2723/J XXI.GP

Eingelangt am:12.07.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Arbeitsgruppen

 

 

In Ihrem Ministerium sind verschiedene Arbeitsgruppen eingesetzt um größere

Reformvorhaben vorzubereiten. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen scheint

eher willkürlich, und die Verlagerung wesentlicher Inhalte in Unterarbeitsgruppen ist

nicht mehr nachvollziehbar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Arbeitsgruppen zu welchen Themen gibt es derzeit bzw. seit Antritt der

    neuen Bundesregierung in ihrem Bereich?

 

2. Welche Personen beziehungsweise Organisationen werden nach welchen

    Kriterien zur Teilnahme an den einzelnen Arbeitsgruppen eingeladen?

 

3. Nach welchen Kriterien werden Unterarbeitsgruppen gebildet und wer darf an

    ihnen teilnehmen?

 

4. Wieviele Unterarbeitsgruppen, mit welchen Themenschwerpunkten und in

    welcher Zusammensetzung gibt es derzeit?

 

5. Wie wird sichergestellt, dass in den Unterarbeitsgruppen ein breites, fachlich

    kompetentes Spektrum vertreten ist?

 

6. Wann ist mit Abschluss der Arbeiten der einzelnen Arbeitsgruppen zu rechnen,

    bzw. wann wurden Arbeitsgruppen aufgelöst?

 

7. Welche Mitglieder von Arbeitsgruppen und deren Untergruppen erhalten, in

    welcher Form (etwa Projektaufträge, Werkverträge usw.) Entschädigungen?

 

8. Wie hoch sind diese Entschädigungen?

9. Wie hoch sind die Kosten, welche die Arbeitsgruppen und ihre Untergruppen

    bisher verursacht haben, und wie hoch werden sie nach Abschluss der derzeit

    bestehenden Gruppen sein?

 

10. Wie werden die teilnehmenden Universitätsprofessoren und WissenschafterInnen

      entschädigt?