2774/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.07.2001
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend „Schulsponsoring“
Seit 1. Februar 1997 ist das grundsätzliche Werbeverbot an
österreichischen Schulen im Schulunterrichtsgesetz aufgehoben. Schulen
können somit mit Firmen etc. Werbeverträge abschließen und damit Geld
einnehmen und damit ihren Gestaltungsspielraum erweitern. Im § 46 Abs.
3 Schulunterrichtsgesetz wird lediglich verwiesen, dass nur geworben
werden darf wenn die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule
hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Genaue Richtlinien für das
Schulsponsoring scheinen darin nicht auf.
Im Bundesland Salzburg wurde gemeinsam mit Salzburger
Wirtschaftstreibenden ein Modell entwickelt Schulsponsoring ohne großen
Aufwand durchzuführen. Dazu wurde ein Verein der Salzburger
Schulsponsoren gegründet, als Hauptsponsor fungiert der
Raiffeisenverband Salzburg. Daneben besteht auch die Möglichkeit für die
einzelnen Schulen selbstständig Sponsorverträge (Einzelverträge)
abzuschließen.
Absolut notwendig erscheint es in diesem Zusammenhang, dass die
Unabhängigkeit der Schulen in ihrer Aufgabe gewährleistet bleibt.
Besonders bei solch sensiblen Bereichen wie „Politischer Bildung“ ist
jegliche Form der Einflussnahme durch Sponsoren auszuschließen.
Auch sind Fragen welche Sponsoren zugelassen werden in Schulen und
welche Rechte die Sponsoren durch ihre Unterstützung erlangen von
zentraler Bedeutung.
So wurde in Salzburg bekannt, dass in einer Schule (BG Nonntal) in der
Stadt Salzburg ein Spielautomatenbetreiber (welcher in der Stadt 28
Spielautomatenstandorte besitzt) zwei sog. ,,Photo - Play“ - Spielautomaten
für den Pausenspaß der Schüler zur Verfügung stellt (neben anderer EDV -
Geräte die für den Unterricht genützt werden).
All dies ist jedoch im § 46 SchUG nicht geregelt.
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin
für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende Anfrage:
1. Seit 1997 ist Schulsponsoring nach dem SchUG möglich, welche
Haltung nehmen Sie heute
dazu ein?
2. Gibt es von Seiten Ihres Ministeriums Richtlinien über die Kriterien des
Schulsponsoring?
2.1.Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus?
2.2. Wenn nein, weshalb nicht und sehen Sie auch für die Zukunft
keinen Bedarf einer Regelung von Seiten Ihres Ministeriums?
3. Gibt es von Ihrem Ministerium in irgendeiner Weise eine Kontrolle über
den Umfang von Schulsponsoring, Art des Schulsponsoring, welche
Sponsoren sich bisher daran beteiligten?
3.1. Wenn ja, wie sieht diese aus und wie lauten die Ergebnisse?
3.2. Wenn nein, weshalb nicht und sehen Sie auch für die Zukunft
keinen Bedarf einer Kontrolle von Seiten Ihres Ministeriums?
4. Wer überprüft die Verträge (Marksponsoring oder Poolsponsoring) die
Schulen mit Sponsoren abschließen? Wer hat die rechtliche
Verantwortung dafür?
5. Wer überprüft den Fluss der Sponsorgelder?
6. Welche Ausschließungskriterien für Sponsoren sind Ihrer Meinung nach
notwendig und einzuhalten?
7. Sind die Rechte des Sponsors beim Schulsponsoring in irgendeiner
Weise geregelt.
8. Welche Regelungen (Richtlinien) im Detail für Schulsponsoring
bestehen in den einzelnen Bundesländer (Aufschlüsselung nach
einzelnen Bundesländern)?
8.1. Sind Sie mit allen Regelungen in den einzelnen Bundesländer
zufrieden? Wenn nein, mit welchen nicht?
8.2. Halten Sie unterschiedliche Regelungen in den einzelnen
Bundesländer in dieser Frage für sinnvoll? Wenn ja, was spricht
dafür? Wenn nein, was werden Sie unternehmen dies zu ändern?
9. Gab es in Ihrem Ministerien von Direktoren, Lehrern, Schülern oder
Eltern Beschwerden oder Klagen über Schwierigkeiten welche mit
Sponsoren aufgetreten sind.
10. Sind Ihrem Ministerien von Direktoren, Lehrern, Schülern oder Eltern
Beschwerden oder Klagen über Schwierigkeiten welche mit Sponsoren
aufgetreten sind welche an das jeweilige Landesschulratsamt eines
Bundeslandes herangetragen wurden bekannt (ersuche um Auflistung
nach einzelne Bundesländer)?
11. Sind Fälle bekannt bei denen die Schulaufsichtsbehörde bei
Schulsponsoring einschreiten musste? Wenn ja, der Grund des
Einschreitens und an welcher Schule?
12. Welche konkrete Haltung nehmen Sie zu dem geschilderten Fall im BG
Nonntal
ein, dass eine Spielautomatenfirma Schulsponsoring betreibt?
13. Gibt es eine Studie über die Entwicklung des Schulsponsoring, die
Auswertung der bisherigen Erfahrungen, Probleme und
Verbesserungen etc.?
13.1. Wenn ja, wie lautet diese und wann wurde diese veröffentlicht
13.2. Wenn nein, werden Sie eine solche in Auftrag geben?
13.3. Wenn ja, wann. Wenn nein, weshalb nicht?