2738/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2001
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend die Nichtbeantwortung bzw. irreführende Beantwortung der Anfrage
2370/J (XXI. GP) Frage 1 durch den Bundesminister für Soziale Sicherheit und
Generationen
Der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen hat die an ihn
gerichtete Anfrage 23701J XXI.GP nicht bzw. nicht richtig, nicht vollständig,
jedenfalls aber in irreführender Weise beantwortet.
Die Frage 1. der Anfrage 2370/J XXI.GP lautete:
„Ist es richtig, dass seitens Ihres Ministeriums ein Telefontechniker der
Bundesgebäudeverwaltung angefordert wurde, um eine nachträgliche
Rufdatenerfassung durchzuführen?“
Die Antwort des Bundesministers in der Anfragebeantwortung 2351/AB (XXI. GP)
vom 26. Juni 2001 lautete:
„In meinem Ressort wurde weder eine nachträgliche Rufdatenerfassung
durchgeführt noch wurde ein Telefontechniker unseres Hauses mit der Durchführung
einer solchen beauftragt. Eine inhaltliche Beantwortung der Fragen 2 bis 14, 15.2.1.
und 17 erübrigt sich daher.“
Diese Antwort nimmt keinen Bezug auf die Fragestellung, da nicht nach
TelefontechnikerInnen IHRES Hauses, sondern nach Telefontechnikerinnen der
BUNDESGEBÄUDEVERWALTUNG gefragt wurde. Die Antwort des Ministers ist
umso befremdlicher, als er in der Nationalratssitzung vom 4. April 2001 auf die
Frage des Abgeordneten Öllinger, ob es richtig sei, dass ein Telefontechniker der
Bundesgebäudeverwaltung in sein Ministerium bestellt wurde, um eine nachträgliche
Rufdatenerfassung durchzuführen, erklärt hatte:
„Bezüglich Amtsverschwiegenheit, Herr Kollege Öllinger, darf ich Ihnen mitteilen,
dass selbstverständlich die Verletzung der Amtsverschwiegenheit ein riesiges
Problem in unserer Republik darstellt. Die BürgerInnen und Bürger haben beim
Amtsverkehrselbstverständlich ein Recht darauf dass Beamte unter
Amtsverschwiegenheit mit ihren Tätigkeiten befasst sind. Es ist daher nicht
einzusehen, dass Dinge, die der Amtsverschwiegenheit unterliegen, österreichischen
Tageszeitungen übermittelt
werden“.
Im Gesamtzusammenhang gesehen erscheint diese Aussage des Bundesministers
als Bestätigung eines - allem Anschein nach - rechtswidrigen Vorgangs in seinem
Ministerium, nämlich der versuchten nachträglichen Rufdatenerfassung ohne
Benachrichtung und Zustimmung der MitarbeiterInnen.
Unabhängig davon, dass die vom Bundesminister gewählte Form der
Anfragebeantwortung eine Missachtung des Parlaments und der Oppositionsrechte
darstellt, gehen wir bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass die
Nichtbeantwortung der gestellten Fragen nur auf Grund eines Missverständsnisses
zu Stande gekommen sein kann.
Wir gehen weiters davon aus, dass der Bundesminister die Behebung des in seinem
Zuständigkeitsbereich liegenden Versäumnisses - die Falsch - bzw.
Nichtbeantwortung der Anfrage 2370/J XXI.GP - ehestmäglich veranlassen wird und
nicht die volle ihm zustehende Frist zur Beantwortung dieser neuerlichen Anfrage
gleichen Wortlauts ausschöpfen wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist es richtig, dass seitens Ihres Ministeriums ein Telefontechniker der
Bundesgebäudeverwaltung angefordert wurde, um eine nachträgliche
Rufdatenerfassung durchzuführen?
2. Wer hat wann die Beiziehung eines Telefontechnikers zur nachträglichen
Erfassung der in Ihrem Ministerium geführten Telefonate in die Wege geleitet
(bitte um Angabe der Person und des genauen Datums)?
3. Wurde die Beiziehung eines Telefontechnikers mit Ihrem Wissen vorgenommen?
4. Aus welchem Grund hielten Sie bzw. IhrE dafür verantwortlicheR Mitarbeiterin
es für notwendig, eine nachträgliche Erfassung der Telefonate im Bereich Ihres
Ministeriums vorzunehmen?
5. Welcher Vorfall oder welche Vorfälle machten es aus Ihrer Sicht (bzw. aus der
Sichtder/s verantwortlichen Mitarbeiterin) notwendig, nachträglich die Daten der
seitens der MinisteriumsmitarbeiterInnen geführten Telefonate zu erfassen (Bitte
um detaillierte Darstellung der Fälle, insbesondere hinsichtlich der Umstände,
unter denen Ihnen diese bekannt wurden)?
6. War es Ihre Absicht (bzw. die Absicht der/des dafür verantwortlichen
Mitarbeiterin), mit der nachträglichen Erfassung der Rufdaten strafgesetzwidrige
Vorgänge aufzuklären?
Wenn ja.
6.1. Welcher Art sind diese strafgesetzwidrigen Vorgänge (bitte um Bekanntgabe
der entsprechenden
Strafbestimmung)?
6.2. Wurden diese vermuteten strafgesetzwidrigen Vorgänge unabhängig von
der nicht durchgeführten nachträglichen Erfassung von Telefongesprächen bei
der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht?
6.3. Wann und wie wurden sie zur Anzeige gebracht (Bitte um genaues Datum
bzw. genauen Wortlaut der Anzeige)?
6.4. Aufgrund welcher konkreter Verdachtsmomente konnten Sie (bzw. der/die
dafür verantwortliche Mitarbeiterin) mit Sicherheit davon ausgehen, dass
Mitarbeiterinnen Ihres Ministeriums an diesen strafrechtswidrigen Vorgängen
beteiligt sind?
7. Sollte sich die nachträgliche Erfassung der geführten Telefonate auf das
gesamte Ministerium erstrecken?
Wenn nein:
7.1. Rufdaten welcher Personen, Personengruppen oder Abteilungen sollten
nachträglich erfasst werden (bitte begründen Sie gegebenenfalls die
Einschränkung auf bestimmte Personen bzw. Personengruppen)?
8. Für welchen Zeitraum sollte die Erfassung der Rufdaten durchgeführt werden
(bitte um genaue Angabe der Daten)?
9. Welche Erkenntnisse hofften Sie (bzw. die dafür verantwortliche Person), aus der
nachträglichen Erfassung der Rufdaten in Ihrem Ministerium zu gewinnen?
10. War ihr Ziel (bzw. das Ziel der/des dafür verantwortlichen Mitarbeiterin) die
Ermittlung von Gesprächen Ihrer Mitarbeiterinnen mit MedienvertreterInnen?
Wenn ja?
10.1. Welche Medien bzw. welches Medium waren von Interesse?
11. War Ihr Ziel (bzw. das Ziel der/des dafür verantwortlichen Mitarbeiterin) die
Ermittlung von Gesprächen Ihrer MitarbeiterInnen mit PolitikerInnen oder
Mitarbeiterinnen von Parteien?
Wenn ja:
11.1. Welche Politikerinnen bzw. welche Parteien waren von Interesse?
12. War Ihr Ziel (bzw. das Ziel der/des dafür verantwortlichen Mitarbeiterin) die
Ermittlung von Gesprächen ihrer Mitarbeiterinnen mit ArbeitnehmerInnen -
VertreterInnen aus der AK oder der Gewerkschaft?
13. Haben Sie (bzw. die/der dafür verantwortliche Mitarbeiterin) die Mitarbeiterinnen
Ihres Ministeriums davon in Kenntnis gesetzt, dass ihre Rufdaten erfasst und
festgehalten werden sollen?
Wenn ja:
13.1 Wann und in welcher Form (bitte um Angabe des Datums und des genauen
Wortlauts der Mitteilung)?
14. Haben die betroffenen Mitarbeiterinnen der Erfassung ihrer Telefonate
zugestimmt?
Wenn ja:
14.1. Wann und in welcher Form (bitte um Angabe des Datums und des genauen
Wortlauts der
zustimmenden Erklärung)?
15. War Ihnen bewusst, dass diese von Ihnen gewählte Vorgangsweise
gesetzeswidrig gewesen wäre?
16. Wären Ihrem Ministerium, so die nachträgliche Erfassung der geführten
Telefonate durchgeführt worden wäre, Kosten erwachsen?
Wenn ja:
17.1. In welcher Höhe?
Wenn nein:
17.2. Wer hätte die Kosten für die Beiziehung eines Telefontechnikers zutragen
gehabt?