2783/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.07.2001
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Ernsthaftigkeit der Ankündigungen zu einem „Generalverkehrsplan“
Seit Mitte der Neunzigerjahre laufen aufbauend auf dem Gesamtverkehrskonzept
von 1991 und entsprechenden Beschlüssen im Parlament umfangreiche Arbeiten zur
erstmaligen Erstellung eines Bundesverkehrswegeplans. Dabei handelt es sich um
ein ausgesprochen sinnvolles Vorhaben, wenn damit nach dem Vorbild etwa
Deutschlands oder Italiens die mittelfristige Prioritätensetzung und die zugehörige
Finanzierung auf eine rechtlich verbindliche Grundlage gestellt werden soll. Damit
könnte der übliche alljährliche „Basarhandel“ in der Frage der Prioritätensetzung ein
Ende finden.
Seit dem Regierungswechsel haben sich offenbar die Überlegungen die Bewertung
der bisherigen Ergebnisse geändert: Denn nun soll im Verkehrsressort
beziehungsweise in einer Arbeitsgruppe unter federführender Koordination zunächst
eines und mittlerweile offenbar bereits mehrerer externer Experten bis Ende dieses
Jahres unter Einbindung der Landeshauptleute ein sogenannter
Generalverkehrsplan erstellt und präsentiert werden.
Medienberichten und Aussagen von BM Forstinger zufolge ist das Vorhaben bislang
insoweit gediehen, daß eine neuerliche Sammlung der bereits vor Jahren dem
vielgeschmähten Masterplan ebenso wie der GSD - Studie zugrundeliegenden
Wunschprogramme der neun Länder bzw. Landeshauptleute erfolgt ist, und daß die
Deadline sich wie bei den meisten verkehrsbezogenen Vorhaben dieser
Bundesregierung um zumindest einige Monate nach hinten verschoben hat.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, aus welchen Gründen eine Prioritätensetzung
unter expliziter Einbindung der Landeshauptleute ein sachbezogeneres Ergebnis als
die bisherige „Basar - Methode“ bei der Festlegung der Bauprogramme in derselben
Konstellation zeitigen soll.
Zudem ist es sachlich schwer nachvollziehbar, daß im Schienenbereich sämtliche
weiteren Ausbauvorhaben bis zum Vorliegen des ‚,Generalverkehrsplans“ auf Eis
gelegt wurden, während Zahl und Finanzvolumen der Zusagen und Versprechungen
für zum Teil größtvolumige Straßenbauprojekte in derselben angeblich
verkehrsträgerübergreifenden Prüf - und Prioritätensetzungsphase eher zu - als
abnehmen.
Schließlich tauchen in einer Zeit, in der über die Übertragung von Teilen des
Bundesstraßennetzes an die Länder debattiert wird, neue Subkategorien von
Bundesstraßen in der öffentlichen Diskussion auf, die die bereits heute einigermaßen
heterogenen Zuständigkeits - und Nutzungsfragen im Bundesstraßennetz weiter zu
verkomplizieren statt wie von Regierungsseite
angekündigt zu vereinfachen drohen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann wurde der Auftrag für die Koordination des Projektes
„Generalverkehrsplan“ vergeben?
2. Ist es zutreffend, daß der Auftrag an die „Österreichische Gesellschaft für
Straßen - und Verkehrswesen“, einen Verein unter der Präsidentschaft eines
Wiener FPÖ - Bezirkspolitikers, vergeben wurde?
3. Wurde dieser Auftrag ohne Ausschreibung vergeben, und wenn ja, warum?
4. Ist es zutreffend, daß es - wie Sie im Rahmen der Parlamentarischen
Fragestunde am 4.7. erwähnt haben egal ist, wer diese Arbeiten koordiniert, und
wie ist diese Aussage mit der Tatsache in Einklang zu bringen, daß es erstens
eines externen, Mehrkosten verursachenden Experten bedurfte und zweitens
schon in den ersten Monaten der Projektlaufzeit personelle Änderungen in der
Koordination des Projektes gegeben hat?
5. Wie hoch sind die Einsparungen, die sich durch Ihre Vorgangsweise ergeben
haben und von denen Sie im Rahmen der Parlamentarischen Fragestunde am
4.7. sprachen?
6. Welche bis mindestens 1999 geplanten und nunmehr offensichtlich für überflüssig
gehaltenen Arbeiten im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans werden nicht
umgesetzt, um die von Ihnen im Rahmen der Parlamentarischen Fragestunde am
4.7. erwähnten Einsparungen herbeizuführen?
7. Ist der ursprünglich als Koordinator eingesetzte DI Helmut Oismüller nach wie vor
im Rahmen dieses Projektes tätig und wenn ja, in welcher Funktion?
8. Seit wann und mit welcher Begründung ist Dr. Werner Rosinak in der
Koordination dieses Projekts tätig?
9. Welche Mehrkosten verursacht die augenscheinlich zum Projektstart nicht
vorgesehene Mitarbeit von Dr. Rosinak gegenüber den damaligen Kalkulationen?
10. Ist das zeitliche Zusammenfallen zwischen der Bestellung von Dr. Rosinak und
Terminen Ihrerseits mit Spitzenpolitikern der Länder der Ostregion Zufall?
11. Wie werden Sie die Entschließung des Nationalrats aus dem Jahr 1995, dem
Nationalrat zeitgleich mit der Vorlage eines Bundesverkehrswegeplans einen
Entwurf für die rechtliche Verankerung vorzulegen, umsetzen?
12. Werden Sie den Bundesverkehrswegeplan bzw. Generalverkehrsplan einer
Strategischen Umweltprüfung unterziehen, und wenn nein, warum nicht?
13. Wurden im Lauf der Arbeiten im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans
Wunschprogramme, Wunschlisten, Listen der geforderten Projekte oder
ähnliches von den Bundesländern gemeldet oder erhoben?
14. Sind die kürzlich in der Öffentlichkeit getätigten Aussagen von Mitgliedern des
,,Expertenrates" zum „Generalverkehrsplan“ zutreffend, wonach bisher
ausschließlich organisatorische Arbeiten geleistet und die Wunschprogramme der
Bundesländer eingeholt wurden?
15. Auf welche Arten von Straßen (Autobahnen, Schnellstraßen, Bundesstraßen 3xx,
sonstige Bundesstraßen, evtl. weitere Untergliederungen) erstrecken sich die
Wunschprogramme der Bundesländer?
16. Auf welchen Zeithorizont erstrecken sich die Wunschprogramme der
Bundesländer?
17. Welche konkreten Projekte umfassen diese Wunschprogramme der
Bundesländer?
18. Wie hoch sind die zur Realisierung nötigen Summen der Wunschprogramme a)
insgesamt, b) pro Bundesland?
19. Welche Arbeiten im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans waren zum
Zeitpunkt der Vergabe des Projektes „Generalverkehrsplan“ a) noch in Arbeit, b)
noch nicht begonnen?
20. Werden bundesländerübergreifende Kriterien für die Prioritätenreihung zum
Tragen kommen?
21. Wenn ja: Sind diese Kriterien bereits festgelegt, und wenn ja, wie lauten sie?
22. Wenn nein: Wann und von wem werden diese Kriterien festgelegt, und wer wird
für die Kriterienauswahl die Verantwortung haben?
23.Werden bundesländerspezifische Kriterien für die Prioritätenreihung zum Tragen
kommen?
24. Wenn ja: Sind diese Kriterien bereits festgelegt, und wenn ja, wie lauten sie?
25. Wenn nein: Wann und von wem werden diese Kriterien festgelegt, und wer wird
für die Kriterienauswahl die Verantwortung haben?
26. Welche sonstigen Rahmenbedingungen werden der Prioritätenreihung
zugrundeliegen?
27. Ist es aufgrund der Rahmenbedingungen der Prioritätenreihung möglich, daß in
einzelnen Bundesländern keine Projekte in die höchste Prioritätsstufe
beziehungsweise unter die innerhalb der nächsten Jahre zu realisierenden
Projekte gereiht werden?
28. Welche sachliche Grundlage gibt es für die Tatsache, daß Sie bei
Bahninfrastrukturprojekten alle weiteren Schritte vom Ergebnis des Projektes
,,Gesamtverkehrsplan“ abhängig machen, im Straßenbau jedoch die Menge und
das Volumen Ihrer Versprechen gegenüber verschiedenen gewichtigen
VertreterInnen speziell Ihrer Partei im selben Zeitraum noch zugenommen hat?
29. Welche verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden
Untersuchungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bzw.
,,Generalverkehrsplans“ haben zu Ihrer Zusage bezüglich der prioritären
Verwirklichung der 2. Röhre Ganzsteintunnel geführt?
30. Welche verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden
Untersuchungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bzw.
,,Generalverkehrsplans“ haben zu Ihrer Zusage bezüglich der prioritären
Verwirklichung mehrerer Straßenbauvorhaben in Vorarlberg geführt?
31. Welche verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden
Untersuchungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bzw.
,,Generalverkehrsplans“ haben zu Ihrer Zusage bezüglich der prioritären
Verwirklichung des sechsspurigen Ausbaus der gesamten A1 bis 2010 geführt?
32. Welche verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden
Untersuchungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bzw.
,,Generalverkehrsplans“ haben zu Ihrer Zusage bezüglich der prioritären
Verwirklichung zumindest von Teilen der Weinviertelschnellstraße geführt, die
selbst in der GSD - Studie als nicht prioritär eingestuft wurde?
33. Welche verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden
Untersuchungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bzw.
,,Generalverkehrsplans“ haben zu Ihrer Zusage bezüglich der
prioritären
Verwirklichung mehrerer Straßenbauprojekte in Wien und seinem nahen Umfeld
gegenüber dem neuen Wiener Verkehrsstadtrat geführt?
34. Was sind „Zubringer zum hochrangigen Straßennetz“, die laut APA im
Generalverkehrsplan enthalten sein sollen, und was unterscheidet diese Strecken
grundsätzlich von anderen Bundesstraßen?
35. Wie wird mit „Zubringer zum hochrangigen Straßennetz“ im Rahmen der
geplanten Verlängerung der Bundesstraßen B vorgegangen werden?
36. Welche Rolle spielt eine selbstdefinierte „Vorleistung eines Landes für den Bund“
in welcher Höhe auch immer, wie etwa bei den Versprechen der
oberösterreichischen oder niederösterreichischen Landespolitik bei der noch nicht
abgeschlossenen Frage der Prioritätensetzung als Kriterium im Vergleich zu
sachlichen, verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden
Kriterien?
37. In welcher Form werden die Vorgaben a) der Alpenkonvention, b) des
Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention bei der Prioritätensetzung
berücksichtigt?
38. Ist für Sie ein staatsgrenzüberschreitend wirksames Straßenbauprojekt im
Bundesstraßennetz denkbar, das nicht den Vorgaben von Artikel 11 Absatz 1
oder 2 des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention zurechenbar ist?