2758/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2001

 

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Amon, MBA

und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Vorbereitungsarbeiten für das Wintersemester 2001/02 hinsichtlich der Einfiihrung

von Studienbeiträgen

 

 

Unsere Universitäten stehen in einem umfassenden Reformprozess, der nach dem neuen

Studienrecht und der Einführung von Studienbeiträgen den Meilenstein Dienstrechtsreform

erreicht und passiert hat. Der nächste Schritt ist die organisationsrechtliche Reform unserer

Universitäten, die Einführung der vollen Rechtsfähigkeit. Dazu hat das Bundesministerium

für Bildung, Wissenschaft und Kultur umfangreiche Vorbereitungsarbeiten in Angriff

genommen.

 

Im kommenden Wintersemester 2001/02 werden Studienbeiträge in der Höhe von 5.000 öS

pro Studierenden und Semester (das sind 833,33 Schilling im Monat) eingehoben; begünstigte

Studiendarlehen, in Breite und Höhe ausgeweitete Studienbeihilfen sowie Studienzuschüsse

und Leistungsstipendien werden sicherstellen, dass aus wirtschaftlichen Gründen kein

begabter Studierender vom Zugang zu höherer Bildung ausgeschlossen wird. Die ÖVP hat

auch erreicht, dass die derzeitige Familienbeihilfe für Studierende im vollen Umfang erhalten

bleibt. Die Zuverdienstgrenze für Studierende, bis zu der Sozialleistungen bezogen werden

können, wurde auf Basis einer Jahresdurchrechnung deutlich erhöht.

 

Die Studienbeiträge werden auch das Lehrangebot verbessern, da durch diese die

Universitäten zu mehr ,,Kundenfreundlichkeit“ gegenüber den Studierenden gezwungen

werden, ein Effekt, der mit der in den kommenden Jahren zu verankernden Voll -

rechtsfähigkeit noch verstärkt werden wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten erwarten auch, dass die Studienbeiträge die hohe Anzahl der

sogenannten Studienabbrecher in Österreich senken wird. Derzeit gibt es zwar offiziell

235.000 Studierende, laut Daten der Universitäten legten letztes Jahr aber nur 43 % aller Stu -

dierenden eine Prüfung ab.

Die Einführung von Studienbeiträgen wird daher auch die Statistiken maßgeblich

beeinflussen und neues Licht auf tatsächliche Zustände werfen:

 

• In der jüngst veröffentlichten Studie der OECD ,,Education at a Glance“ werden für

   Österreich die Ausgaben pro Studierendem des Tertiärbereiches mit rund US $

   11.300,-- (kaufkraftbereinigt) angegeben. Diese neue OECD - Studie erlaubt einerseits

   einen direkten Vergleich, andererseits muss sie nun neu bewertet werden.

 

• Es wird allgemein hin angenommen, dass mit der Einführung der Studienbeiträge ab

   dem Wintersemester 2001/2002 die Anzahl der Studierenden sinken wird.

 

• Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Ministerratsbeschlusses vom

   19. September 2000 zu einer umfangreichen Qualitäts und Leistungsoffensive an den

   österreichischen Universitäten bekannt, im Zuge derer auch die Studienbeiträge

   vorbereitet wurden. Diese werden nun Zug um Zug umgesetzt. Eine

   Bestandsaufnahme erscheint wünschenswert.

 

• Die Einführung der Studienbeiträge stellt eine gänzliche Neuerung dar, weshalb auch

   die entsprechenden Information und Beratung der Studierenden, der Eltern sowie der

   Universitäten unabdingbar ist.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Welche Studierendenzahl liegt der Berechnung über die Ausgaben Österreichs pro

    Studierendem des Tertiärbereiches zu Grunde?

 

2. Wird durch die Einführung der Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2001/2002 die

    Anzahl der Studierenden sinken?

 

3. Welche Auswirkung erwarten sie in diesem Zusammenhang?

 

4. Welche konkreten Umsetzungsschritte sind seit der Beschlussfassung der Studienbeiträge

    im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 erfolgt?

 

5. Wie ist der genaue Ablauf der Einhebung der Beiträge?

6. Welche Formen der Information bzw. Medien wurden von Ihrem Ressort begleitend zu

    den Studienbeiträgen gewählt?

 

7. Welche konkreten Maßnahmen wurden für die breite Information der Studierenden und

    ihrer Eltern gesetzt?

 

8. Welche Abstimmungen und Beratungen gab es mit den Universitäten?