2726/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.7.2001
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Abhören von Internetverbindungen aller Art
Von mehreren Initiativen und Providern wurden an uns Befürchtungen
herangetragen, wonach die Sicherheitsbehörden bereits jetzt (ohne richterlichen
Beschluss) versuchen an sämtliche Internetdaten heranzukommen. Zu diesem
Zweck sollen Provider aufgefordert worden sein, den Sicherheitsbehörden alle von
ihnen gewünschten e - maildateien (Klartextdaten) und Verbindungsdaten (wer mailt
wann mit wem und was? wer besucht welche WEB - Seiten?) zur Verfügung zu
stellen, um anhand dieser Unterlagen traffic - analysis und Inhaltsanalysen zu
erstellen.
Gleichzeitig wurden wir darüber informiert, dass das Innenministerium ein
Internetüberwachungsgesetz plant. Laut diesem Gesetz sollen die Provider
gezwungen werden, Abhöreinrichtungen einzubauen, die einen permanenten
Onlinezugang der Sicherheitsbehörden auf sämtliche Logfiles ermöglichen der.
Damit soll für die Sicherheitsbehörden die Möglichkeit geschaffen werden jederzeit
und von den Providern unbemerkt alle erwünschten daten aufzuzeichnen (wer wann
wie lange welche WEB - Seite besucht hat bzw wer wem wann was gemailt hat). Da
derzeit meistens eine Zuordnung der beteiligten Rechner zu einer bestimmten
Person nicht möglich ist, sollen eben die Provider gezwungen werden, solche
Abhöreinrichtungen einzubauen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wurde von Sicherheitsbehörden die Überlassung von e - mail - Daten und
Verbindungsdaten verlangt?
2. Wenn ja, aufgrund welcher
gesetzlichen Basis erfolgte dies?
3. In wievielen Fällen wurden von Providern e - mail - Daten und Verbindungsdaten
nach Aufforderung durch die Sicherheitsbehörden herausgegeben
(aufgeschlüsselt nach den Jahren 1999, 2000 und 2001)?
4. In wievielen Fällen wurde ein richterlicher Beschluss eingeholt?
5. Planen Sie in Österreich ein Internet - Überwachungsgesetz?
6. Wenn ja, welchen wesentlichen Inhalt wird dieses Internet -
Überwachungsgesetz haben?
7. Können Sie garantieren, dass das Abhören von Internetverbindungen aller Art
(Inhalt und Verbindungsdaten von e - mails, Daten und Verbindungsdaten beim
Surfen, . ..) analog zum Abhören der Telefongesprächen nur bei Vorliegen
eines begründeten Verdachtes auf ein schwerwiegendes Verbrechen und mit
richterlichem Beschluss zulässig sein wird?
8. Können Sie garantieren, dass die Meinungs - und Informationsvielfalt des
Internets auch in Zukunft gewährleistet bleibt?
9. Welche Position hat Ihr Ministerium im Zusammenhang mit der Überwachung
des Internets gegenüber der EU eingenommen?