2703/J XXI.GP
Eingelangt am:09.07.2001
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und GenossInnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend nachhaltige Verzögerungen für Linzer Infrastrukturprojekte sowie für den
Ausbau der Westbahnstrecke durch fehlende Bescheide der Verkehrsministerin
Der viergleisige Ausbau der Westbahnstrecke ist das wichtigste Infrastrukturprojekt der
Österreichischen Bundesbahnen und der SCHIG. Sowohl der Personen - wie auch der Güterverkehr
auf der Westbahnstrecke bedürfen dringend dieses Ausbaus. Selbst Ihr Ministerium stellt andere
wichtige Infrastrukturprojekte im Bahnbereich mit Hinweis auf die Priorität dieses Ausbaus und die
damit zusammenhängende Zweckwidmung der Budgetmittel zurück.
Auch Sie haben in Ihrer Anfragebeantwortung 2154/AB - XXI.GP festgestellt: „Die auch als
„Magistrale für Europa“ bezeichnete Achse Paris - Wien - Budapest betrifft Österreichs wichtigste
Verkehrsader. Die „Westbahn“ Wien - Salzburg (- München) ist für die Republik Österreich seit
jeher von größter Bedeutung und wird trotz der topografischen Problematik höchstwertig
ausgebaut. Die „Westbahn“ und auch die „Ostbahn“ Wien - Hegyeshalom (- Budapest) bzw. -
Kittsee (- Bratislava) wurden von der Österreichischen Bundesregierung gemäß 1 des
Hochleistungsstrecken gesetzes 1989 (BGBl. Nr. 576/1989) zu Hochleistungsstrecken erklärt;
Planungs - und Baumaßnahmen wurden und werden mit höchster Priorität betrieben.... Bereits
unmittelbar nach der „Ostöffnung“ wurde entschieden, trotz erheblicher Mehrkosten den Ausbau
zwischen Wien und Wels viergleisig durchzuführen, um der neuen Situation im Osten Europas
Rechnung zu tragen. Mit dieser österreichischen Entscheidung, die noch vor dem Beitritt
Österreichs zur EU getroffen wurde, ist bereits damals die Osterweiterung der Europäischen Union
berücksichtigt worden. Derzeit sind Ausbaumaßnahmen auf der Westbahn im Ausmaß von rund 63
km Streckenlänge bereits fertig gestellt. Von den an die HL - AG bzw. die ÖBB zur Durchführung
übertragenen Vorhaben befinden sich weitere rund 60 km derzeit in Bau. Davon sollen noch heuer
bzw. 2002 wesentliche viergleisige Abschnitte zwischen Amstetten und St. Valentin in Betrieb
genommen werden, so dass der viergleisige Ausbau demnächst auf ein em Großteil der Strecke St.
Pölten - Linz betrieblich nutzbar sein wird.“
Umso mehr müßte der viergleisige Ausbau der Westbahnstrecke von Ihrem Ministerium mit
Hochdruck betrieben werden. Im Falle des Abschnittes ,,Asten - Linz - Kleinmünchen“ ist jedoch
offensichtlich das Gegenteil der Fall: Das eisenbahnrechtliche Verfahren inklusive Forstrecht und
Wasserrecht wurde im Zeitraum vom 8. Mai 2000 bis 11. Mai 2000 im Volkshaus Ebelsberg durch
das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie durchgeführt, wobei keine
nennenswerten Einwände vorgebracht wurden. Bis dato wurde von Ihrem Ministerium jedoch kein
eisenbahnrechtlicher Bescheid erlassen. Auch für die Bauübertragung fehlt noch immer eine
Verordnung Ihres Ministeriums. Für die rechtzeitige Abwicklung aller weiteren Verfahren und
einen Baubeginn im März 2002 wäre jedoch laut Eisenbahn Hochleistungs AG die Erlassung des
eisenbahnrechtlichen
Bescheides und der Bauübertragung bis 31. Juli 2002 notwendig.
Diese Verzögerungen sind insofern problematisch, da der viergleisige Ausbau der Strecke „Asten -
Linz - Kleinmünchen“ mit den Linzer Infrastrukturprojekten ,,Solarcity“ und der Verlängerung der
Linzer Straßenbahn zur ,,Solarcity“ korrespondiert. Da die entsprechende Straßenbahnverlängerung
unter der Ausbaustrecke für die Westbahn verläuft, war von Seiten der Eisenbahn Hochleistungs
AG eine kosten - und zeitsparende gemeinsame Abwicklung der Kreuzungsbauwerke (Brücke,
Unterführung, etc) geplant. Wenn die notwendigen Bescheide nicht bis 31. Juli 2001 erlassen
werden, führt dies zu höheren Kosten und Zeitverzögerungen durch eine zweimalige Bautätigkeit.
Daher wird durch die fehlenden Bescheide Ihres Ministeriums nicht nur der Ausbau der
Westbahnstrecke sondern auch die kosten- und zeitsparende Umsetzung der gemeinsamen
Kreuzungsbauwerke von Westbahnstrecke und ,,Solarcity 1 Straßenbahnverlängerung zur Solarcity“
verhindert.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Warum wurde für das Westbahnstrecken - Ausbauprojekt ,,Asten - Linz - Kleinmünchen“ der
eisenbahnrechtliche Bescheid bisher nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit erlassen, obwohl
bereits im Mai 2000 das eisenbahnrechtlichen Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde?
2. Werden Sie die notwendigen Rechtsakte (Eisenbahnrechtlicher Bescheid, Bauübertragung) bis
zum 31. Juli 2001 setzen, um einen termingerechten Baubeginn mit März 2002 garantieren zu
können? Wenn nein, warum nicht?
3. Wie können Sie sicherstellen, daß der Ausbau der Westbahnstrecke im Bereich ,,Asten -Linz -
Kleinmünchen“ nicht mehr gefährdet ist?
4. Halten Sie die sinnvolle Vorgangsweise der Eisenbahn Hochleistungs AG, den Ausbau der
Westbahnstrecke im Bereich ,,Asten - Linz - Kleinmünchen“ mit den Umbauten zur Verlängerung
der Linzer Straßenbahn zu kombinieren nicht für wichtig genug, die notwendigen Rechtsakte im
Sinne einer kosten - und zeitsparenden Vorgangsweise rasch zu setzen?
5. Wie wollen Sie sicherstellen, daß die Durchführung der gemeinsamen Kreuzungsbauwerke
beider Projekte (Brücke, Unterführung, etc.) auch gemeinsam geplant und umgesetzt werden
kann, um so eine Kostenexplosion und weitere Zeitverzögerungen zu verhindern?
6. Halten Sie die bereits eingetretenen Verzögerungen zum Schaden der Stadt Linz und des Linzer
Umlandes für vertretbar?
7. Ist die Finanzierung des Ausbaus der Westbahnstrecke im Bereich ,,Asten - Linz - Kleinmünchen“
überhaupt schon gesichert, nachdem diesem Projekt zwar von Ihnen eine hohe Priorität
zugestanden wird, aber trotzdem nachhaltige Verzögerungen auftreten?
8. Wann ist mit einem Baubeginn für den Ausbau der Westbahnstrecke im Bereich ,,Asten - Linz -
Kleinmünchen“ zu rechnen?