2762/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.07.2001

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend ,,Fleischuntersuchungsgesetz und Tierschutz“

 

Nach dem Fleischuntersuchungsgesetz bzw. der Fleischuntersuchungsverordnung

ist eine Schlachttieruntersuchung sowie danach eine Fleischuntersuchung

vorzunehmen. Dabei wird entschieden, ob geschlachtete Tiere bzw. Teile davon

tauglich bzw. untauglich zu beurteilen sind.

Der Veterinärbericht 1999 enthält jedoch keine Darstellung wie viele einzelne Organe

(z.B. Lunge, Leber) als untauglich qualifiziert werden mussten.

Eine untaugliche Beurteilung müsste u.a. dazu führen, dass in dem jeweiligen

landwirtschaftlichen Betrieb entsprechende Konsequenzen (z. B. Tierhaltung)

gezogen werden. Dies scheint allerdings nicht möglich zu sein, weil es in Österreich

noch keine umfassende EDV - Dokumentation von Zucht - und Masttieren in

landwirtschaftlichen Betrieben - Rinder ausgenommen - gibt. Bei Schweinen ist

beispielsweise erst in 3 Jahren mit einer umfassenden elektronischen Erfassung

(ÖSTAT) zu rechnen. Ungefähre Daten über den Nutztierbestand ergeben sich

derzeit nach der Nutztierzählung (Gemeinden) bzw. möglicherweise auch über einen

ÖPUL - Antrag.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:

 

 

1. Wann wird es einen umfassenden elektronisch erfassten Bestand von Nutztieren

    (Zucht - und Mast) für alle tierhaltende Betriebe in Österreich geben?

 

2. Wer wird diese EDV - Dateien führen?

 

3. Von den geschlachteten 1.602 Einhufern wurden 13 als untauglich klassifiziert.

     Welche Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter) durch die

     zuständigen Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die

     jeweils zuständigen Amtstierärzte bzw. die zuständigen Landessanitätsdirektion?

 

4. Von den 561.493 geschlachteten Rindern 2.845 als untauglich qualifiziert. Welche

    Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter) durch die

    Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die jeweils

    zuständigen Amtstierärzte bzw. die zuständige Landessanitätsdirektion?

 

5. Von den 106.869 geschlachteten Kälbern wurden 582 als untauglich qualifiziert.

     Welche Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter) durch die

     Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die jeweils

     zuständigen Amtstierärzte bzw. die zuständige Landessanitätsdirektion?

6. Von den 77.833 geschlachteten Schafen wurden 58 als untauglich qualifiziert.

     Welche Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter) durch die

     Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die jeweils

     zuständigen Amtstierärzte bzw. die zuständige Landessanitätsdirektion?

 

7. Von 5.297.006 geschlachteten Schweinen wurden 15.397 als untauglich

    qualifiziert. Welche Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter)

    durch die Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die

    jeweils zuständigen Amtstierärzte bzw. die zuständige Landessanitätsdirektion?

 

8. Von den 2.589 geschlachteten Wildwiederkäuern wurden 11 als untauglich

    qualifiziert. Welche Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter)

    durch die Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die

    jeweils zuständigen Amtstierärzte bzw. die zuständige Landessanitätsdirektion?

 

9. Von den 1,745.807 geschlachteten Puten wurden 21.358 als untauglich

    qualifiziert. Welche Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter)

    durch die Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die

    jeweils zuständigen Amtstierärzte bzw. die zuständige Landessanitätsdirektion?

 

10. Von den 55,102.457 geschlachteten Hühnern wurden 791.449 als untauglich

      qualifiziert. Welche Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter)

      durch die Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die

      jeweils zuständigen Amtstierärzte bzw. die zuständige Landessanitätsdirektion?

 

11. Von den 4.704 geschlachteten Hauskaninchen wurden 36 als untauglich

      qualifiziert. Welche Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter)

      durch die Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die

      jeweils zuständigen Amtstierärzte bzw. die zuständige Landessanitätsdirektion?