2696/J XXI.GP
Eingelangt am: 06.07.2001
der Abgeordneten Dr. Pumberger und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Förderung der Opferhilfe
Das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium für sozialer Sicherheit und
Generationen und das Bundesministerium für Inneres, aber auch Bundesländer und
Gemeinden, gewähren Förderungen für Organisationen zur Unterstützung und Hilfe
von Verbrechensopfern.
Die Koalitionsparteien kündigten im Regierungsprogramm an, den Opferschutz
auszubauen, etwa durch die Schaffung von Begleitprogrammen für Opfer, die durch
die Tat psychisch beeinträchtigt wurden. Zu diesem Übereinkommen bekennen sich
selbstverständlich auch die Anfragesteller.
Im Bereich der Förderungen für Opferhilfeeinrichtungen gibt es eine Vielzahl von
Förderungswerbern, die oft ihre Ansuchen an mehrere Stellen richten und auch von
mehreren Gebietskörperschaften bzw. Bundesministerien mit unterschiedlichen
Zielrichtungen gefördert werden. Um einen Überblick über die derzeitige Zahl an von
Förderungswerbern und fördernden Stellen zu erlangen, richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für inneres nachstehende
Anfrage:
1. Welche wie immer gearteten Hilfeleistungen und Unterstützungen werden vom
Bundesministerium für Inneres direkt oder indirekt für Verbrechensopfer gewährt?
2. Auf welcher verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlage basiert diese
Opferhilfe jeweils?
3. Welche Hilfsmaßnahmen für Verbrechensopfer, die im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Inneres ablaufen oder die das Ressort unterstützt werden
jeweils
a) von der Zentralstelle,
b) von nachgeordneten Dienststellen,
c) von anderen Bundesministerien oder Gebietskörperschaften oder
d) von geförderten privaten Organisationen
tatsächlich durchgeführt? Um welche einzelnen Einrichtungen handelt es sich
dabei konkret und welche Hilfeleistungen bieten diese jeweils genau an?
4. Wie hoch waren bzw. sind die finanziellen Aufwendungen Ihres Ressorts für die
einzelnen Stellen, die Aufgaben der Opferhilfe wahrnehmen in den Jahren 1999,
2000 und 2001 (jeweils gegliedert nach den betrauten Stellen und den konkret
angebotene Hilfeleistungen)?
5. Wie viele Verbrechensopfer wurden bzw. werden in den einzelnen Einrichtungen
1999, 2000 und 2001 betreut?
6. Wie hoch ist nach den im Bundesministerium für Inneres verfügbaren
Informationen in etwa der
Anteil an Verbrechensopfern, denen
a) durch öffentliche Einrichtungen,
b) durch geförderte private Einrichtungen,
c) durch nicht geförderte Einrichtungen oder
d) durch keine Einrichtung
geholfen wird, jeweils gegliedert nach den konkreten Hilfeleistungen?
7. Welche Voraussetzungen muss eine Organisation erfüllen, um Förderungen des
Bundesministeriums für Inneres im Rahmen der Opferhilfe zu erhalten?
8. Welche Förderungswerber gaben in ihren Ansuchen an, auch von anderen
Bundesministerien oder Gebietskörperschaften Förderungen zu erhalten und in
welcher Höhe lagen diese Förderungen jeweils? Hat dies Konsequenzen bei der
Vergabe der Förderungen?
9. Inwieweit erfolgt bei den Hilfeleistungen für Verbrechensopfer vom
Bundesministerium für Inneres eine Differenzierung zwischen öffentlichen und
privaten Stellen?
10.Welche verfassungsrechtlichen, rechtlichen und faktischen Abgrenzungen der
Zuständigkeiten hinsichtlich der Aufgaben und der Zwecke einer finanziellen
Unterstützung von Verbrechensopferschutzeinrichtungen gibt es zwischen den
einzelnen Gebietskörperschaften bzw. den Bundesministerien?
11. Wie erfolgt im Gesamtbereich der Hilfe für Verbrechensopfer die Zusammenarbeit
zwischen den leistungserbringenden bzw. fördernden staatlichen Stellen?
12. Wie funktioniert die gegenseitige Information und gemeinsame Kontrolle der
Förderungen privater Einrichtungen durch mehrere Gebietskörperschaften bzw.
Bundesministerien?
13. Welche Ergebnisse hatte diese Zusammenarbeit bei Information und Kontrolle
bisher?
14. Unterstützt das Bundesministerium für Inneres auch spezielle Anlaufstellen für
bestimmte Personengruppen, wie etwa minderjährige Verbrechensopfer? Wenn
ja, welche Anlaufstellen sind das und welchen Personengruppen widmen sie sich
jeweils?
15. Wie hoch waren die Gesamtbeträge, die das Innenressort zum Zwecke der
Prozessbegleitung als Förderungen im Rahmen der Opferhilfe jeweils in den
Jahren 1999, 2000 und 2001 vergeben hat?
16. Gibt es Einrichtungen zur Prozeßbegleitung, die sowohl vom Bundesministerium
für Inneres als auch von Ländern unterstützt werden? Wenn ja, welche sind dies
und um welche Unterstützung handelt es sich jeweils?