2769/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.07.2001
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Region Nord“ statt eigenständiger Region Salzburg der Telekom
Austria AG
Die geplanten Strukturmaßnahmen der Bundesregierung und Maßnahmen im
Rahmen der sogenannten Verwaltungsreform führen zu einer Einschränkung der
Verwaltungsdienststellen des Bundes in bestimmten Regionen (Bundesländer) die
entweder aufgelassen, verlagert oder zentralisiert werden. Ähnliche Maßnahmen
sind auch im ausgegliederten Bereich (z. B. ÖIAG) festzustellen - nun konkret beim
Konzern der Telekom Austria AG. Unter dem Schlagwort „flache Hierarchie“ werden
operative Einheiten vor Ort reduziert und Entscheidungsabläufe zentralisiert.
Nach Informationen der Gewerkschaft -, Post - und Fernmeldebediensteten löst die
Telekom Austria AG bis Jahresende 2001 alle bisherigen - eigenständigen und
autonom agierenden - Stellen im Bundesland Salzburg auf und unterstellt diese in
der neugeschaffenen „Region Nord“ defakto also dem Bundesland Oberösterreich.
Ausschließlich Maßnahmen des Personalabbaues und unreflektierte
Standortbereinigungen werden als Restrukturierungsmittel eingesetzt, wobei nicht
auf die bisherige Produktivität der Organisationseinheiten abgestellt wird, sondern
lediglich ganz bestimmte Standorte bevorzugt und berücksichtigt werden: Nämlich
der Großraum Wien, Graz, Linz und Innsbruck. Regionale Interessen werden nicht
berücksichtigt. Damit müssen die in den neuen Organisationskonzepten der Telekom
nicht mehr vorgesehenen Regionen eine Reihe von nicht akzeptablen Nachteilen in
Kauf nehmen.
Bezeichnend ist auch der Umgang des Managements der Telekom Austria AG mit
den im Konzern beschäftigten MitarbeiterInnen: Abberufung von Arbeitsplätzen und
danach zu einem Art Bereitschaftsdienst zuhause verpflichtet - „Herauslocken“ von
Mitarbeitern aus dem Beamtenstatus miet einem steuerrechtlich fragwürdigen
Abfertigungsmodell - Ausübung von psychischen Druck das Vorruhestandsangebot
anzunehmen usw. Arbeitsrechtlich ist die Situation vielfach ungeklärt. Demotivation
der Mitarbeiter und fehlende Identifikation mit dem Konzern sind die logische Folge
einer solchen Personalpolitik!
Mit derartigen Maßnahmen - im Verwaltungsbereich wie auch im ausgegliederten
Bereich - werden Bundesländer unterschiedlicher Klassen geschaffen und einzelne
Bundesländer wie Salzburg im Wettbewerb der Regionen strikt benachteiligt.
Darüber hinaus gehen hochrangige Arbeitsplätze verloren (z. B. Führungspositionen),
Entscheidungsbefugnisse werden verlagert und somit auch der landespolitische
Einfluss wird zu Gunsten Oberösterreichs zurückgedrängt. Bei einem Wegfall
regionaler Entscheidungsstrukturen ist keine Einbindung in wirtschaftliche,
technische oder personelle Strategien des Konzerns mehr gegeben. Damit wird dem
Image Salzburgs als attraktiver Wirtschaftsstandort ein irreparabler Schaden
zugefügt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende Anfrage:
1. Wann wurde durch das Management der zukünftige Personalbedarf des
Konzerns Telekom Austria AG festgesetzt?
2. Wie hoch war der Personalstand im Konzern Telekom Austria AG mit Stichtag
01.01.2001 (aufgeschlüsselt die einzelnen Regionen)? Wie viele MitarbeiterInnen
waren davon bei welchen Tochterunternehmen beschäftigt?
3. Wie hoch soll der Personalstand im Konzern Telekom Austria AG in den
einzelnen Regionen mit Stichtag 31.12.2001 und 01.01.2002 sein
(aufgeschlüsselt auf die einzelnen Regionen)?
4. Ist es richtig, dass die eigenständige Region Salzburg der Telekom Austria AG
aufgelöst und der neugeschaffenen „Region Nord‘ (Oberösterreich) unterstellt
wird?
5. Wenn ja, was sind die Gründe dafür?
6. Wenn ja, wie viele Beschäftige müssen dadurch in der Region Salzburg abgebaut
werden?
7. Wie lauten die Produktivitätskennzahlen der einzelnen Regionen für das Jahr
2000 (Aufschlüsselung auf einzelne Regionen)?
8. Welche selbstständigen bzw. eigenständigen Organisationseinheiten verbleiben
im Bundesland Salzburg?
9. Wie viele Mitarbeiterinnen haben bislang (30.06.2001) das Vorruhestandsmodell
angenommen (Aufschlüsselung auf die einzelnen Regionen)?
10. Wie viele MitarbeiterInnen wurden von 1998 bis Stichtag 30.06.2001 (früh )
pensioniert (Aufschlüsselung nach Alter: bis 40 Jahre, bis 50 Jahre, bis 60 Jahre
und über 60 Jahre).
11 . Wie viele Neuaufnahmen wurden statt den in das Vorruhestandsmodell
abgegangenen MitarbeiterInnen 1998, 1999, 2000 und bis 30.06.2001
vorgenommen (Aufschlüsselung auf die einzelnen Regionen)? Wie viele davon
als Teilzeitbeschäftigte?
12. Wie viele MitarbeiterInnen haben bis 30.06.2001 Ihren Austritt (Kündigung) erklärt
und das Abfertigungsmodell („Golden Handshake“) angenommen
(Aufschlüsslung auf die einzelnen Regionen)?
13. Wie viele Neuaufnahmen sollen bis Ende 2001 im Konzern noch vorgenommen
werden (Aufschlüsselung auf die einzelnen Regionen)? Wie viele Neuaufnahmen
sind für
2002 geplant? Wie viele davon als Teilzeitbeschäftigte?
14. Wie viele MitarbeiterInnen waren mit Stichtag 30.06.2001 von der Dienstleistung
befreit und zu einem Art Bereitschaftsdienst zu Hause verpflichtet
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Regionen)?
15. Welche und wie viele Mehrdienstleistungen (z. B. Überstunden) mussten im Jahre
2001 bis Stichtag 30.06.2001 aufgrund betrieblicher Zwänge von den
verbleibenden Mitarbeiterinnen erbracht werden?
16. In weicher Form wird bei dieser neugeschaffenen „Region Nord“ sichergestellt
dass die Bestimmungen zum Universaldienst im Bundesland Salzburg
eingehalten und die Bevölkerung von Salzburg dadurch nicht benachteiligt wird
(z. B. Öffentliche Sprechstellen)?
17. Wie ist es zu rechtfertigen, dass mit diesem Restrukturierungsprogramm
sämtliche Angelegenheiten des Universaldienstes von salzburgfernen
Einrichtungen betreut werden?
18. Wie ist es zu rechtfertigen, dass der bisher in Salzburg Stadt angesiedelte
Telefonauskunftdienst aufgelassen wurde und dieser Teil nunmehr in erster Linie
von den Standorten Linz, Wien, Graz aus wahrgenommen wird?
19. Wie viele Anrufe erhielten die einzelnen Standorte des Telefonauskunftdienstes
im Juni 2000 und im Juni 2001 (Aufschlüsselung auf die einzelnen Standorte)?
20. Wie viel betrugen die Werbungskosten des Konzerns für den
Telefonauskunftdienstes im Jahr 2000, wie viel im Jahr 2001?
21. Wie lange bleibt der Standort Mauterndorf abgesichert?
22. Wie viele Mitarbeiter waren im Auskunftsdienst 2000 beschäftigt? Wie viele
werden mit Stichtag 01.01.2002 im Auskunftsdienst beschäftigt sein?
23. Ist damit zu rechnen, dass der „Auskunftsdienst“ in eine eigene zentraltätige
Gesellschaft ausgegründet bzw. diese neue Gesellschaft an den verbliebenen
Standorten zusätzliches Personal aufnehmen wird?
24. Wie ist es zu rechtfertigen, dass sämtliche Leitungsfunktionen nach
Oberösterreich (Dienstort Linz) verlagert wurden und mittlerweile fast
ausnahmslos mit beamteten Mitarbeiterinnen aus dem Bereich Oberösterreich
besetzt wurden?
25. Wie kann damit aus Ihrer Sicht sichergestellt werden, dass im Bundesland
Salzburg weiterhin Investitionen vorgenommen, neue Geschäftsfelder angesiedelt
und die Arbeitsplätze erhalten werden nachdem regionale
Entscheidungsstrukturen innerhalb des Konzerns weggefallen?
26. Ist es aus Ihrer Sicht konsumentenpolitisch gerechtfertigt das im Bundesland
Salzburg keine zentrale Kundenanlaufstelle (Service, Bautrupps, Beschwerden,
Streitschlichtung) mehr existiert?
27. Welche operative Einheiten - mit regionalen Entscheidungsträgern - der Telekom
Austria AG verbleiben langfristig im Bundesland Salzburg?
28. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Nachteile für den
Wirtschaftsstandort Salzburg dadurch zu verhindern?
29. Welcher Nettoerlös wurde beim Börsengang der Telekom Austria AG letztendlich
erzielt?
30. Wie hoch waren die externen und internen Kosten des Börsengangs (Broker -
Firma, Werbung etc.) der Telekom Austria AG (ersuche um Aufschlüsselung)?
31. Welche Maßnahmen (von Management, ÖIAG und der Bundesregierung) sind bei
einem gänzlichen Verkauf (Privatisierung) der Telekom Austria AG für die
ArbeitnehmerInnen vorgesehen, die in die Telekom Austria Personalmanagement
Ges.m.b.H (TAP) verlagert (versetzt) worden sind?
32. Kann Ihrerseits nach der Privatisierung der Weiterbestand der TAP garantiert
werden?
33. Werden ArbeitnehmerInnen abberufen, obwohl genug Arbeit - auch aufgrund
neuer Organisationsformen - vorhanden ist (z. B. Kabel - und Verlagsaufsicht,
Transmission Salzburg, Kundeninformationscenter Salzburg)?
34. Warum werden MitarbeiterInnen die Beamte sind abberufen ohne auf § 40 Abs. 1
BDG Rücksicht zu nehmen, wonach innerhalb von zwei Monaten eine
gleichwertige Verwendung zuzuweisen ist?