2702/J XXI.GP
Eingelangt am: 09.07.2001
der Abgeordneten Mag. Mainoni und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend fragwürdige Vorgangsweise beim Ermittlungsverfahren in der
Causa ATOMIC Insolvenzen
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen um die ATOMIC Insolvenz wurden im Jahre
1998 seitens der Rechtsvertreter der BAWAG und des Masseverwalters Dr. Karl
Ludwig Vavrovsky gegen die mit der Causa befassten Ermittlungsorgane und den
Leiter der Kriminalabteilung des LGK Salzburg Sachverhaltsdarstellungen wegen
Verdachtes des Amtmissbrauches und der Verletzung des Amtsmissbrauches an die
Staatsanwaltschaft Salzburg eingebracht.
Von dieser Behörde wurde gegen den Chefermittler, Chefinspektor Mayer, ein Ermitt -
lungsverfahren eingeleitet und von der damals aktenführenden und sachlich zustän -
digen Staatsanwaltschaft Steyr gemäß § 90, Abs 1, StPO zurückgelegt. Dies nach
Ablehnung der Salzburger Justiz.
Datiert mit 11.05.1998 brachte Masseverwalter Dr. Karl Ludwig Vavrovsky gegen
Chefinspektor Mayer und allfällig weitere Personen eine neuerliche Sachverhaltsdar -
stellung wegen Verdachtes der Verletzung des Amtsgeheimnisses gemäß § 310
StGB und eine ergänzende Sachverhaltsdarstellung bezüglich des Verdachtes des
Missbrauches der Amtsgewalt bei der Staatsanwaltschaft Salzburg ein. Grund dafür
waren Medienberichte im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der Causa ATO -
MIC Insolvenz.
In der Sachverhaltdarstellung vom 11.05.1998 beschuldigte der Masseverwalter die
Erhebungsorgane, sie hätten den 2. Nachtrag zur Sachverhaltsdarstellung betreffend
Causa Insolvenz ATOMIC unter Verletzung des Amtsgeheimnisses den Medien zu -
gespielt.
Der Chefredakteur des ORF Salzburg, Hans Kutil und der Redakteur der Salzburger
Krone, Robert Redtenbacher, werden in diesem Zusammenhang vom Masseverwal -
ter Dr. Vavrovsky der Mittäterschaft verdächtigt.
Nach Kenntnis des Inhaltes der von Masseverwalter Dr. Vavrovsky mit 11.05.1998
datierten und bei der Staatsanwaltschaft Salzburg eingebrachten Sachverhalts -
darstellung konnte durch die beschuldigten Erhebungsorgane zweifelsfrei durch Ur -
kunden belegt werden, daß die Anschuldigungen gegen sie völlig haltlos waren und
der dringende Verdacht der Verleumdung durch Dr. Vavrovsky vorlag. Dies insbe -
sondere deshalb, weil Dr. Vavrovsky in der zitierten Sachverhaltsdarstellung betref -
fend Weitergabe der Sachverhaltsdarstellung folgendes ausführte, ,,nachmenschli -
chem Ermessen kommen dafür nur Chefinspektor Mayer, Wiedermann und/oder der
Leiter der Kriminalabteilung in Frage."
Von den Ermittlungsorganen, Mayer und Wiedermann, wurde deshalb am
15.06.1998 bei der Staatsanwaltschaft Salzburg eine Strafanzeige, samt Urkunden -
vorlage wegen des Verdachtes der Verleumdung und zum Beweis der Verleumdung
zahlreiche Beweisanträge eingebracht.
Am 03.05.1999 wurden die Anzeiger von der Staatsanwaltschaft Salzburg darüber in
Kenntnis gesetzt, daß die Anzeige gegen Dr. Vavrovsky geprüft und keine ausrei -
chenden Gründe gefunden werden konnten, ein Strafverfahren einzuleiten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz fol -
gende
1. Trifft es zu, daß der Leiter der Staatsanwaltschaft Salzburg, Dr. Hellfried Schar -
müller, angeordnet hat, nur gegen den Chefermittler ein Verfahren einzuleiten?
Wenn ja, wie wurde die Einleitung eines Strafverfahrens gegen nur eine Person
im Tagebuch der Staatsanwaltschaft begründet?
2. Welche Ermittlungsschritte wurden von der Staatsanwaltschaft Salzburg und spä -
ter von der zuständigen Staatsanwaltschaft Steyr aufgrund der von Rechtsvertre -
tern der BAWAG und des Masseverwalters Dr. Vavrovsky gegen die Erhebungs -
organe eingebrachten Sachverhaltsdarstellung vorgenommen, aufgeschlüsselt
nach genauer Aufgliederung?
3. Wurden von der Staatsanwaltschaft Salzburg aufgrund der Sachverhaltensdar -
stellung vom 11.05.1998 Vorerhebungen veranlaßt?
• Wenn ja, welche?
• Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde gegen die in dieser Sachverhaltsdarstellung beschuldigten Ermittler, May -
er, Wiedermann oder den Leiter der Kriminalabteilung, ein Verfahren eingeleitet?
• Wenn ja, gegen wen?
• Wie lautet der Ausgang des Verfahrens?
• Wenn nein, warum nicht?
5. Wurde gegen die in eben dieser Sachverhaltsdarstellung als Mittäter verdächtig -
ten Personen, nämlich Chefredakteur Kutil und Redakteur Redtenbacher, Vorer -
hebungen eingeleitet?
• Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse dieser Vorerhebungen?
• Wenn nein, warum nicht?
6. Ist die Staatsanwaltschaft Salzburg den Beweisanträgen der Anzeiger, der zeu -
genschaftliche Vernehmung des Leitenden Staatsanwaltes Dr. Enzenbrunner der
Staatsanwaltschaft Steyr, hinsichtlich der Akteneinsicht durch RA Dr. Werner
Masser, nachgekommen? Wenn ja, wen hat die Staatsanwaltschaft Salzburg mit
der Vornahme dieser Ermittlung beauftragt?
7. Ist die Staatsanwaltschaft Salzburg den Beweisanträgen der Anzeiger, der zeu -
genschaftlichen Vernehmung von Herrn Pfaffenbichler der LG Steyr hinsichtlich
der Anfertigung von Kopien und Aktenübersendung, nachgekommen? Wenn ja,
wen hat die Staatsanwaltschaft Salzburg mit der Vornahme dieser Ermittlung be -
auftragt?
8. Ist die Staatsanwaltschaft Salzburg den Beweisanträgen der Anzeiger, der zeu -
genschaftlichen Vernehmung von ORF - Chefredakteur Hans Kutil und Salzburger
Krone - Redakteur Robert Redtenbacher hinsichtlich der Berichterstattung über
den 2. Nachtrag der Sachverhaltsdarstellung der Kriminalabteilung an die Staats -
anwaltschaft Steyr, nachgekommen? Wenn ja, wen hat die Staatsanwaltschaft
Salzburg mit der Vornahme dieser Ermittlung beauftragt?
9. Ist die Staatsanwaltschaft Salzburg den Beweisanträgen der Anzeiger, der zeu -
genschaftlichen Vernehmung des ehemaligen Eigentümers des ATOMIC -
Schikonzerns, Alois Rohrmoser, hinsichtlich der Akteneinsicht als Privatbeteiligten
und der Medieninformationen, nachgekommen? Wenn ja, wen hat die Staatsan -
waltschaft Salzburg mit der Vornahme dieser Ermittlungen beauftragt?
10. Erfolgte die Zurücklegung der Strafanzeige gegen Dr. Vavrovsky aufgrund der
Erhebungsergebnisse 6. bis 9.?