2697/J XXI.GP

Eingelangt am: 06.07.2001

 

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Pumberger und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Förderung der Opferhilfe

 

Das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium für sozialer Sicherheit und

Generationen und das Bundesministerium für Inneres, aber auch Bundesländer und

Gemeinden, gewähren Förderungen für Organisationen zur Unterstützung und Hilfe

von Verbrechensopfern.

 

Die Koalitionsparteien kündigten im Regierungsprogramm an, den Opferschutz

auszubauen, etwa durch die Schaffung von Begleitprogrammen für Opfer, die durch

die Tat psychisch beeinträchtigt wurden. Zu diesem Übereinkommen bekennen sich

selbstverständlich auch die Anfragesteller.

 

Im Bereich der Förderungen für Opferhilfeeinrichtungen gibt es eine Vielzahl von

Förderungswerbern, die oft ihre Ansuchen an mehrere Stellen richten und auch von

mehreren Gebietskörperschaften bzw. Bundesministerien mit unterschiedlichen

Zielrichtungen gefördert werden. Um einen Überblick über die derzeitige Zahl an von

Förderungswerbern und fördernden Stellen zu erlangen, richten die unterzeichneten

Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Welche wie immer gearteten Hilfeleistungen und Unterstützungen werden vom

    Bundesministerium für Justiz direkt oder indirekt für Verbrechensopfer gewährt?

 

2. Auf welcher verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlage basiert diese 

    Opferhilfe jeweils?

 

3. Welche Hilfsmaßnahmen für Verbrechensopfer, die im Zuständigkeitsbereich des

    Bundesministeriums für Justiz ablaufen oder die das Ressort unterstützt werden

    jeweils

    a) von der Zentralstelle,

    b) von nachgeordneten Dienststellen,

    c) von anderen Bundesministerien oder Gebietskörperschaften oder

    d) von geförderten privaten Organisationen

    tatsächlich durchgeführt? Um welche einzelnen Einrichtungen handelt es sich

    dabei konkret und welche Hilfeleistungen bieten diese jeweils genau an?

 

4. Wie hoch waren bzw. sind die finanziellen Aufwendungen des Justizressorts für

    die einzelnen Stellen, die Aufgaben der Opferhilfe wahrnehmen in den Jahren

    1999, 2000 und 2001 (jeweils gegliedert nach den betrauten Stellen und den

    konkret angebotene Hilfeleistungen)?

 

5. Wie viele Verbrechensopfer wurden bzw. werden in den einzelnen Einrichtungen

    1999, 2000 und 2001 betreut?

 

6. Wie hoch ist nach den im Bundesministerium für Justiz verfügbaren Informationen

    in etwa der Anteil an Verbrechensopfern, denen

      a) durch öffentliche Einrichtungen,

      b) durch geförderte private Einrichtungen,

      c) durch nicht geförderte Einrichtungen oder

      d) durch keine Einrichtung

      geholfen wird, jeweils gegliedert nach den konkreten Hilfeleistungen?

 

7. Welche Voraussetzungen muss eine Organisation erfüllen, um Förderungen des

    Bundesministeriums für Justiz im Rahmen der Opferhilfe zu erhalten?

 

8. Welche Förderungswerber gaben in ihren Ansuchen an, auch von anderen

    Bundesministerien oder Gebietskörperschaften Förderungen zu erhalten und in

    welcher Höhe lagen diese Förderungen jeweils? Hat dies Konsequenzen bei der

    Vergabe der Förderungen?

 

9. Inwieweit erfolgt bei den Hilfeleistungen für Verbrechensopfer vom

    Bundesministerium für Justiz eine Differenzierung zwischen öffentlichen und

    privaten Stellen?

 

10. Welche verfassungsrechtlichen, rechtlichen und faktischen Abgrenzungen der

       Zuständigkeiten hinsichtlich der Aufgaben und der Zwecke einer finanziellen

       Unterstützung von Verbrechensopferschutzeinrichtungen gibt es zwischen den

       einzelnen Gebietskörperschaften bzw. den Bundesministerien?

 

11. Wie erfolgt im Gesamtbereich der Hilfe für Verbrechensopfer die Zusammenarbeit

      zwischen den leistungserbringenden bzw. fördernden staatlichen Stellen?

 

12. Wie funktioniert die gegenseitige Information und gemeinsame Kontrolle der 

      Förderungen privater Einrichtungen durch mehrere Gebietskörperschaften bzw.

      Bundesministerien?

 

13. Welche Ergebnisse hatte diese Zusammenarbeit bei Information und Kontrolle

       bisher?

 

14. Unterstützt das Bundesministerium für Justiz auch spezielle Anlaufstellen für

      bestimmte Personengruppen, wie etwa minderjährige Verbrechensopfer? Wenn

      ja, welche Anlaufstellen sind das und welchen Personengruppen widmen sie sich

      jeweils?

 

15. Wie hoch waren die Gesamtbeträge, die das Justizressort zum Zwecke der

      Prozessbegleitung als Förderungen im Rahmen der Opferhilfe jeweils in den

      Jahren 1999, 2000 und 2001 vergeben hat?

 

16. Gibt es Einrichtungen zur Prozeßbegleitung, die sowohl vom Bundesministerium

       für Justiz als auch von Ländern unterstützt werden? Wenn ja, welche sind dies

      und um welche Unterstützung handelt es sich jeweils?