2702/J XXI.GP

Eingelangt am: 09.07.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Mainoni und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend fragwürdige Vorgangsweise beim Ermittlungsverfahren in der

Causa ATOMIC Insolvenzen

 

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen um die ATOMIC Insolvenz wurden im Jahre

1998 seitens der Rechtsvertreter der BAWAG und des Masseverwalters Dr. Karl

Ludwig Vavrovsky gegen die mit der Causa befassten Ermittlungsorgane und den

Leiter der Kriminalabteilung des LGK Salzburg Sachverhaltsdarstellungen wegen

Verdachtes des Amtmissbrauches und der Verletzung des Amtsmissbrauches an die

Staatsanwaltschaft Salzburg eingebracht.

 

Von dieser Behörde wurde gegen den Chefermittler, Chefinspektor Mayer, ein Ermitt -

lungsverfahren eingeleitet und von der damals aktenführenden und sachlich zustän -

digen Staatsanwaltschaft Steyr gemäß § 90, Abs 1, StPO zurückgelegt. Dies nach

Ablehnung der Salzburger Justiz.

 

Datiert mit 11.05.1998 brachte Masseverwalter Dr. Karl Ludwig Vavrovsky gegen

Chefinspektor Mayer und allfällig weitere Personen eine neuerliche Sachverhaltsdar -

stellung wegen Verdachtes der Verletzung des Amtsgeheimnisses gemäß § 310

StGB und eine ergänzende Sachverhaltsdarstellung bezüglich des Verdachtes des

Missbrauches der Amtsgewalt bei der Staatsanwaltschaft Salzburg ein. Grund dafür

waren Medienberichte im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der Causa ATO -

MIC Insolvenz.

 

In der Sachverhaltdarstellung vom 11.05.1998 beschuldigte der Masseverwalter die

Erhebungsorgane, sie hätten den 2. Nachtrag zur Sachverhaltsdarstellung betreffend

Causa Insolvenz ATOMIC unter Verletzung des Amtsgeheimnisses den Medien zu -

gespielt.

 

Der Chefredakteur des ORF Salzburg, Hans Kutil und der Redakteur der Salzburger

Krone, Robert Redtenbacher, werden in diesem Zusammenhang vom Masseverwal -

ter Dr. Vavrovsky der Mittäterschaft verdächtigt.

 

Nach Kenntnis des Inhaltes der von Masseverwalter Dr. Vavrovsky mit 11.05.1998

datierten und bei der Staatsanwaltschaft Salzburg eingebrachten Sachverhalts -

darstellung konnte durch die beschuldigten Erhebungsorgane zweifelsfrei durch Ur -

kunden belegt werden, daß die Anschuldigungen gegen sie völlig haltlos waren und

der dringende Verdacht der Verleumdung durch Dr. Vavrovsky vorlag. Dies insbe -

sondere deshalb, weil Dr. Vavrovsky in der zitierten Sachverhaltsdarstellung betref -

fend Weitergabe der Sachverhaltsdarstellung folgendes ausführte, ,,nachmenschli -

chem Ermessen kommen dafür nur Chefinspektor Mayer, Wiedermann und/oder der

Leiter der Kriminalabteilung in Frage."

 

Von den Ermittlungsorganen, Mayer und Wiedermann, wurde deshalb am

15.06.1998 bei der Staatsanwaltschaft Salzburg eine Strafanzeige, samt Urkunden -

vorlage wegen des Verdachtes der Verleumdung und zum Beweis der Verleumdung

zahlreiche Beweisanträge eingebracht.

Am 03.05.1999 wurden die Anzeiger von der Staatsanwaltschaft Salzburg darüber in

Kenntnis gesetzt, daß die Anzeige gegen Dr. Vavrovsky geprüft und keine ausrei -

chenden Gründe gefunden werden konnten, ein Strafverfahren einzuleiten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz fol -

gende

 

Anfrage

 

1. Trifft es zu, daß der Leiter der Staatsanwaltschaft Salzburg, Dr. Hellfried Schar -

    müller, angeordnet hat, nur gegen den Chefermittler ein Verfahren einzuleiten?

    Wenn ja, wie wurde die Einleitung eines Strafverfahrens gegen nur eine Person

    im Tagebuch der Staatsanwaltschaft begründet?

 

2. Welche Ermittlungsschritte wurden von der Staatsanwaltschaft Salzburg und spä -

     ter von der zuständigen Staatsanwaltschaft Steyr aufgrund der von Rechtsvertre -

     tern der BAWAG und des Masseverwalters Dr. Vavrovsky gegen die Erhebungs -

     organe eingebrachten Sachverhaltsdarstellung vorgenommen, aufgeschlüsselt

     nach genauer Aufgliederung?

 

3. Wurden von der Staatsanwaltschaft Salzburg aufgrund der Sachverhaltensdar -

     stellung vom 11.05.1998 Vorerhebungen veranlaßt?

     • Wenn ja, welche?

     • Wenn nein, warum nicht?

 

4. Wurde gegen die in dieser Sachverhaltsdarstellung beschuldigten Ermittler, May -

     er, Wiedermann oder den Leiter der Kriminalabteilung, ein Verfahren eingeleitet?

     • Wenn ja, gegen wen?

     • Wie lautet der Ausgang des Verfahrens?

     • Wenn nein, warum nicht?

 

5. Wurde gegen die in eben dieser Sachverhaltsdarstellung als Mittäter verdächtig -

     ten Personen, nämlich Chefredakteur Kutil und Redakteur Redtenbacher, Vorer -

     hebungen eingeleitet?

     • Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse dieser Vorerhebungen?

     • Wenn nein, warum nicht?

 

6. Ist die Staatsanwaltschaft Salzburg den Beweisanträgen der Anzeiger, der zeu -

    genschaftliche Vernehmung des Leitenden Staatsanwaltes Dr. Enzenbrunner der

    Staatsanwaltschaft Steyr, hinsichtlich der Akteneinsicht durch RA Dr. Werner

    Masser, nachgekommen? Wenn ja, wen hat die Staatsanwaltschaft Salzburg mit

    der Vornahme dieser Ermittlung beauftragt?

 

7. Ist die Staatsanwaltschaft Salzburg den Beweisanträgen der Anzeiger, der zeu -

    genschaftlichen Vernehmung von Herrn Pfaffenbichler der LG Steyr hinsichtlich

    der Anfertigung von Kopien und Aktenübersendung, nachgekommen? Wenn ja,

    wen hat die Staatsanwaltschaft Salzburg mit der Vornahme dieser Ermittlung be -

    auftragt?

8. Ist die Staatsanwaltschaft Salzburg den Beweisanträgen der Anzeiger, der zeu -

    genschaftlichen Vernehmung von ORF - Chefredakteur Hans Kutil und Salzburger

    Krone - Redakteur Robert Redtenbacher hinsichtlich der Berichterstattung über

    den 2. Nachtrag der Sachverhaltsdarstellung der Kriminalabteilung an die Staats -

    anwaltschaft Steyr, nachgekommen? Wenn ja, wen hat die Staatsanwaltschaft

    Salzburg mit der Vornahme dieser Ermittlung beauftragt?

 

9. Ist die Staatsanwaltschaft Salzburg den Beweisanträgen der Anzeiger, der zeu -

    genschaftlichen Vernehmung des ehemaligen Eigentümers des ATOMIC -

    Schikonzerns, Alois Rohrmoser, hinsichtlich der Akteneinsicht als Privatbeteiligten

    und der Medieninformationen, nachgekommen? Wenn ja, wen hat die Staatsan -

    waltschaft Salzburg mit der Vornahme dieser Ermittlungen beauftragt?

 

10. Erfolgte die Zurücklegung der Strafanzeige gegen Dr. Vavrovsky aufgrund der

      Erhebungsergebnisse 6. bis 9.?