2707/J XXI.GP

Eingelangt am:11.07.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim, Mag. Gisela Wurm

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Tod eines Häftlings während seiner Fixierung in einem „Gurtenbett“.

 

Die Medien berichteten vom Tod des Ernst K. in der Justizanstalt Stein. Dieser soll in einem

„Gurtenbett“ angeschnallt worden und während dieser Zeit an einem Darmverschluss

gestorben sein.

 

Da die Verwendung eines „Gurtenbettes“ seit 1994 der rechtlichen Grundlage entbehrt, drängt

sich den unterzeichnenden Abgeordneten die Frage auf, welche Zustände in den

österreichischen Justizanstalten herrschen. Mit Sorge wird die derzeitige Entwicklung der

Lebens- und Arbeitsbedingungen der Häftlinge und Justizwachebeamten beobachtet. Die

Einsparungsmaßnahmen der Regierung führen durch die Personalausdünnung zu einer

Überforderung der Justizwachebeamten und durch Maßnahmen wie zum Beispiel die

Kürzung der Warmwasserrationen zu einem Verlust der Menschenwürde der Haftinsassen.

Dadurch wird ein Klima geschaffen das zu solchen tragischen Ereignissen wie dem Tod des

Ernst K. führte.

 

Im Zusammenhang mit dem Tod des Häftlings Ernst K. stellen die unterzeichnenden

Abgeordneten folgende

 

 

Anfrage

 

 

1. Seit wann ist Ihnen die Existenz eines „Gurtenbettes“ in der Justizanstalt Krems

    bekannt?

 

2. Wie lautet der Bericht des zu diesem Zeitpunkt leitenden Anstaltsarztes betreffend

    den Tod des Häftlings Ernst K.?

 

3. Findet sich darin tatsächlich, wie in den Medien berichtet, der Ausdruck „unser

    Gurtenbett“? Wie erklären Sie sich diese Wortwahl?

 

4. Welches Datum trägt dieser Bericht?

 

5. Ist Ihnen ein Verbot der Verwendung von „Gurtenbetten“ seit 1994 bekannt?

 

6. Haben Sie eine Initiative ergriffen sobald Sie Kenntnis von diesem „Gurtenbett“

    erhielten?

 

7. Wenn ja, wann war das und welche Maßnahmen haben Sie ergriffen?

8. Warum wurde die Verwendung des „Gurtenbettes“ 1994 aus dem Strafvollzugsgesetz

     gestrichen?

 

9. Warum befindet/befand sich ein „Gurtenbett“ in der Justizanstalt Stein?

 

10. Basierend auf welcher rechtlichen Grundlage wird/wurde das „Gurtenbett“

       verwendet?

 

11. Wo befindet sich das „Gurtenbett“?

 

12. Verfügen auch andere Justizanstalten über „Gurtenbetten“?

 

13. Worin besteht der Unterschied zwischen einem „Gurtenbett“ und einem Krankenbett

      mit Gurten?

 

14. Unter welchen Voraussetzungen kam und kommt das „Gurtenbett“ zur Verwendung?

 

15. Warum wurde Ernst K. in dem Bett angegurtet?

 

16. Wer hat dies veranlasst?

 

17. Mit welcher Begründung?

 

18. Wurde die Anstaltsleitung davon verständigt?

 

19. Bedurfte es dazu einer Genehmigung?

 

20. Wieviele Stunden war Ernst K. in dem Bett angeschnallt?

 

21. Welche Medikamente wurden Ernst K. verabreicht?

 

22. Welche Wirkung haben diese Medikamente?

 

23. Wenn sie beruhigende Wirkung haben, wann trat diese Wirkung nach der

      Verabreichung ein?

 

24. Blieb Ernst K. auch nach dem Wirkungseintritt weiterhin angeschnallt?

 

25. Wenn ja, warum?

 

26. Wenn nein, wie äußerte sich seine Erregung, die die Fixierung weiterhin als

      notwendig erscheinen ließ?

 

27. Haben diese Medikamente schmerzstillende Wirkung?

 

28. Ein Darmverschluss ist eine sehr schmerzhafte Erkrankung. Schrie Ernst K.?

 

29. Wenn ja, warum wurde darauf nicht reagiert?

 

30. Wenn nein, wie verhielt er sich?

31. Wenn er ruhig war, warum blieb er angeschnallt?

 

32. Stand Ernst K. während dieser Zeit unter Beobachtung?

 

33. In welcher Form wurde diese Beobachtung gewährleistet?

 

34. Wurden in regelmäßigen Abständen die Lebensfunktionen kontrolliert?

 

35. Waren die diensthabenden Justizwachebeamten von der Wirkung der verabreichten

      Medikamente informiert?

 

36. Haben die diensthabenden Justizwachebeamten die notwendige medizinische

      Ausbildung um den Zustand einer fixierte Person unter Medikamenteneinfluss zu

      beurteilen?

 

37. Wenn nein, war eine Person mit den notwendigen einschlägigen Kenntnissen in die

      Beobachtung eingebunden?

 

38. Wie lange war Ernst K. schon tot, als er gefunden wurde?

 

39. Wie erklären Sie sich diesen langen Zeitraum?

 

40. Welche organisatorischen, straf - und dienstrechtlichen Maßnahmen werden Sie

      ergreifen oder haben Sie bereits ergriffen um solche Vorfälle in Zukunft zu

      verhindern?

 

41. Sehen Sie diese Maßnahmen als geeignet und ausreichend an?