2758/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2001
der Abgeordneten Werner Amon, MBA
und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Vorbereitungsarbeiten für das Wintersemester 2001/02 hinsichtlich der Einfiihrung
von Studienbeiträgen
Unsere Universitäten stehen in einem umfassenden Reformprozess, der nach dem neuen
Studienrecht und der Einführung von Studienbeiträgen den Meilenstein Dienstrechtsreform
erreicht und passiert hat. Der nächste Schritt ist die organisationsrechtliche Reform unserer
Universitäten, die Einführung der vollen Rechtsfähigkeit. Dazu hat das Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur umfangreiche Vorbereitungsarbeiten in Angriff
genommen.
Im kommenden Wintersemester 2001/02 werden Studienbeiträge in der Höhe von 5.000 öS
pro Studierenden und Semester (das sind 833,33 Schilling im Monat) eingehoben; begünstigte
Studiendarlehen, in Breite und Höhe ausgeweitete Studienbeihilfen sowie Studienzuschüsse
und Leistungsstipendien werden sicherstellen, dass aus wirtschaftlichen Gründen kein
begabter Studierender vom Zugang zu höherer Bildung ausgeschlossen wird. Die ÖVP hat
auch erreicht, dass die derzeitige Familienbeihilfe für Studierende im vollen Umfang erhalten
bleibt. Die Zuverdienstgrenze für Studierende, bis zu der Sozialleistungen bezogen werden
können, wurde auf Basis einer Jahresdurchrechnung deutlich erhöht.
Die Studienbeiträge werden auch das Lehrangebot verbessern, da durch diese die
Universitäten zu mehr ,,Kundenfreundlichkeit“ gegenüber den Studierenden gezwungen
werden, ein Effekt, der mit der in den kommenden Jahren zu verankernden Voll -
rechtsfähigkeit noch verstärkt werden wird.
Die unterfertigten Abgeordneten erwarten auch, dass die Studienbeiträge die hohe Anzahl der
sogenannten Studienabbrecher in Österreich senken wird. Derzeit gibt es zwar offiziell
235.000 Studierende, laut Daten der Universitäten legten letztes Jahr aber nur 43 % aller Stu -
dierenden eine Prüfung ab.
Die Einführung von Studienbeiträgen wird daher auch die Statistiken maßgeblich
beeinflussen und neues Licht auf tatsächliche Zustände werfen:
• In der jüngst veröffentlichten Studie der OECD ,,Education at a Glance“ werden für
Österreich die Ausgaben pro Studierendem des Tertiärbereiches mit rund US $
11.300,-- (kaufkraftbereinigt) angegeben. Diese neue OECD - Studie erlaubt einerseits
einen direkten Vergleich, andererseits muss sie nun neu bewertet werden.
• Es wird allgemein hin angenommen, dass mit der Einführung der Studienbeiträge ab
dem Wintersemester 2001/2002 die Anzahl der Studierenden sinken wird.
• Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Ministerratsbeschlusses vom
19. September 2000 zu einer umfangreichen Qualitäts und Leistungsoffensive an den
österreichischen Universitäten bekannt, im Zuge derer auch die Studienbeiträge
vorbereitet wurden. Diese werden nun Zug um Zug umgesetzt. Eine
Bestandsaufnahme erscheint wünschenswert.
• Die Einführung der Studienbeiträge stellt eine gänzliche Neuerung dar, weshalb auch
die entsprechenden Information und Beratung der Studierenden, der Eltern sowie der
Universitäten unabdingbar ist.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
Anfrage:
1. Welche Studierendenzahl liegt der Berechnung über die Ausgaben Österreichs pro
Studierendem des Tertiärbereiches zu Grunde?
2. Wird durch die Einführung der Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2001/2002 die
Anzahl der Studierenden sinken?
3. Welche Auswirkung erwarten sie in diesem Zusammenhang?
4. Welche konkreten Umsetzungsschritte sind seit der Beschlussfassung der Studienbeiträge
im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 erfolgt?
5. Wie ist der genaue Ablauf der Einhebung der
Beiträge?
6. Welche Formen der Information bzw. Medien wurden von Ihrem Ressort begleitend zu
den Studienbeiträgen gewählt?
7. Welche konkreten Maßnahmen wurden für die breite Information der Studierenden und
ihrer Eltern gesetzt?
8. Welche Abstimmungen und Beratungen gab es mit den Universitäten?