2770/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.07.2001

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend ,,Veterinärjahresbericht 1999 -  Ergebnisse der

Rückstandskontrollverordnung; Schlachttier- und Fleischuntersuchungen  -

Konsequenzen“

 

Der Veterinärbericht 1999 umfasst unter anderem eine Übersicht der Schlachttier -

und Fleischuntersuchungen sowie auch einen Bericht über die

Rückstandsuntersuchungen.

Das Kapitel der Schlachttier -  und Fleischuntersuchungen umfasst in Zahlen das

wichtige Aufgabengebiet der Kontrolle der Tiere und des Fleisches, als ein

Ausgangsmaterial für die Nahrungsmittel tierischer Herkunft. Darin eingeschlossen

ist auch die Rückstandskontrolle dieser Produkte und die Hygienekontrollen in den

Produktionsbetrieben, sowie die Salmonellenbekämpfung bei Geflügel,... (Vorwort

des Herrn Staatssekretär, Univ. Prof. Dr. Reinhart Waneck).

 

Nach dem Bericht ist es seit Einführung der Rückstandskontrollverordnung

(Verordnung über Kontrollmaßnahmen betreffend bestimmte Stoffe und deren

Rückständen in lebenden Tieren und Fleisch; BGB. II 1997/426) den in der

Rückstandsüberwachung tätigen Tierärzten nun möglich, im Anlassfall gezielte

Maßnahmen zu setzen (z. B. Sperre eines Tierhaltungsbetriebes). Das

Untersuchungsprogramm 1999 umfasste in der

Gruppe A - Stoffe mit anaboler Wirkung und nicht zugelassene Stoffe sowie in der

Gruppe B - Tierarzneimittel und Kontaminanten.

Insgesamt wurden 8.151 Proben, um 6,5 % mehr als 1998, gezogen, wobei 4.145

(50,9 %) auf Stoffe der Gruppe A und 4.006 (49,1 %) auf Stoffe der Gruppe B

untersucht wurden.

 

Darüber hinaus wurden 1999 auch 10.037 Verdachtsproben gezogen und auf

Rückstände - schwerpunktmäßig auf Chemotherapeutika und Antibiotika -

untersucht.

 

Zusammenfassend im Bericht wurde festgestellt, dass Österreichs

Rückstandskontrolle im internationalen Vergleich eine durchaus positive Bilanz

aufweist, aber dies nur mit der tatkräftigen Unterstützung und durch Zusammenarbeit

mit den Bundesländern, mit den Landesveterinärverwaltungen, den Bezirken und

den Untersuchungsanstalten möglich ist.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:

1. Wie viele Einhufer, Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, Puten, Hühner,

    Wildschweine, Wildwiederkäuer und Hauskaninchen wurden 1999 in Österreich

    geschlachtet? (Aufschlüsselung auf Schlachthöfe und Bundesländer)

 

2. Wie viele der geschlachteten Einhufer, Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen,

    Puten, Hühner, Wildschweine, Wildwiederkäuer und Hauskaninchen kamen 1999

    aus EU - Staaten bzw. aus Drittstaaten

 

3. Wie viele Rückstandskontrollen wurden 1999 bei geschlachteten Einhufer,

    Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, Puten, Hühner, Wildschweine,

    Wildwiederkäuer und Hauskaninchen aus EU - Staaten und Drittstaaten

    durchgeführt?

 

4. Welche Ergebnisse wurden jeweils dabei festgestellt ? Welche Sanktionen

    vorgenommen?

 

5. Wie viele Rückstandskontrollen wurden insgesamt (in Jahren) jeweils bei

    geschlachteten Einhufer, Rindern, Kälber, Schweinen, Ziegen, Schafen,

    Wildschweine, Wildwiederkäuer, Puten, Hühner Hauskaninchen und Fischen

    durchgeführt?

 

6. Wie sieht jeweils das prozentuelle Verhältnis der Rückstandskontrolle zur

    tatsächlichen Zahl der geschlachteten Einhufer, Rinder, Kälber, Schweine,

    Schafe, Ziegen, Puten, Hühner, Wildschweine, Wildwiederkäuer und

    Hauskaninchen aus (Prozentuelle Aufschlüsslung auf die einzelnen

    Nutztierarten)?

 

7. Wie teilten sich generell die Rückstandskontrollen der oben genannten

    geschlachteten Nutztierarten (wie Einhufer, Rinder, Kälber, etc.) 1999 auf die

    einzelnen Bundesländer, bzw. Schlachthöfe auf?

 

8. Wird die Einhaltung der Richtlinien für die Probennahme und der

    Beprobungsumfang (Rückstandsuntersuchung Durchführungserlass) durch das

    Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen in den einzelnen

    Bundesländern überprüft?

 

9. Nach welchen wirklichen Kriterien erstellt der Landeshauptmann einen

    Probenziehungsplan (Rückstandsuntersuchungs-Durchführungserlass) für

    tierhaltende Betriebe zumal - mit Ausnahme der Rinder - in Österreich nicht

    immer im Detail bekannt ist, wie viele Tiere (Zucht und/oder Mast) auf ländliche

    Betriebe tatsächlich gehalten werden?

 

10. Wie kann vom Landeshauptmann in diesem Sinn die regionale Verteilung der

      Tiere, der gehäufte Nachweis von Rückständen in bestimmten Betrieben und die

      Größe der Tierbestände im jeweiligen Bundesland berücksichtigt werden?

 

11. Werden Sie den Rückstandsuntersuchungs - Durchführungserlass aufgrund des

      nun bekannt gewordenen Tierarzneimittel Skandals ändern?

 

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Wenn ja, wie konkret?

 

14. Welche Laboratorien sind nach § 27 Fleischuntersuchungsgesetz für derartige

      Rückstandsuntersuchungen in Osterreich zugelassen?

 

15. Wie teilen sich 1999 die untersuchten Fleischproben auf die einzelnen

      Laboratorien auf?

 

16.  Zu welchen Konsequenzen kommt es, wenn Teile eines Schlachtkörpers (z. B.

       Lunge, Leber, Herz) als untauglich nach dem Fleischuntersuchungsgesetz

      qualifiziert werden?

 

17. Welche gezielten Maßnahmen wurden gegenüber Tierhaltungsbetrieben im Jahr

      1999 gesetzt, wenn Stoffe oder Rückstände in lebenden Tieren bzw. nach der

      Fleischuntersuchung in deren Fleisch nachgewiesen wurde (ersuche um

      Auflistung auf die Bundesländer)?

 

18. Werden Sie dafür eintreten, dass bei Untauglichkeit von Schlachtkörpern in

      Zukunft verpflichtend innerhalb von 24 Stunden eine Meldung an den jeweils

      örtlich zuständigen Amtstierarzt bzw. die jeweilige Landesveterinärdirektion

      gerichtet werden muss?

 

19. Warum werden nur 17,9% der Gruppe A Proben bei lebenden Rindern,

       Schweinen und bei Geflügel direkt im landwirtschaftlichen Betrieb gezogen,

       obwohl bekannt ist, dass diese Kontrollen notwendiger sind als bei

       geschlachteten Nutztieren und damit ein möglicher Missbrauch leichter

       nachgewiesen werden kann?

 

20. Erfolgt durch die Amtstierärzte die Probenziehung im landwirtschaftlichen Betrieb

      blind oder erfolgt vorher eine Anmeldung (ersuche um Darstellung der Praxis in

      den einzelnen Bundesländern)?

 

21. Wenn ja, wie viele Tage vorher erfolgt die Anmeldung (ersuche um Darstellung

      der Praxis in den einzelnen Bundesländern)?

 

22. Wie teilten sich die Verdachtsproben für das Jahr 1999 auf die einzelnen

       Bundesländer auf (ersuche um Auflistung)?

 

23. Wie viele dieser Verdachtsproben wurden 1999 bei lebenden Tieren in den

      häuslichen Betrieben gezogen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen

      Bundesländer)?

 

24. In wie vielen Fällen wurden 1999 bei Verdachtsproben illegale Stoffe

      nachgewiesen und durch die Fleischuntersuchung bestätigt?

 

25. Nach welchen Kriterien (Hinweise etc.) werden Verdachtsproben gezogen?

26. Haben Sie veterinärbehördliche Maßnahmen nach dem schockierenden EU -

       Inspektionsbericht 2000 (Veterinär) ergriffen? Wenn nein, warum nicht?

 

27. Welche legistische Maßnahmen werden Sie auf Grund des schockierenden EU -

      Inspektionsberichts 2000 ergreifen.