2736/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2001
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend die unvollständige bzw. irreführende Anfragebeantwortung 2351/AB (XXI.
GP)
Die Anfrage 2370/J XXI.GP der Grünen wurde seitens des Bundesministers für
Soziale Sicherheit und Generationen nicht vollständig bzw. in irreführender Weise
beantwortet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Worauf ist die nicht vollständige bzw. in irreführender Weise erfolgte
Beantwortung der Anfrage 2370/J XXI.GP zurückzuführen?
2. Hat es von Ihrer Seite mündliche oder schriftliche Anweisungen an die, die
Anfragebeantwortung formulierende Person oder Dienststelle gegeben?
2.1. Wenn ja: Wie lautete die mündliche oder schriftliche Anweisung?
2.2. An wen oder an welche Stelle erging die Anweisung?
3. Hat es von Seiten Ihrer MitarbeiterInnen mündliche oder schriftliche Anweisungen
an die, die Anfragebeantwortung formulierende Person oder Dienststelle
gegeben?
3.1. Wenn ja: Wie lautete die mündliche oder schriftliche Anweisung?
3.2. An wen oder an welche Stelle erging die Anweisung?
4. Halten Sie es für die Fragestellenden für zumutbar, die Beantwortung einer
Anfrage durch unvollständige bzw. in irreführender Weise erfolgte Beantwortung
hinauszuzögern?
5. Ist es richtig, dass seitens Ihres Ministeriums ein Telefontechniker (unabhängig
davon, ob er ihrem Haus, der Bundesgebäudeverwaltung, einer anderen
Dienststelle oder einem privaten Unternehmen angehört) angefordert wurde, um
eine nachträgliche Rufdatenerfassung durchzuführen?