2735/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2001
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend von Pflanzenschutzmittel in Lebensmittel
Laut Angabe des BMSG weisen mehr als 10% der vom BMSG untersuchten Obst -
und Gemüseproben in Österreich Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf. In
diesem Zusammenhang stellen sich eine Reihe von Fragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Maßnahmen gedenken Sie im Hinblick auf diese doch bemerkenswert
hohe Quote an Beanstandungen zu setzen?
2. Im Rahmen des ÖPUL werden Maßnahmen zum reduzierten Einsatz von
Pestiziden angeboten (Reduktion von Betriebsmittel im Acker und Grünland,
Integrierte Obstbauproduktion, Integrierte Weinbauproduktion...). Gibt es Bauern,
die sich nicht an diese gesetzlichen Auflagen hinsichtlich des Einsatzes von
Pestiziden halten. Wenn ja, um wie viele Betriebe handelt es sich dabei seit
Inkrafttreten des ÖPUL - Programms im Jahr 1995? Wie viele Betriebe mussten
die Fördergelder zurückbezahlen? Welche Maßnahmen genau wurden nicht
eingehalten?
3. Werden die Bauern und Bäuerinnen bei einer lt. ÖPUL ungesetzlichen
Anwendung sofort zur Rückzahlung der Fördergelder angewiesen oder erhalten
sie nur eine Verwarnung. Wenn ja, werden die Bauern und Bäuerinnen im
darauffolgenden Jahr wieder hinsichtlich nicht einzusetzender Pestizide
überprüft?
4. Mit welcher Argumentation seitens Österreich wurde der Zulassung von
Glyphosat in die Positivliste der EU zugestimmt? Zumal Glyphosat in der Schweiz
(1988, 1989) und in Deutschland über dem Grenzwert im Grundwasser
nachgewiesen wurde.