2738/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend die Nichtbeantwortung bzw. irreführende Beantwortung der Anfrage

2370/J (XXI. GP) Frage 1 durch den Bundesminister für Soziale Sicherheit und

Generationen

 

Der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen hat die an ihn

gerichtete Anfrage 23701J XXI.GP nicht bzw. nicht richtig, nicht vollständig,

jedenfalls aber in irreführender Weise beantwortet.

 

Die Frage 1. der Anfrage 2370/J XXI.GP lautete:

 

„Ist es richtig, dass seitens Ihres Ministeriums ein Telefontechniker der

Bundesgebäudeverwaltung angefordert wurde, um eine nachträgliche

Rufdatenerfassung durchzuführen?“

 

Die Antwort des Bundesministers in der Anfragebeantwortung 2351/AB (XXI. GP)

vom 26. Juni 2001 lautete:

 

„In meinem Ressort wurde weder eine nachträgliche Rufdatenerfassung

durchgeführt noch wurde ein Telefontechniker unseres Hauses mit der Durchführung

einer solchen beauftragt. Eine inhaltliche Beantwortung der Fragen 2 bis 14, 15.2.1.

und 17 erübrigt sich daher.“

 

Diese Antwort nimmt keinen Bezug auf die Fragestellung, da nicht nach

TelefontechnikerInnen IHRES Hauses, sondern nach Telefontechnikerinnen der

BUNDESGEBÄUDEVERWALTUNG gefragt wurde. Die Antwort des Ministers ist

umso befremdlicher, als er in der Nationalratssitzung vom 4. April 2001 auf die

Frage des Abgeordneten Öllinger, ob es richtig sei, dass ein Telefontechniker der

Bundesgebäudeverwaltung in sein Ministerium bestellt wurde, um eine nachträgliche

Rufdatenerfassung durchzuführen, erklärt hatte:

 

„Bezüglich Amtsverschwiegenheit, Herr Kollege Öllinger, darf ich Ihnen mitteilen,

dass selbstverständlich die Verletzung der Amtsverschwiegenheit ein riesiges

Problem in unserer Republik darstellt. Die BürgerInnen und Bürger haben beim

Amtsverkehrselbstverständlich ein Recht darauf dass Beamte unter

Amtsverschwiegenheit mit ihren Tätigkeiten befasst sind. Es ist daher nicht

einzusehen, dass Dinge, die der Amtsverschwiegenheit unterliegen, österreichischen

Tageszeitungen übermittelt werden“.

Im Gesamtzusammenhang gesehen erscheint diese Aussage des Bundesministers

als Bestätigung eines - allem Anschein nach - rechtswidrigen Vorgangs in seinem

Ministerium, nämlich der versuchten nachträglichen Rufdatenerfassung ohne

Benachrichtung und Zustimmung der MitarbeiterInnen.

 

Unabhängig davon, dass die vom Bundesminister gewählte Form der

Anfragebeantwortung eine Missachtung des Parlaments und der Oppositionsrechte

darstellt, gehen wir bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass die

Nichtbeantwortung der gestellten Fragen nur auf Grund eines Missverständsnisses

zu Stande gekommen sein kann.

 

Wir gehen weiters davon aus, dass der Bundesminister die Behebung des in seinem

Zuständigkeitsbereich liegenden Versäumnisses - die Falsch - bzw.

Nichtbeantwortung der Anfrage 2370/J XXI.GP - ehestmäglich veranlassen wird und

nicht die volle ihm zustehende Frist zur Beantwortung dieser neuerlichen Anfrage

gleichen Wortlauts ausschöpfen wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Ist es richtig, dass seitens Ihres Ministeriums ein Telefontechniker der

    Bundesgebäudeverwaltung angefordert wurde, um eine nachträgliche

    Rufdatenerfassung durchzuführen?

 

2. Wer hat wann die Beiziehung eines Telefontechnikers zur nachträglichen

    Erfassung der in Ihrem Ministerium geführten Telefonate in die Wege geleitet

    (bitte um Angabe der Person und des genauen Datums)?

 

3. Wurde die Beiziehung eines Telefontechnikers mit Ihrem Wissen vorgenommen?

 

4. Aus welchem Grund hielten Sie bzw. IhrE dafür verantwortlicheR Mitarbeiterin

    es für notwendig, eine nachträgliche Erfassung der Telefonate im Bereich Ihres

    Ministeriums vorzunehmen?

 

5. Welcher Vorfall oder welche Vorfälle machten es aus Ihrer Sicht (bzw. aus der

    Sichtder/s verantwortlichen Mitarbeiterin) notwendig, nachträglich die Daten der

    seitens der MinisteriumsmitarbeiterInnen geführten Telefonate zu erfassen (Bitte

    um detaillierte Darstellung der Fälle, insbesondere hinsichtlich der Umstände,

    unter denen Ihnen diese bekannt wurden)?

 

6. War es Ihre Absicht (bzw. die Absicht der/des dafür verantwortlichen

    Mitarbeiterin), mit der nachträglichen Erfassung der Rufdaten strafgesetzwidrige

    Vorgänge aufzuklären?

    Wenn ja.

    6.1. Welcher Art sind diese strafgesetzwidrigen Vorgänge (bitte um Bekanntgabe

    der entsprechenden Strafbestimmung)?

     6.2. Wurden diese vermuteten strafgesetzwidrigen Vorgänge unabhängig von

     der nicht durchgeführten nachträglichen Erfassung von Telefongesprächen bei

     der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht?

     6.3. Wann und wie wurden sie zur Anzeige gebracht (Bitte um genaues Datum

     bzw. genauen Wortlaut der Anzeige)?

     6.4. Aufgrund welcher konkreter Verdachtsmomente konnten Sie (bzw. der/die

    dafür verantwortliche Mitarbeiterin) mit Sicherheit davon ausgehen, dass

    Mitarbeiterinnen Ihres Ministeriums an diesen strafrechtswidrigen Vorgängen

    beteiligt sind?

 

7. Sollte sich die nachträgliche Erfassung der geführten Telefonate auf das

    gesamte Ministerium erstrecken?

    Wenn nein:

    7.1. Rufdaten welcher Personen, Personengruppen oder Abteilungen sollten

    nachträglich erfasst werden (bitte begründen Sie gegebenenfalls die

    Einschränkung auf bestimmte Personen bzw. Personengruppen)?

 

8. Für welchen Zeitraum sollte die Erfassung der Rufdaten durchgeführt werden

    (bitte um genaue Angabe der Daten)?

 

9. Welche Erkenntnisse hofften Sie (bzw. die dafür verantwortliche Person), aus der

    nachträglichen Erfassung der Rufdaten in Ihrem Ministerium zu gewinnen?

 

10. War ihr Ziel (bzw. das Ziel der/des dafür verantwortlichen Mitarbeiterin) die

      Ermittlung von Gesprächen Ihrer Mitarbeiterinnen mit MedienvertreterInnen?

      Wenn ja?

      10.1. Welche Medien bzw. welches Medium waren von Interesse?

 

11. War Ihr Ziel (bzw. das Ziel der/des dafür verantwortlichen Mitarbeiterin) die

      Ermittlung von Gesprächen Ihrer MitarbeiterInnen mit PolitikerInnen oder

      Mitarbeiterinnen von Parteien?

      Wenn ja:

      11.1. Welche Politikerinnen bzw. welche Parteien waren von Interesse?

 

12. War Ihr Ziel (bzw. das Ziel der/des dafür verantwortlichen Mitarbeiterin) die

      Ermittlung von Gesprächen ihrer Mitarbeiterinnen mit ArbeitnehmerInnen -

      VertreterInnen aus der AK oder der Gewerkschaft?

 

13. Haben Sie (bzw. die/der dafür verantwortliche Mitarbeiterin) die Mitarbeiterinnen

      Ihres Ministeriums davon in Kenntnis gesetzt, dass ihre Rufdaten erfasst und

      festgehalten werden sollen?

      Wenn ja:

      13.1 Wann und in welcher Form (bitte um Angabe des Datums und des genauen

      Wortlauts der Mitteilung)?

 

14. Haben die betroffenen Mitarbeiterinnen der Erfassung ihrer Telefonate

      zugestimmt?

      Wenn ja:

      14.1. Wann und in welcher Form (bitte um Angabe des Datums und des genauen

      Wortlauts der zustimmenden Erklärung)?

15. War Ihnen bewusst, dass diese von Ihnen gewählte Vorgangsweise

       gesetzeswidrig gewesen wäre?

 

16. Wären Ihrem Ministerium, so die nachträgliche Erfassung der geführten

      Telefonate durchgeführt worden wäre, Kosten erwachsen?

      Wenn ja:

      17.1. In welcher Höhe?

      Wenn nein:

      17.2. Wer hätte die Kosten für die Beiziehung eines Telefontechnikers zutragen

      gehabt?