2699/J XXI.GP
Eingelangt am:06.07.2001
Der Abgeordneten Dr. Robert RADA, DI. Kummerer und Genossen an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend den Schulversuch
„Grundschule mit musikalischem Schwerpunkt"
Seit dem Schuljahr 1988/89 wird der Schulversuch „Grundschule mit musikalischem
Schwerpunkt" geführt.
Eine Vorreiterrolle haben dabei schon Mitte der 70er Jahre Schulen aus Linz und
Bregenz unter dem Titel ,,die tägliche Musikstunde“ übernommen. Die
Schulversuchsbeschreibung sieht statt einer Stunde Musikerziehung pro Schuljahr in
den ersten beiden Klassen 3 - 4 und in der 4. Klasse 4 Stunden vor. Dabei entfallen Chor
und Spielmusik als Unverbindliche Übung und sind Teil der Musikerziehung. Ebenso
kann im Rahmen der vorgesehenen Wochenstunden instrumentales Musizieren in
Kleingruppen von 3 - 5 Schülerinnen stattfinden, wobei in den letzten Jahren die
Zusammenarbeit mit Musikschulen sich als sinnvoll erwiesen hat. Die Lehrinhalte selbst
sind als ganzheitlich im Zusammenwirken von Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten
und Erwerb von musikalischem Wissen zu sehen. Ausserdem zählen das
fächerübergreifende Lernen und die Bewegung mit KünstlerInnen und dem Musikleben
auch ausserhalb der Schule zu den Unterrichtsprinzipien.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende
ANFRAGE:
1. Wieviele Schulversuche mit musikalischem Schwerpunkt werden derzeit in
Österreichs Volksschulen durchgeführt?
2. In welchen Bundesländern und Schulorten finden diese statt?
3. Wie sehen Sie die Sinnhaftigkeit der oben genannten Schulversuche
4. Werden Sie das Konzept der genannten Schulversuche in das Regelschulwesen
überführen?
Wenn ja, in welchem Zeitraum?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
5. Sind Sie der Meinung, daß die musikalische Ausbildung in den Volksschulen als
unverbindliche Übung ausreicht, obwohl wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen,
daß das Lernen mit Musik sich auf die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler
positiv auswirkt.