2757/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2001
der Abgeordneten Werner Amon, MBA
und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Auswirkung der Einführung der Studienbeiträge auf die Bildungsstatistik
Viele Studierende studieren mehrere Studienrichtungen. Daher ersuchten die unterfertigten
Abgeordneten um Auskunft, wie mit solchen Fällen im Zuge der Umsetzung der Beschlüsse
zum Hochschultaxengesetz betreffend die Einführung von Studienbeiträgen umgegangen
wird. Neu bewertet werden müssen auch die Statistiken zu unseren Universitäten im Lichte
des Nichteinzahlung des Studienbeitrages durch manche Studierende.
Für Kopfschütteln unter den Studierenden hat auch die Ankündigung der neuen Links -
Koalition aus VSSTÖ, Gras und Kommunisten gesorgt, die Studierenden anzuhalten, die
Studienbeiträge auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Ungeachtet der öffentlich bekannten
juristischen Konsequenzen wollen diese Links - Fraktionen die Studierenden in persönliches
Unglück stürzen, indem sie weiterhin vorgaukeln, es gäbe eine juristische oder gar politische
Möglichkeit, die Beiträge zu umgehen bzw. abzuschaffen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Fälle von Studierenden gibt es, in welchen Studierende doppelt oder
mehrfach inskribiert sind?
2. Wie stellt sich diese Situation nach der Einführung der Studienbeiträge dar?
3. Gibt es Fälle, in welchen Studierende mehrere Zahlscheine erhalten?
4. Was bedeutet die Einführung der Studienbeiträge für die Universitätsstatistik?
5. Gibt es Schätzungen, wie viele
Studierende inskribiert waren, die nicht studierten?
6. Werden Studierende von Ihnen exmatrikuliert?
7. Welche Konsequenzen drohen dem Studierenden zu welchem Zeitpunkt, wenn er
die Studienbeiträge nicht einzahlt?
8. Hat die Einrichtung und Einbezahlung auf ein Treuhandkonto darauf einen
Einfluss?
9. Kann man ohne Meldung zum Studium dennoch Prüfungen ablegen?
10. Bleiben ÖH - Funktionäre, die keinen Studienbeitrag einzahlen, dennoch im Amt?
11. Welche weiteren rechtlichen Konsequenzen können für ÖH - Funktionäre
entstehen, die eine solche Aktion durchführen?