2770/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.07.2001
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend ,,Veterinärjahresbericht 1999 - Ergebnisse der
Rückstandskontrollverordnung; Schlachttier- und Fleischuntersuchungen -
Konsequenzen“
Der Veterinärbericht 1999 umfasst unter anderem eine Übersicht der Schlachttier -
und Fleischuntersuchungen sowie auch einen Bericht über die
Rückstandsuntersuchungen.
Das Kapitel der Schlachttier - und Fleischuntersuchungen umfasst in Zahlen das
wichtige Aufgabengebiet der Kontrolle der Tiere und des Fleisches, als ein
Ausgangsmaterial für die Nahrungsmittel tierischer Herkunft. Darin eingeschlossen
ist auch die Rückstandskontrolle dieser Produkte und die Hygienekontrollen in den
Produktionsbetrieben, sowie die Salmonellenbekämpfung bei Geflügel,... (Vorwort
des Herrn Staatssekretär, Univ. Prof. Dr. Reinhart Waneck).
Nach dem Bericht ist es seit Einführung der Rückstandskontrollverordnung
(Verordnung über Kontrollmaßnahmen betreffend bestimmte Stoffe und deren
Rückständen in lebenden Tieren und Fleisch; BGB. II 1997/426) den in der
Rückstandsüberwachung tätigen Tierärzten nun möglich, im Anlassfall gezielte
Maßnahmen zu setzen (z. B. Sperre eines Tierhaltungsbetriebes). Das
Untersuchungsprogramm 1999 umfasste in der
Gruppe A - Stoffe mit anaboler Wirkung und nicht zugelassene Stoffe sowie in der
Gruppe B - Tierarzneimittel und Kontaminanten.
Insgesamt wurden 8.151 Proben, um 6,5 % mehr als 1998, gezogen, wobei 4.145
(50,9 %) auf Stoffe der Gruppe A und 4.006 (49,1 %) auf Stoffe der Gruppe B
untersucht wurden.
Darüber hinaus wurden 1999 auch 10.037 Verdachtsproben gezogen und auf
Rückstände - schwerpunktmäßig auf Chemotherapeutika und Antibiotika -
untersucht.
Zusammenfassend im Bericht wurde festgestellt, dass Österreichs
Rückstandskontrolle im internationalen Vergleich eine durchaus positive Bilanz
aufweist, aber dies nur mit der tatkräftigen Unterstützung und durch Zusammenarbeit
mit den Bundesländern, mit den Landesveterinärverwaltungen, den Bezirken und
den Untersuchungsanstalten möglich ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Einhufer, Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, Puten, Hühner,
Wildschweine, Wildwiederkäuer und Hauskaninchen wurden 1999 in Österreich
geschlachtet? (Aufschlüsselung auf Schlachthöfe und Bundesländer)
2. Wie viele der geschlachteten Einhufer, Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen,
Puten, Hühner, Wildschweine, Wildwiederkäuer und Hauskaninchen kamen 1999
aus EU - Staaten bzw. aus Drittstaaten
3. Wie viele Rückstandskontrollen wurden 1999 bei geschlachteten Einhufer,
Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, Puten, Hühner, Wildschweine,
Wildwiederkäuer und Hauskaninchen aus EU - Staaten und Drittstaaten
durchgeführt?
4. Welche Ergebnisse wurden jeweils dabei festgestellt ? Welche Sanktionen
vorgenommen?
5. Wie viele Rückstandskontrollen wurden insgesamt (in Jahren) jeweils bei
geschlachteten Einhufer, Rindern, Kälber, Schweinen, Ziegen, Schafen,
Wildschweine, Wildwiederkäuer, Puten, Hühner Hauskaninchen und Fischen
durchgeführt?
6. Wie sieht jeweils das prozentuelle Verhältnis der Rückstandskontrolle zur
tatsächlichen Zahl der geschlachteten Einhufer, Rinder, Kälber, Schweine,
Schafe, Ziegen, Puten, Hühner, Wildschweine, Wildwiederkäuer und
Hauskaninchen aus (Prozentuelle Aufschlüsslung auf die einzelnen
Nutztierarten)?
7. Wie teilten sich generell die Rückstandskontrollen der oben genannten
geschlachteten Nutztierarten (wie Einhufer, Rinder, Kälber, etc.) 1999 auf die
einzelnen Bundesländer, bzw. Schlachthöfe auf?
8. Wird die Einhaltung der Richtlinien für die Probennahme und der
Beprobungsumfang (Rückstandsuntersuchung Durchführungserlass) durch das
Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen in den einzelnen
Bundesländern überprüft?
9. Nach welchen wirklichen Kriterien erstellt der Landeshauptmann einen
Probenziehungsplan (Rückstandsuntersuchungs-Durchführungserlass) für
tierhaltende Betriebe zumal - mit Ausnahme der Rinder - in Österreich nicht
immer im Detail bekannt ist, wie viele Tiere (Zucht und/oder Mast) auf ländliche
Betriebe tatsächlich gehalten werden?
10. Wie kann vom Landeshauptmann in diesem Sinn die regionale Verteilung der
Tiere, der gehäufte Nachweis von Rückständen in bestimmten Betrieben und die
Größe der Tierbestände im jeweiligen Bundesland berücksichtigt werden?
11. Werden Sie den Rückstandsuntersuchungs - Durchführungserlass aufgrund des
nun bekannt gewordenen Tierarzneimittel Skandals ändern?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Wenn ja, wie konkret?
14. Welche Laboratorien sind nach § 27 Fleischuntersuchungsgesetz für derartige
Rückstandsuntersuchungen in Osterreich zugelassen?
15. Wie teilen sich 1999 die untersuchten Fleischproben auf die einzelnen
Laboratorien auf?
16. Zu welchen Konsequenzen kommt es, wenn Teile eines Schlachtkörpers (z. B.
Lunge, Leber, Herz) als untauglich nach dem Fleischuntersuchungsgesetz
qualifiziert werden?
17. Welche gezielten Maßnahmen wurden gegenüber Tierhaltungsbetrieben im Jahr
1999 gesetzt, wenn Stoffe oder Rückstände in lebenden Tieren bzw. nach der
Fleischuntersuchung in deren Fleisch nachgewiesen wurde (ersuche um
Auflistung auf die Bundesländer)?
18. Werden Sie dafür eintreten, dass bei Untauglichkeit von Schlachtkörpern in
Zukunft verpflichtend innerhalb von 24 Stunden eine Meldung an den jeweils
örtlich zuständigen Amtstierarzt bzw. die jeweilige Landesveterinärdirektion
gerichtet werden muss?
19. Warum werden nur 17,9% der Gruppe A Proben bei lebenden Rindern,
Schweinen und bei Geflügel direkt im landwirtschaftlichen Betrieb gezogen,
obwohl bekannt ist, dass diese Kontrollen notwendiger sind als bei
geschlachteten Nutztieren und damit ein möglicher Missbrauch leichter
nachgewiesen werden kann?
20. Erfolgt durch die Amtstierärzte die Probenziehung im landwirtschaftlichen Betrieb
blind oder erfolgt vorher eine Anmeldung (ersuche um Darstellung der Praxis in
den einzelnen Bundesländern)?
21. Wenn ja, wie viele Tage vorher erfolgt die Anmeldung (ersuche um Darstellung
der Praxis in den einzelnen Bundesländern)?
22. Wie teilten sich die Verdachtsproben für das Jahr 1999 auf die einzelnen
Bundesländer auf (ersuche um Auflistung)?
23. Wie viele dieser Verdachtsproben wurden 1999 bei lebenden Tieren in den
häuslichen Betrieben gezogen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer)?
24. In wie vielen Fällen wurden 1999 bei Verdachtsproben illegale Stoffe
nachgewiesen und durch die Fleischuntersuchung bestätigt?
25. Nach welchen Kriterien (Hinweise etc.)
werden Verdachtsproben gezogen?
26. Haben Sie veterinärbehördliche Maßnahmen nach dem schockierenden EU -
Inspektionsbericht 2000 (Veterinär) ergriffen? Wenn nein, warum nicht?
27. Welche legistische Maßnahmen werden Sie auf Grund des schockierenden EU -
Inspektionsberichts 2000 ergreifen.