2735/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land  - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend von Pflanzenschutzmittel in Lebensmittel

 

 

Laut Angabe des BMSG weisen mehr als 10% der vom BMSG untersuchten Obst -

und Gemüseproben in Österreich Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf. In

diesem Zusammenhang stellen sich eine Reihe von Fragen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Maßnahmen gedenken Sie im Hinblick auf diese doch bemerkenswert

     hohe Quote an Beanstandungen zu setzen?

 

2. Im Rahmen des ÖPUL werden Maßnahmen zum reduzierten Einsatz von

    Pestiziden angeboten (Reduktion von Betriebsmittel im Acker und Grünland,

    Integrierte Obstbauproduktion, Integrierte Weinbauproduktion...). Gibt es Bauern,

    die sich nicht an diese gesetzlichen Auflagen hinsichtlich des Einsatzes von

    Pestiziden halten. Wenn ja, um wie viele Betriebe handelt es sich dabei seit

    Inkrafttreten des ÖPUL - Programms im Jahr 1995? Wie viele Betriebe mussten

    die Fördergelder zurückbezahlen? Welche Maßnahmen genau wurden nicht

    eingehalten?

 

3. Werden die Bauern und Bäuerinnen bei einer lt. ÖPUL ungesetzlichen

    Anwendung sofort zur Rückzahlung der Fördergelder angewiesen oder erhalten

    sie nur eine Verwarnung. Wenn ja, werden die Bauern und Bäuerinnen im

    darauffolgenden Jahr wieder hinsichtlich nicht einzusetzender Pestizide

    überprüft?

 

4. Mit welcher Argumentation seitens Österreich wurde der Zulassung von

    Glyphosat in die Positivliste der EU zugestimmt? Zumal Glyphosat in der Schweiz

    (1988, 1989) und in Deutschland über dem Grenzwert im Grundwasser

    nachgewiesen wurde.