2780/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.07.2001
der Abgeordneten Glawischnig Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Verbund/E.ON - Deal
Die Zusammenlegung der Wasserkraftkapazitäten von Verbund und dem deutschen
Atomriesen E.ON ist nach dem Einstieg der EdF in der Steiermark und der RWE in
Kärnten der dritte Sündenfall der österreichischen Energiepolitik. Mit dem Einstieg
eines weiteren ausländischen Atomriesen in Österreich ist nicht nur die
österreichische Anti - Atom - Politik vollends unglaubwürdig, sondern auch eine
saubere österreichische Energielösung endgültig gestorben. Die jahrelangen
Versäumnisse zur Kooperation in der österreichischen Energiewirtschaft zeigen nun
genau die Konsequenzen, vor denen die Grünen jahrelang gewarnt haben.
Tausende ÖsterreicherInnen haben sich bei einer Unterschriftenaktion der Grünen
gegen einen Ausverkauf der E - Wirtschaft und eine österreichische Lösung
ausgesprochen. Die Wasserreserven sind das wichtigste energiepolitische
Vermögen Österreichs. Anstatt diese sauber und nachhaltig im Rahmen einer
österreichischen Lösung zu nutzen, dienen sie nun dazu, das angeschlagene Image
des zweitgrössten europäischen Atomstromproduzenten zu säubern.
Der 40% - Anteil der E.ON an den gemeinsamen Wasserkraftkapazitäten mit dem
Verbund soll angeblich nur der erste Schritt sein, da bereits eine Option auf einen
49% - Anteil ausgehandelt sei. Ausserdem befindet sich der deutsche Atomriese auf
klarem Expansionskurs im Ausland mit dem Ziel, der weltgrösste Strom - und
Gaskonzern zu werden. Dafür verfügt die E.ON über eine prall gefüllte Kriegskasse
von 30 bis 45 Mrd. Euro (413 bis 619 Mrd S).
E.ON setzt weiter auf den Ausbau der Atomenergie und übt im Rahmen der
Atomlobby Atomforum Druck auf die deutsche Regierung aus, den Atomausstieg
zurückzunehmen. Der Strommix der E.ON besteht aus 51% Atomstrom und 39%
Strom aus Kohlekraftwerken. Zudem baut die E.ON Zwischenlager für seine
Atomkraftwerke, die Atommüll eines Kraftwerkbetriebes von 40 bis 50 Jahren
aufnehmen können und nicht nur für die nächsten 20 Jahre, wie im Ausstiegsvertrag
versprochen. E.ON ist auch nach wie vor einer der Hauptbieter für den
tschechischen Atomstromkonzern CEZ, der unter anderem Temelin und Dukovany
betreibt. Ausserdem importiert E.ON weiterhin Atomstrom aus Tschechien, jetzt
allerdings über den europäischen Zwischenhändler Enron. Laut Geschäftsbericht
2000 will die E.ON auch im Bereich der Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung die Position eines international führenden Unternehmens
erreichen.
Dieses Unternehmensprofil steht diametral zur starken Ablehnung von Atomstrom in
der österreichischen Bevölkerung und zu den bestehenden österreichischen
Gesetzen. Ausserdem lehnen 57% der ÖsterreicherInnen den Verkauf von
Energieversorgungsunternehmen ab, gar 66%
befürchten eine Verschlechterung der
zukünftigen Trinkwasserversorgung bei einer Übernahme durch ausländische
Konzerne.
Die Begründung für das „Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich“
lautet. „Diese Anti - Atom - Politik besteht nicht nur in dem eigenen Verzicht auf die
friedliche Nutzung der Kernkraft zum Zwecke der Energiegewinnung, sondern wirkt
allgemein darauf hin, risikoreichen Umgang mit spaltbarem Material zu verhindern
und andere Staaten dazu zu bewegen, auf die Nutzung der Atomkraft zu verzichten.“
Damit widerspricht diese Zusammenarbeit, die ganz klar einem Atomstromkonzern
zu einem wirtschaftlichen Vorteil verhilft, der Zielsetzung der Verfassung.
Die Aussagen der beteiligten Regierungsmitglieder und des Verbundvorstandes, der
Verbund habe in der zukünftigen Konstruktion das Sagen und die Verfügungsgewalt
über die Wasserreserven blieben unangetastet, ist angesichts des Grössen - und
Machtunterschiedes zwischen den beiden Partnern reines Wunschdenken.
Für die Zukunft der österreichischen Wasserkraft und die Glaubwürdigkeit im
Bereich der Anti - Atom - Politk spielen die genauen Vertragsbedingungen eine grosse
Rolle.
Die Bevölkerung Österreichs hat das Recht, über Einzelheiten und Hintergründe
dieser Zusammenarbeit, die Auswirkungen auf die österreichischen Wasserreserven
und Importe von Atomstrom informiert zu werden.
Aus all diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE:
1. Gibt es bereits eine Option für die Erhöhung des Anteiles der E.ON von 40 auf
49%?
2. Wenn nein, ist eine solche vorgesehen?
3. Ist es richtig, dass alle wichtigen Entscheidungen durch E.ON und Verbund
einstimmig getroffen werden müssen (Einstimmigkeitsprinzip)?
4. Wenn ja, erlangt damit nicht die E.ON die Mitverfügungsgewalt über die
österreichischen Wasserreserven?
5. Beabsichtigen Sie, alle Verträge und Absprachen zwischen der E.ON und dem
Verbund offen zu legen und dem Parlament und der österreichischen
Bevölkerung zugänglich zu machen?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Rechtfertigt die Bewertung der eingebrachten Wasserkraftwerke von Verbund
und E.ON wirklich ein Beteiligungsverhältnis von 60 zu 40 für den Verbund?
8. Wie lauten konkret die erwarteten ökonomischen und ökologischen Vorteile für
den Verbund aus der Zusammenarbeit mit der E.ON?
9. Wie sehen die zukünftigen Eigentumsrechte an den österreichischen
Wasserreserven (9 Donaukraftwerke, 41 Kraftwerke an der Drau, Salzach, Enns,
Mur und Inn und 15 Speicherkraftwerke in den Alpen) aus?