2726/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.7.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Abhören von Internetverbindungen aller Art

 

 

 

Von mehreren Initiativen und Providern wurden an uns Befürchtungen

herangetragen, wonach die Sicherheitsbehörden bereits jetzt (ohne richterlichen

Beschluss) versuchen an sämtliche Internetdaten heranzukommen. Zu diesem

Zweck sollen Provider aufgefordert worden sein, den Sicherheitsbehörden alle von

ihnen gewünschten e - maildateien (Klartextdaten) und Verbindungsdaten (wer mailt

wann mit wem und was? wer besucht welche WEB - Seiten?) zur Verfügung zu

stellen, um anhand dieser Unterlagen traffic - analysis und Inhaltsanalysen zu

erstellen.

 

Gleichzeitig wurden wir darüber informiert, dass das Innenministerium ein

Internetüberwachungsgesetz plant. Laut diesem Gesetz sollen die Provider

gezwungen werden, Abhöreinrichtungen einzubauen, die einen permanenten

Onlinezugang der Sicherheitsbehörden auf sämtliche Logfiles ermöglichen der.

Damit soll für die Sicherheitsbehörden die Möglichkeit geschaffen werden jederzeit

und von den Providern unbemerkt alle erwünschten daten aufzuzeichnen (wer wann

wie lange welche WEB - Seite besucht hat bzw wer wem wann was gemailt hat). Da

derzeit meistens eine Zuordnung der beteiligten Rechner zu einer bestimmten

Person nicht möglich ist, sollen eben die Provider gezwungen werden, solche

Abhöreinrichtungen einzubauen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.   Wurde von Sicherheitsbehörden die Überlassung von e - mail - Daten und

      Verbindungsdaten verlangt?

 

2.  Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Basis erfolgte dies?

3. In wievielen Fällen wurden von Providern e - mail - Daten und Verbindungsdaten

    nach Aufforderung durch die Sicherheitsbehörden herausgegeben

    (aufgeschlüsselt nach den Jahren 1999, 2000 und 2001)?

 

4. In wievielen Fällen wurde ein richterlicher Beschluss eingeholt?

 

5. Planen Sie in Österreich ein Internet - Überwachungsgesetz?

 

6. Wenn ja, welchen wesentlichen Inhalt wird dieses Internet -

    Überwachungsgesetz haben?

 

7. Können Sie garantieren, dass das Abhören von Internetverbindungen aller Art

    (Inhalt und Verbindungsdaten von e - mails, Daten und Verbindungsdaten beim

    Surfen, . ..) analog zum Abhören der Telefongesprächen nur bei Vorliegen

    eines begründeten Verdachtes auf ein schwerwiegendes Verbrechen und mit

    richterlichem Beschluss zulässig sein wird?

 

8. Können Sie garantieren, dass die Meinungs - und Informationsvielfalt des

     Internets auch in Zukunft gewährleistet bleibt?

 

9. Welche Position hat Ihr Ministerium im Zusammenhang mit der Überwachung

    des Internets gegenüber der EU eingenommen?