2762/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.07.2001
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend ,,Fleischuntersuchungsgesetz und Tierschutz“
Nach dem Fleischuntersuchungsgesetz bzw. der Fleischuntersuchungsverordnung
ist eine Schlachttieruntersuchung sowie danach eine Fleischuntersuchung
vorzunehmen. Dabei wird entschieden, ob geschlachtete Tiere bzw. Teile davon
tauglich bzw. untauglich zu beurteilen sind.
Der Veterinärbericht 1999 enthält jedoch keine Darstellung wie viele einzelne Organe
(z.B. Lunge, Leber) als untauglich qualifiziert werden mussten.
Eine untaugliche Beurteilung müsste u.a. dazu führen, dass in dem jeweiligen
landwirtschaftlichen Betrieb entsprechende Konsequenzen (z. B. Tierhaltung)
gezogen werden. Dies scheint allerdings nicht möglich zu sein, weil es in Österreich
noch keine umfassende EDV - Dokumentation von Zucht - und Masttieren in
landwirtschaftlichen Betrieben - Rinder ausgenommen - gibt. Bei Schweinen ist
beispielsweise erst in 3 Jahren mit einer umfassenden elektronischen Erfassung
(ÖSTAT) zu rechnen. Ungefähre Daten über den Nutztierbestand ergeben sich
derzeit nach der Nutztierzählung (Gemeinden) bzw. möglicherweise auch über einen
ÖPUL - Antrag.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:
1. Wann wird es einen umfassenden elektronisch erfassten Bestand von Nutztieren
(Zucht - und Mast) für alle tierhaltende Betriebe in Österreich geben?
2. Wer wird diese EDV - Dateien führen?
3. Von den geschlachteten 1.602 Einhufern wurden 13 als untauglich klassifiziert.
Welche Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter) durch die
zuständigen Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die
jeweils zuständigen Amtstierärzte bzw. die zuständigen Landessanitätsdirektion?
4. Von den 561.493 geschlachteten Rindern 2.845 als untauglich qualifiziert. Welche
Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter) durch die
Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die jeweils
zuständigen Amtstierärzte bzw. die zuständige Landessanitätsdirektion?
5. Von den 106.869 geschlachteten Kälbern wurden 582 als untauglich qualifiziert.
Welche Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter) durch die
Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die jeweils
zuständigen
Amtstierärzte bzw. die zuständige Landessanitätsdirektion?
6. Von den 77.833 geschlachteten Schafen wurden 58 als untauglich qualifiziert.
Welche Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter) durch die
Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die jeweils
zuständigen Amtstierärzte bzw. die zuständige Landessanitätsdirektion?
7. Von 5.297.006 geschlachteten Schweinen wurden 15.397 als untauglich
qualifiziert. Welche Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter)
durch die Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die
jeweils zuständigen Amtstierärzte bzw. die zuständige Landessanitätsdirektion?
8. Von den 2.589 geschlachteten Wildwiederkäuern wurden 11 als untauglich
qualifiziert. Welche Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter)
durch die Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die
jeweils zuständigen Amtstierärzte bzw. die zuständige Landessanitätsdirektion?
9. Von den 1,745.807 geschlachteten Puten wurden 21.358 als untauglich
qualifiziert. Welche Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter)
durch die Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die
jeweils zuständigen Amtstierärzte bzw. die zuständige Landessanitätsdirektion?
10. Von den 55,102.457 geschlachteten Hühnern wurden 791.449 als untauglich
qualifiziert. Welche Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter)
durch die Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die
jeweils zuständigen Amtstierärzte bzw. die zuständige Landessanitätsdirektion?
11. Von den 4.704 geschlachteten Hauskaninchen wurden 36 als untauglich
qualifiziert. Welche Maßnahmen wurden gegenüber diesen Betrieben (Tierhalter)
durch die Amtstierärzte ergriffen. Gab es eine entsprechende Meldung an die
jeweils zuständigen Amtstierärzte bzw. die zuständige Landessanitätsdirektion?