2723/J XXI.GP
Eingelangt am:12.07.2001
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Arbeitsgruppen
In Ihrem Ministerium sind verschiedene Arbeitsgruppen eingesetzt um größere
Reformvorhaben vorzubereiten. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen scheint
eher willkürlich, und die Verlagerung wesentlicher Inhalte in Unterarbeitsgruppen ist
nicht mehr nachvollziehbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Arbeitsgruppen zu welchen Themen gibt es derzeit bzw. seit Antritt der
neuen Bundesregierung in ihrem Bereich?
2. Welche Personen beziehungsweise Organisationen werden nach welchen
Kriterien zur Teilnahme an den einzelnen Arbeitsgruppen eingeladen?
3. Nach welchen Kriterien werden Unterarbeitsgruppen gebildet und wer darf an
ihnen teilnehmen?
4. Wieviele Unterarbeitsgruppen, mit welchen Themenschwerpunkten und in
welcher Zusammensetzung gibt es derzeit?
5. Wie wird sichergestellt, dass in den Unterarbeitsgruppen ein breites, fachlich
kompetentes Spektrum vertreten ist?
6. Wann ist mit Abschluss der Arbeiten der einzelnen Arbeitsgruppen zu rechnen,
bzw. wann wurden Arbeitsgruppen aufgelöst?
7. Welche Mitglieder von Arbeitsgruppen und deren Untergruppen erhalten, in
welcher Form (etwa Projektaufträge, Werkverträge usw.) Entschädigungen?
8. Wie hoch sind diese Entschädigungen?
9. Wie hoch sind die Kosten, welche die Arbeitsgruppen und ihre Untergruppen
bisher verursacht haben, und wie hoch werden sie nach Abschluss der derzeit
bestehenden Gruppen sein?
10. Wie werden die teilnehmenden Universitätsprofessoren und WissenschafterInnen
entschädigt?