkeiten hinsichtlich der Aufgaben und der Zwecke einer finanziellen

      Unterstützung von Verbrechensopferschutzeinrichtungen gibt es zwischen den

      einzelnen Gebietskörperschaften bzw. den Bundesministerien?

 

11. Wie erfolgt im Gesamtbereich der Hilfe für Verbrechensopfer die Zusammenarbeit

       zwischen den leistungserbringenden bzw. fördemden staatlichen Stellen?

 

12. Wie funktioniert die gegenseitige Information und gemeinsame Kontrolle der

      Förderungen privater Einrichtungen durch mehrere Gebietskörperschaften bzw.

      Bundesministerien?

 

13.Welche Ergebnisse hatte diese Zusammenarbeit bei Information und Kontrolle

      bisher?

 

14. Unterstützt das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen auch

       spezielle Anlaufstellen für bestimmte Personengruppen, wie etwa minderjährige

       Verbrechensopfer? Wenn ja, welche Anlaufstellen sind das und welchen

       Personengruppen widmen sie sich jeweils?

 

15. Wie hoch waren die Gesamtbeträge, die Ihr Ressort zum Zwecke der

      Prozessbegleitung als Förderungen im Rahmen der Opferhilfe jeweils in den

      Jahren 1999, 2000 und 2001 vergeben hat?

 

16. Gibt es Einrichtungen zur Prozeßbegleitung, die sowohl vom Bundesministerium

      für soziale Sicherheit und Generationen als auch von Ländern unterstützt

      werden? Wenn ja, welche sind dies und um welche Unterstützung handelt es sich

       jeweils?

17. Inwieweit erbringt die gesetzliche Sozialversicherung Leistungen, die der

       Opferhilfe zuzuordnen sind?