2759/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2001
der Abgeordneten Werner Amon, MBA
und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Begleitmaßnahmen zur Einführung der Studienbeiträge
Die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird im Zusammenhang mit
den Studienbeiträgen, die ab dem kommenden Wintersemester 2001/02 eingeführt werden,
immer wieder mit dem Satz „Niemand wird aus finanziellen Gründen nicht studieren können“
zitiert. So wurde erst kürzlich in einer Pressekonferenz gemeinsam mit Herrn OD Dr. Peter
Püspök das Modelle des zinsbegünstigten Darlehns vorgestellt. Da das Wintersemester bald
beginnt, ersuchen die unterfertigten Abgeordneten in Anbetracht der raschen Annäherung an
das Wintersemester um Auskunft hinsichtlich der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
zur sozialen Abfederung der Einführung der Studienbeiträge.
Aus den Einnahmen der Studienbeiträge sollen im Jahr 2001 S 500 Mio. und im Jahr 2002 S
1.000 Mio. im Rahmen der sogenannten „Universitätsmilliarde“ für Verbesserungen im
Studienbetrieb verwendet werden.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
Anfrage:
1. Welche konkreten Verbesserungen im Bereich der Studienförderungen wurden gesetzt?
2. Wie sieht das Modell des zinsbegünstigten Darlehns genau aus?
3. Welche Banken werden sich beteiligen?
4. Welche Projekte wurden aus der Universitätsmilliarde im Jahr 2001 finanziert?
5. Wie sieht die Aufteilung der S 500 Mio. für das Jahr 2001 auf die 18 österreichischen
Universitäten aus?
6. Welches Vergabeverfahren wurde der Verteilung dieser Mittel zu Grunde gelegt?