2736/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend die unvollständige bzw. irreführende Anfragebeantwortung 2351/AB (XXI.

GP)

 

Die Anfrage 2370/J XXI.GP der Grünen wurde seitens des Bundesministers für

Soziale Sicherheit und Generationen nicht vollständig bzw. in irreführender Weise

beantwortet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Worauf ist die nicht vollständige bzw. in irreführender Weise erfolgte

    Beantwortung der Anfrage 2370/J XXI.GP zurückzuführen?

 

2. Hat es von Ihrer Seite mündliche oder schriftliche Anweisungen an die, die

    Anfragebeantwortung formulierende Person oder Dienststelle gegeben?

2.1.    Wenn ja: Wie lautete die mündliche oder schriftliche Anweisung?

2.2.    An wen oder an welche Stelle erging die Anweisung?

 

3. Hat es von Seiten Ihrer MitarbeiterInnen mündliche oder schriftliche Anweisungen

    an die, die Anfragebeantwortung formulierende Person oder Dienststelle

    gegeben?

3.1.   Wenn ja: Wie lautete die mündliche oder schriftliche Anweisung?

3.2.   An wen oder an welche Stelle erging die Anweisung?

 

4. Halten Sie es für die Fragestellenden für zumutbar, die Beantwortung einer

    Anfrage durch unvollständige bzw. in irreführender Weise erfolgte Beantwortung

    hinauszuzögern?

 

5. Ist es richtig, dass seitens Ihres Ministeriums ein Telefontechniker (unabhängig

    davon, ob er ihrem Haus, der Bundesgebäudeverwaltung, einer anderen

    Dienststelle oder einem privaten Unternehmen angehört) angefordert wurde, um

    eine nachträgliche Rufdatenerfassung durchzuführen?