2766/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.07.2001
der Abgeordneten Mag. Kuntzl, Dr. Einem
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die drohende Abschiebung von Herrn. Anthony Onyeij nach Nigeria
Am 27. September wurde Herr Anthony Onyeij bei einer Razzia im Gesellenheim
Zohmanngasse (Wien) verhaftet er wurde des Drogenhandels verdächtigt. Am
6. November 2000 wurde er von allen Vorwürfen freigesprochen und ging frei.
Die Zeit zwischen Verhaftung und Freispruch saß Herr Onyeij in Untersuchungshaft; nach
dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (StEG) steht ihm für diese Zeit in
Untersuchungshaft eine Entschädigung zu.
Nach dem Freispruch in der Drogencausa wurde Herr Onyeij sofort in Schubhaft genommen
und am 4. Dezember 2000 wurde ein Abschiebungsversuch durchgeführt, der abgebrochen
wurde, weil sich Herr Onyeij weigerte, das Flugzeug zu betreten.
Aus diesem Grund saß Herr Onyeij wegen des Verdachts des Widerstands gegen die
Staatsgewalt bis Anfang Juni in Untersuchungshaft; mittlerweile befindet er sich wieder in
Schubhaft.
Es steht zu befürchten, dass Herr Onyeij bei einer Abschiebung nach Nigeria mit schwersten
Konsequenzen zu rechnen hat. In Nigeria besteht das sogenannte „Dekret 33“, nach welchem
Menschen, die „den Namen Nigerias in Verruf bringen“, mit Haft bedroht werden. Darüber
hinaus sind die Haftbedingungen in Nigeria äußerst schlecht, es kommt in den Gefängnissen
des Landes immer wieder zu ungeklärten
Todesfällen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres
nachfolgende
1. Planen Sie weiterhin, Herrn Anthony Qnyeij nach Nigeria abzuschieben, obwohl ihn dort
schwerste Konsequenzen erwarten werden?
2. Wenn ja, wann und wie soll die Abschiebung stattfinden?
3. Auf welche Rechtsgrundlagen stützt sich die Abschiebung?
4. Ist Ihnen bewußt, dass Herr Onyeij in Nigeria akuten Gefahren ausgesetzt ist (extrem
schlechte Haftbedingungen, Folter etc.)?
5. Ist Ihnen bewußt, dass eine Abschiebung von Herrn Onyeij nach Nigeria dem Grundsatz
des Refoulement - Verbots widerspricht?
6. Wie beurteilen Sie die Haftbedingungen in Nigeria? Erachten Sie sie für
menschenwürdig?