2774/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.07.2001

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend „Schulsponsoring“

 

 

Seit 1. Februar 1997 ist das grundsätzliche Werbeverbot an

österreichischen Schulen im Schulunterrichtsgesetz aufgehoben. Schulen

können somit mit Firmen etc. Werbeverträge abschließen und damit Geld

einnehmen und damit ihren Gestaltungsspielraum erweitern. Im § 46 Abs.

3 Schulunterrichtsgesetz wird lediglich verwiesen, dass nur geworben

werden darf wenn die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule

hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Genaue Richtlinien für das

Schulsponsoring scheinen darin nicht auf.

Im Bundesland Salzburg wurde gemeinsam mit Salzburger

Wirtschaftstreibenden ein Modell entwickelt Schulsponsoring ohne großen

Aufwand durchzuführen. Dazu wurde ein Verein der Salzburger

Schulsponsoren gegründet, als Hauptsponsor fungiert der

Raiffeisenverband Salzburg. Daneben besteht auch die Möglichkeit für die

einzelnen Schulen selbstständig Sponsorverträge (Einzelverträge)

abzuschließen.

Absolut notwendig erscheint es in diesem Zusammenhang, dass die

Unabhängigkeit der Schulen in ihrer Aufgabe gewährleistet bleibt.

Besonders bei solch sensiblen Bereichen wie „Politischer Bildung“ ist

jegliche Form der Einflussnahme durch Sponsoren auszuschließen.

 

Auch sind Fragen welche Sponsoren zugelassen werden in Schulen und

welche Rechte die Sponsoren durch ihre Unterstützung erlangen von

zentraler Bedeutung.

So wurde in Salzburg bekannt, dass in einer Schule (BG Nonntal) in der

Stadt Salzburg ein Spielautomatenbetreiber (welcher in der Stadt 28

Spielautomatenstandorte besitzt) zwei sog. ,,Photo - Play“ - Spielautomaten

für den Pausenspaß der Schüler zur Verfügung stellt (neben anderer EDV -

Geräte die für den Unterricht genützt werden).

 

All dies ist jedoch im § 46 SchUG nicht geregelt.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin

für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende Anfrage:

 

1. Seit 1997 ist Schulsponsoring nach dem SchUG möglich, welche

    Haltung nehmen Sie heute dazu ein?

2. Gibt es von Seiten Ihres Ministeriums Richtlinien über die Kriterien des

     Schulsponsoring?

     2.1.Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus?

     2.2. Wenn nein, weshalb nicht und sehen Sie auch für die Zukunft

            keinen Bedarf einer Regelung von Seiten Ihres Ministeriums?

 

3. Gibt es von Ihrem Ministerium in irgendeiner Weise eine Kontrolle über

    den Umfang von Schulsponsoring, Art des Schulsponsoring, welche

    Sponsoren sich bisher daran beteiligten?

    3.1. Wenn ja, wie sieht diese aus und wie lauten die Ergebnisse?

    3.2. Wenn nein, weshalb nicht und sehen Sie auch für die Zukunft

            keinen Bedarf einer Kontrolle von Seiten Ihres Ministeriums?

 

4. Wer überprüft die Verträge (Marksponsoring oder Poolsponsoring) die

    Schulen mit Sponsoren abschließen? Wer hat die rechtliche

    Verantwortung dafür?

 

5. Wer überprüft den Fluss der Sponsorgelder?

 

6. Welche Ausschließungskriterien für Sponsoren sind Ihrer Meinung nach

    notwendig und einzuhalten?

 

7. Sind die Rechte des Sponsors beim Schulsponsoring in irgendeiner

    Weise geregelt.

 

8. Welche Regelungen (Richtlinien) im Detail für Schulsponsoring

    bestehen in den einzelnen Bundesländer (Aufschlüsselung nach

    einzelnen Bundesländern)?

 

8.1. Sind Sie mit allen Regelungen in den einzelnen Bundesländer

       zufrieden? Wenn nein, mit welchen nicht?

 

8.2. Halten Sie unterschiedliche Regelungen in den einzelnen

       Bundesländer in dieser Frage für sinnvoll? Wenn ja, was spricht

       dafür? Wenn nein, was werden Sie unternehmen dies zu ändern?

 

9. Gab es in Ihrem Ministerien von Direktoren, Lehrern, Schülern oder

     Eltern Beschwerden oder Klagen über Schwierigkeiten welche mit

     Sponsoren aufgetreten sind.

 

10. Sind Ihrem Ministerien von Direktoren, Lehrern, Schülern oder Eltern

      Beschwerden oder Klagen über Schwierigkeiten welche mit Sponsoren

      aufgetreten sind welche an das jeweilige Landesschulratsamt eines

      Bundeslandes herangetragen wurden bekannt (ersuche um Auflistung

      nach einzelne Bundesländer)?

 

11. Sind Fälle bekannt bei denen die Schulaufsichtsbehörde bei

      Schulsponsoring einschreiten musste? Wenn ja, der Grund des

      Einschreitens und an welcher Schule?

 

12. Welche konkrete Haltung nehmen Sie zu dem geschilderten Fall im BG

       Nonntal ein, dass eine Spielautomatenfirma Schulsponsoring betreibt?

13. Gibt es eine Studie über die Entwicklung des Schulsponsoring, die

       Auswertung der bisherigen Erfahrungen, Probleme und

       Verbesserungen etc.?

       13.1. Wenn ja, wie lautet diese und wann wurde diese veröffentlicht

       13.2. Wenn nein, werden Sie eine solche in Auftrag geben?

       13.3. Wenn ja, wann. Wenn nein, weshalb nicht?