2731/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Unfallversicherungsschutz bei Rehabilitationsaufenthalten

 

 

Im Herbst des Vorjahres gab es eine Entscheidung des OGH, welche aussagt, dass

es für einen Unfall während eines Spaziergangs während eines

Rehabilitationsaufenthaltes keinen Unfallversicherungsschutz gibt. Es wird jedoch

immer wieder gerade bei Rehabilitations - und Kuraufenthalten Bewegung und auch

Spaziergänge seitens der Ärzte empfohlen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten steilen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Auswirkungen hatte diese Entscheidung auf die Praxis in den

    Rehabilitations - und Kuranstalten, etwa keine Empfehlungen mehr zu Bewegung

    in freier Natur, Unterschriftsleistungen seitens der Patienten bei Verlassen des

    Hauses, dass sie bei Unfällen nicht versichert seine uäm?

 

2. Finden sie diese Situation dem Ziel der gesundheitlichen Rehabilitation

    förderlich?

    2a) Wenn nein, welche Maßnahmen werden sie setzen, um diesen Umstand zu

           verändern?

 

3. Wie hat sich ganz allgemein die Inanspruchnahme von Rehabilitations - und

    Kurmaßnahmen seit Einführung des Selbstbehalts entwickelt?

 

4. Wie viele Personen bekommen zwar eine Maßnahme bewilligt, treten sie jedoch

    nicht an und wie hat sich diese Zahl in den letzten Jahren entwickelt?

 

5. Sehen Sie darin einen Zusammenhang mit den Kosten für die Patientinnen und

    ist es Ihrer Meinung nach gerecht, dass Personen eine medizinisch empfohlenen

    Maßnahme aus Kostengründen nicht in Anspruch nehmen können?