2703/J XXI.GP

Eingelangt am:09.07.2001

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und GenossInnen

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend nachhaltige Verzögerungen für Linzer Infrastrukturprojekte sowie für den

Ausbau der Westbahnstrecke durch fehlende Bescheide der Verkehrsministerin

 

Der viergleisige Ausbau der Westbahnstrecke ist das wichtigste Infrastrukturprojekt der

Österreichischen Bundesbahnen und der SCHIG. Sowohl der Personen - wie auch der Güterverkehr

auf der Westbahnstrecke bedürfen dringend dieses Ausbaus. Selbst Ihr Ministerium stellt andere

wichtige Infrastrukturprojekte im Bahnbereich mit Hinweis auf die Priorität dieses Ausbaus und die

damit zusammenhängende Zweckwidmung der Budgetmittel zurück.

 

Auch Sie haben in Ihrer Anfragebeantwortung 2154/AB - XXI.GP festgestellt: „Die auch als

„Magistrale für Europa“ bezeichnete Achse Paris - Wien - Budapest betrifft Österreichs wichtigste

Verkehrsader. Die „Westbahn“ Wien - Salzburg (- München) ist für die Republik Österreich seit

jeher von größter Bedeutung und wird trotz der topografischen Problematik höchstwertig

ausgebaut. Die „Westbahn“ und auch die „Ostbahn“ Wien - Hegyeshalom (- Budapest) bzw. -

Kittsee (- Bratislava) wurden von der Österreichischen Bundesregierung gemäß  1 des

Hochleistungsstrecken gesetzes 1989 (BGBl. Nr. 576/1989) zu Hochleistungsstrecken erklärt;

Planungs - und Baumaßnahmen wurden und werden mit höchster Priorität betrieben.... Bereits

unmittelbar nach der „Ostöffnung“ wurde entschieden, trotz erheblicher Mehrkosten den Ausbau

zwischen Wien und Wels viergleisig durchzuführen, um der neuen Situation im Osten Europas

Rechnung zu tragen. Mit dieser österreichischen Entscheidung, die noch vor dem Beitritt

Österreichs zur EU getroffen wurde, ist bereits damals die Osterweiterung der Europäischen Union

berücksichtigt worden. Derzeit sind Ausbaumaßnahmen auf der Westbahn im Ausmaß von rund 63

km Streckenlänge bereits fertig gestellt. Von den an die HL - AG bzw. die ÖBB zur Durchführung

übertragenen Vorhaben befinden sich weitere rund 60 km derzeit in Bau. Davon sollen noch heuer

bzw. 2002 wesentliche viergleisige Abschnitte zwischen Amstetten und St. Valentin in Betrieb

genommen werden, so dass der viergleisige Ausbau demnächst auf ein em Großteil der Strecke St.

Pölten - Linz betrieblich nutzbar sein wird.“

 

Umso mehr müßte der viergleisige Ausbau der Westbahnstrecke von Ihrem Ministerium mit

Hochdruck betrieben werden. Im Falle des Abschnittes ,,Asten - Linz - Kleinmünchen“ ist jedoch

offensichtlich das Gegenteil der Fall: Das eisenbahnrechtliche Verfahren inklusive Forstrecht und

Wasserrecht wurde im Zeitraum vom 8. Mai 2000 bis 11. Mai 2000 im Volkshaus Ebelsberg durch

das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie durchgeführt, wobei keine

nennenswerten Einwände vorgebracht wurden. Bis dato wurde von Ihrem Ministerium jedoch kein

eisenbahnrechtlicher Bescheid erlassen. Auch für die Bauübertragung fehlt noch immer eine

Verordnung Ihres Ministeriums. Für die rechtzeitige Abwicklung aller weiteren Verfahren und

einen Baubeginn im März 2002 wäre jedoch laut Eisenbahn Hochleistungs AG die Erlassung des

eisenbahnrechtlichen Bescheides und der Bauübertragung bis 31. Juli 2002 notwendig.

Diese Verzögerungen sind insofern problematisch, da der viergleisige Ausbau der Strecke „Asten -

Linz - Kleinmünchen“ mit den Linzer Infrastrukturprojekten ,,Solarcity“ und der Verlängerung der

Linzer Straßenbahn zur ,,Solarcity“ korrespondiert. Da die entsprechende Straßenbahnverlängerung

unter der Ausbaustrecke für die Westbahn verläuft, war von Seiten der Eisenbahn Hochleistungs

AG eine kosten - und zeitsparende gemeinsame Abwicklung der Kreuzungsbauwerke (Brücke,

Unterführung, etc) geplant. Wenn die notwendigen Bescheide nicht bis 31. Juli 2001 erlassen

werden, führt dies zu höheren Kosten und Zeitverzögerungen durch eine zweimalige Bautätigkeit.

 

Daher wird durch die fehlenden Bescheide Ihres Ministeriums nicht nur der Ausbau der

Westbahnstrecke sondern auch die kosten- und zeitsparende Umsetzung der gemeinsamen

Kreuzungsbauwerke von Westbahnstrecke und ,,Solarcity 1 Straßenbahnverlängerung zur Solarcity“

verhindert.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

1. Warum wurde für das Westbahnstrecken - Ausbauprojekt ,,Asten - Linz - Kleinmünchen“ der

    eisenbahnrechtliche Bescheid bisher nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit erlassen, obwohl

    bereits im Mai 2000 das eisenbahnrechtlichen Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde?

 

2. Werden Sie die notwendigen Rechtsakte (Eisenbahnrechtlicher Bescheid, Bauübertragung) bis

    zum 31. Juli 2001 setzen, um einen termingerechten Baubeginn mit März 2002 garantieren zu

    können? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Wie können Sie sicherstellen, daß der Ausbau der Westbahnstrecke im Bereich ,,Asten -Linz -

    Kleinmünchen“ nicht mehr gefährdet ist?

 

4. Halten Sie die sinnvolle Vorgangsweise der Eisenbahn Hochleistungs AG, den Ausbau der

    Westbahnstrecke im Bereich ,,Asten - Linz - Kleinmünchen“ mit den Umbauten zur   Verlängerung

    der Linzer Straßenbahn zu kombinieren nicht für wichtig genug, die notwendigen Rechtsakte im

    Sinne einer kosten - und zeitsparenden Vorgangsweise rasch zu setzen?

 

5. Wie wollen Sie sicherstellen, daß die Durchführung der gemeinsamen Kreuzungsbauwerke

    beider Projekte (Brücke, Unterführung, etc.) auch gemeinsam geplant und umgesetzt werden

    kann, um so eine Kostenexplosion und weitere Zeitverzögerungen zu verhindern?

 

6. Halten Sie die bereits eingetretenen Verzögerungen zum Schaden der Stadt Linz und des Linzer

    Umlandes für vertretbar?

 

7. Ist die Finanzierung des Ausbaus der Westbahnstrecke im Bereich ,,Asten - Linz - Kleinmünchen“

    überhaupt schon gesichert, nachdem diesem Projekt zwar von Ihnen eine hohe Priorität

    zugestanden wird, aber trotzdem nachhaltige Verzögerungen auftreten?

 

8. Wann ist mit einem Baubeginn für den Ausbau der Westbahnstrecke im Bereich ,,Asten - Linz -

    Kleinmünchen“ zu rechnen?