2708/J XXI.GP

Eingelangt am:11.07.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim, Mag. Gisela Wurm

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

wegen Aufenthalt psychisch kranker Häftlinge in Justizanstalten und sich häufender

Selbstmorde in der Justizanstalt Stein

 

Die Medien berichteten über den Tod eines psychisch kranken Häftlings und den Selbstmord

dreier weiterer psychisch kranker Häftlinge in der Justizanstalt Stein. Dadurch wurde erneut

das Augenmerk auf den Umgang mit psychisch kranken Häftlingen in Österreichs

Justizanstalten gelenkt.

 

Es ist bekannt, dass es zu wenige Unterbringungsmöglichkeiten für diese Personen gibt. Desto

größer muss das öffentliche Interesse an der Lebenssituation psychisch kranker Personen in

den nicht eigens dafür vorgesehenen Justizanstalten sein.

 

Alle Justizanstalten leiden unter Personalmangel. Dies und weitere Einsparungsmaßnahmen

der Regierung führen zu einer starken Belastung der Lebens - und Arbeitssituation der

Häftlinge und Justizwachebeamten. Wenn schon psychisch gesunde Häftlinge über Übergriffe

und Beschimpfungen seitens der Justizwachebeamten, über fehlende

Beschäftigungsmöglichkeiten und mangelnde Betreuung wegen der Personalknappheit, über

rigide Bestrafungsmaßnahmen, die auf eine Überforderung der Beamten zurückzuführen sind

und über überschießende Einsparungen bei Warmwasser - und Essensrationen klagen, so stellt

sich die Frage, wie der Gefängnisalltag von psychisch kranken Häftlingen erlebt wird.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen im Hinblick auf die Situation in den

österreichischen Justizanstalten und die Überforderung der Justizwachebeamten durch

Kürzungen des Personalstandes unter besonderer Berücksichtigung der Unterbringung

psychisch kranker Häftlinge folgende

 

 

Anfrage

 

 

1. Wie viele Selbstmorde und Selbstmordversuche werden jährlich in Österreichs

   Justizanstalten verübt? Bitte schlüsseln Sie diese Zahlen nach Justizanstalten auf.

 

2. Wieviele der betroffenen Personen waren zu diesem Zeitpunkt in Einzel haft oder

    waren eben erst aus der Einzelhaft entlassen worden?

 

3. Wie viele Selbstmorde und Selbstmordversuche werden jährlich in den Justizanstalten

    Göllersdorf und Mittersteig verübt?

4. Wieviele der betroffenen Personen waren zu diesem Zeitpunkt in Einzelhaft oder

    waren eben erst aus der Einzelhaft entlassen worden?

 

5. Waren die betroffenen Häftlinge in den Justizanstalten im Zeitpunkt ihres

    Selbstmordes oder Selbstmordversuches in Einzel haft?

 

6. Waren diese Häftlinge in psychischer Behandlung zu diesem Zeitpunkt?

 

7. Wie ist das Zahlenverhältnis Justizwachebeamte Insassen, aufgeschlüsselt für jede

    österreichische Justizanstalt?

 

8. Halten Sie dieses Zahlenverhältnis für zufriedenstellend?

 

9. Wie viele Ärzte, unter Angabe der Wochenarbeitszeit getrennt von

    Bereitschaftsdienst, sind für wie viele Häftlinge, aufgeschlüsselt nach den

    österreichischen Justizanstalten, zuständig?

 

10. Halten Sie diese Zahl für ausreichend?

 

11. Welche Zusatzausbildungen haben diese Ärzte?

 

12. Nach welchen Kriterien werden Ärzte in den Anstaltsdienst aufgenommen? Müssen

      sie zum Beispiel einschlägige Qualifikationen was Drogenmissbrauch oder psychische

      Erkrankungen betrifft vorweisen können?

 

13. Wie viele Psychiater und Psychotherapeuten, unter Angabe der jeweiligen

      Wochenarbeitszeit, stehen in den einzelnen Justizanstalten wie vielen Häftlingen

      gegenüber?

 

14. Halten Sie diese Anzahl für ausreichend?

 

15. Wie viele Sozialarbeiter, unter Angabe der jeweiligen Wochenarbeitszeit, sind für

      jeweils wie viele Häftlinge zuständig (aufgeschlüsselt nach den österreichischen

     Justizanstalten)?

 

16. Halten Sie diese Anzahl für ausreichend?

 

17. Befinden sich psychisch kranke oder auffällige Häftlinge in den österreichischen

      Justizanstalten?

 

18. Wenn ja, aufgeschlüsselt nach Justizanstalten, wie viele?

 

19. Stehen diese Personen unter Betreuung eines Psychiaters oder Therapeuten?

 

20. Wird die Einnahme der verschriebenen Medikamente kontrolliert?

 

21. Wie oft werden diese Personen einer Untersuchung unterzogen?

 

22. Was passiert mit diesen Personen im Falle eines ungewöhnlichen Verhaltens?

 

23. Wie oft haben diese Personen Kontakt zu Betreuern?

24. Welche Möglichkeiten haben die Häftlinge um zu ihrem Betreuer oder einer anderen

      Ansprechperson in Kontakt zu treten?

 

25. Besteht diese Möglichkeit auch nachts und am Wochenende?

 

26. Hat das Wachpersonal Erfahrung und Ausbildung für den Umgang mit psychisch

       kranken Personen?

 

27. Planen Sie die Unterbringungsmöglichkeiten für psychisch kranke Häftlinge

      quantitativ und qualitativ zu verbessern?

 

28. Wenn ja, wie?

 

29. Werden die Justizwachebeamten dahingehend geschult eine etwaige

      Selbstmordgefährdung zu erkennen?

 

30. Einer der Selbstmörder, Daniel N., befand sich im Zeitpunkt seines Todes laut

      Zeitungsberichten in einem psychotischen Schub. Warum war er in Einzelhaft?

 

31. Entspricht es der ärztlichen Empfehlung psychisch kranke Personen während eines

      psychotischen Schubes zu isolieren?

 

32. War dies im Falle des Daniel N. eine Routinemaßnahme oder beruhte diese Isolierung

      auf einem Vergehen des Daniel N.?

 

33. Kündigte Daniel N. seinen Selbstmord an?

 

34. Wurde die Anstaltsleitung von Personen außerhalb der Justizanstalt von

      Selbstmordplänen des Daniel N. verständigt?

 

35. Wenn ja, wie wurde darauf reagiert?

 

36. Warum wurde der Mutter des Daniel N., die einen Brief mit Selbstmordabsichten von

      ihrem Sohn erhielt, der Besuch ihres Sohnes verwehrt?

 

37. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Besuchsverbot verhängt werden?

 

38. War über Daniel N. ein Besuchsverbot verhängt worden?

 

39. Wenn ja, warum?

 

40. Befand sich Daniel N. im Zeitpunkt seines Todes im kalten Entzug?

 

41. Wurde Daniel N. nach allen Regeln der ärztlichen Kunst behandelt?

 

42. Befand sich Gerald H. im Zeitpunkt seines Todes in Einzelhaft?

 

43. Wenn ja, womit wurde diese Maßnahme begründet?

 

44. Warum und wann wurde Anstaltsarzt Dr. S. suspendiert?

45. Welche Vorwürfe bestehen gegen Dr. S., welchen wird nachgegangen?

 

46. Wann ist mit dem Bericht über Dr. S. zu rechnen?

 

47. Ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Dr. S.?