2741/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2001

 

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und GenossInnen

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Gender Mainstreaming im Bereich des BMLV

 

 

 

Dem Parlament liegen der Bericht des Verteidigungsministers über „Dienstleistungen der Frauen im

Bundesheer im Jahre 2000“ (III - 91 d.B.) vom 27. März 2001 und der Jahresbericht 2000 der

Parlamentarischen Bundesheer - Beschwerdekommission vom 13. Juni 2001 vor.

 

Der Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung enthält eine knappe Darstellung der

Erfahrungen mit dem Einsatz von Frauen im Heeresdienst sowie einen statistischen Teil, in dem die

wesentlichsten Zahlen und Fakten zum Einsatz von Frauen im militärischen Dienstverhältnis

angeführt sind. Ein Bericht über Beschwerdefälle von/über weibliche Bedienstete des Bundesheeres

an die Bundesheer - Beschwerdekommission ist jedoch in keinem der sieben Kapiteln dieses

Berichtes enthalten.

 

Der Jahresbericht 2000 der Bundesheer - Beschwerdekommission enthält wiederum eine gute

Darstellung konkreter Problemfälle von Rekruten und Heeresangestellten durch die Tätigkeit im

österreichischen Bundesheer. Im Anhang sind zahlreiche Statistiken zu den behandelten

Beschwerdefällen aufbereitet. Dieser Bericht enthält jedoch (außer im konkreten Fall III.7.)

keinerlei Auswertung darüber, wieviele bzw. welche Beschwerdefälle weibliche Heeresangehörige

betrafen und auch die Statistiken im Anhang sind nicht geschlechterspezifisch ausgewertet. Bei

einzelnen Statistiken ist dies wegen ihrer Relevanz ausschließlich für Männer nicht notwendig (z.B.

Statistik 7.1. - Wehrpflichtige und 7.2. - Soldaten im Grundwehrdienst). Sehr wohl wäre aber eine

geschlechtergetrennte Auswertung jener Statistiken interessant, die auch weibliche

Heeresangehörige betreffen können (insbesondere Statistik 7.3. - „Soldaten im Dienstverhältnis“, in

der auch Mobbing und Benachteiligungen angeführt sind).

 

Die österreichische Bundesregierung hat sich insbesonders in Person meiner beiden

NachfolgerInnen als Frauenministerin, BM Sickl und BM Haupt, zum Gender Mainstreaming

bekannt. Das bedeutet insbesonders, daß Geschlechterfragen in ALLEN Politikfeldern analysiert,

aufbereitet und damit sichtbar gemacht werden. Laut Presseaussendung der damaligen BM Sickl hat

der Ministerrat am 11. Juli 2000 in seiner 24. Sitzung einen Beschluß gefaßt, in dem sich die

österreichische Bundesregierung zum Gender Mainstreaming bekennt und eine interministerielle

Arbeitsgruppe zu diesem Thema eingerichtet wird.

 

Der obige Fall ist ein konkretes Beispiel, wie auf Gender Mainstreaming offensichtlich „vergessen“

wurde, da nur eine geschlechtergetrennte Auswertung der Beschwerdefälle die Analyse und das

Einbringen von Verbesserungsvorschlägen für den Einsatz von Frauen im österreichischen

Bundesheer zulassen würde.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

 

1. Warum enthält der Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung über

    „Dienstleistungen der Frauen im Bundesheer im Jahre 2000“ (III - 91 d.B.) kein Kapitel über

    Beschwerdefälle von (und über) Frauen im militärischen Dienstverhältnis?

 

2. Warum enthält der Bericht der - autonom handelnden aber in Ihrem Ministerium

    angesiedelten - Bundesheer - Beschwerdekommission keine geschlechtergetrennte

    Auswertung sowohl der konkreten Einzelfälle (Teil B) wie auch der im Anhang angeführten

    Statistiken?

 

3. Ist Ihnen der Beschluß der österreichischen Bundesregierung vom 11. Juli 2000 über das

    „Gender Mainstreaming“, also die geschlechterspezifische Aufbereitung aller Politikfelder,

    bekannt und sehen sie in der oben beschriebenen Vorgangsweise keinen Widerspruch zu

    diesem Beschluß?

 

4. Wurde die im Ministerratsbeschluß vom 11. Juli 2000 angekündigte interministerielle

    Arbeitsgruppe schon eingesetzt, welche Personen ihres Ressorts wurden in diese

    Arbeitsgruppe entsandt und welche Ergebnisse hat diese Arbeitsgruppe in Ihrem

    Ressortbereich bisher erzielt?

 

5. Was werden Sie weiter unternehmen, um dem Gender Mainstreaming in diesem Bereich

    (Beschwerdefallstatistik) gerecht zu werden?

 

6. Bis wann wird eine geschlechterspezifische Auswertung der Beschwerdefälle vorliegen?

 

7. Wieviele der in Statistik 7.3. (Beschwerdefälle von Soldaten im Dienstverhältnis) des

    Jahresberichtes 2000 der Parlamentarischen Bundesheer - Beschwerdekommission

    angeführten Beschwerdefälle betrafen Frauen im militärischen Dienstverhältnis (bitte um

    Aufschlüsselung entsprechend der Gliederung in Statistik 7.3.)?

 

8. Im Bericht des Verteidigungsministers über „Dienstleistungen der Frauen im Bundesheer im

    Jahre 2000“ (III - 91 d.B.) vom 27. März 2001 sind im Kapitel 7 „Weitere Novellierungs -

    erfordernisse im Bereich des Heeresversorgungsgesetzes“ für den versorgungsrechtlichen

    Schutz von Frauen im militärischen Dienstverhältnis angeführt. Welche „Novellierungs -

    erfordernisse“ sind konkret notwendig und warum wurden sie bis heute nicht umgesetzt?