2731/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2001
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Unfallversicherungsschutz bei Rehabilitationsaufenthalten
Im Herbst des Vorjahres gab es eine Entscheidung des OGH, welche aussagt, dass
es für einen Unfall während eines Spaziergangs während eines
Rehabilitationsaufenthaltes keinen Unfallversicherungsschutz gibt. Es wird jedoch
immer wieder gerade bei Rehabilitations - und Kuraufenthalten Bewegung und auch
Spaziergänge seitens der Ärzte empfohlen.
Die unterfertigten Abgeordneten steilen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Auswirkungen hatte diese Entscheidung auf die Praxis in den
Rehabilitations - und Kuranstalten, etwa keine Empfehlungen mehr zu Bewegung
in freier Natur, Unterschriftsleistungen seitens der Patienten bei Verlassen des
Hauses, dass sie bei Unfällen nicht versichert seine uäm?
2. Finden sie diese Situation dem Ziel der gesundheitlichen Rehabilitation
förderlich?
2a) Wenn nein, welche Maßnahmen werden sie setzen, um diesen Umstand zu
verändern?
3. Wie hat sich ganz allgemein die Inanspruchnahme von Rehabilitations - und
Kurmaßnahmen seit Einführung des Selbstbehalts entwickelt?
4. Wie viele Personen bekommen zwar eine Maßnahme bewilligt, treten sie jedoch
nicht an und wie hat sich diese Zahl in den letzten Jahren entwickelt?
5. Sehen Sie darin einen Zusammenhang mit den Kosten für die Patientinnen und
ist es Ihrer Meinung nach gerecht, dass Personen eine medizinisch empfohlenen
Maßnahme aus Kostengründen nicht in Anspruch nehmen können?