2783/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.07.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Ernsthaftigkeit der Ankündigungen zu einem „Generalverkehrsplan“

 

 

Seit Mitte der Neunzigerjahre laufen aufbauend auf dem Gesamtverkehrskonzept

von 1991 und entsprechenden Beschlüssen im Parlament umfangreiche Arbeiten zur

erstmaligen Erstellung eines Bundesverkehrswegeplans. Dabei handelt es sich um

ein ausgesprochen sinnvolles Vorhaben, wenn damit nach dem Vorbild etwa

Deutschlands oder Italiens die mittelfristige Prioritätensetzung und die zugehörige

Finanzierung auf eine rechtlich verbindliche Grundlage gestellt werden soll. Damit

könnte der übliche alljährliche „Basarhandel“ in der Frage der Prioritätensetzung ein

Ende finden.

 

Seit dem Regierungswechsel haben sich offenbar die Überlegungen die Bewertung

der bisherigen Ergebnisse geändert: Denn nun soll im Verkehrsressort

beziehungsweise in einer Arbeitsgruppe unter federführender Koordination zunächst

eines und mittlerweile offenbar bereits mehrerer externer Experten bis Ende dieses

Jahres unter Einbindung der Landeshauptleute ein sogenannter

Generalverkehrsplan erstellt und präsentiert werden.

 

Medienberichten und Aussagen von BM Forstinger zufolge ist das Vorhaben bislang

insoweit gediehen, daß eine neuerliche Sammlung der bereits vor Jahren dem

vielgeschmähten Masterplan ebenso wie der GSD - Studie zugrundeliegenden

Wunschprogramme der neun Länder bzw. Landeshauptleute erfolgt ist, und daß die

Deadline sich wie bei den meisten verkehrsbezogenen Vorhaben dieser

Bundesregierung um zumindest einige Monate nach hinten verschoben hat.

 

Grundsätzlich stellt sich die Frage, aus welchen Gründen eine Prioritätensetzung

unter expliziter Einbindung der Landeshauptleute ein sachbezogeneres Ergebnis als

die bisherige „Basar - Methode“ bei der Festlegung der Bauprogramme in derselben

Konstellation zeitigen soll.

 

Zudem ist es sachlich schwer nachvollziehbar, daß im Schienenbereich sämtliche

weiteren Ausbauvorhaben bis zum Vorliegen des ‚,Generalverkehrsplans“ auf Eis

gelegt wurden, während Zahl und Finanzvolumen der Zusagen und Versprechungen

für zum Teil größtvolumige Straßenbauprojekte in derselben angeblich

verkehrsträgerübergreifenden Prüf -  und Prioritätensetzungsphase eher zu -  als

abnehmen.

 

Schließlich tauchen in einer Zeit, in der über die Übertragung von Teilen des

Bundesstraßennetzes an die Länder debattiert wird, neue Subkategorien von

Bundesstraßen in der öffentlichen Diskussion auf, die die bereits heute einigermaßen

heterogenen Zuständigkeits -  und Nutzungsfragen im Bundesstraßennetz weiter zu

verkomplizieren statt wie von Regierungsseite angekündigt zu vereinfachen drohen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wann wurde der Auftrag für die Koordination des Projektes

    „Generalverkehrsplan“ vergeben?

2. Ist es zutreffend, daß der Auftrag an die „Österreichische Gesellschaft für

    Straßen -  und Verkehrswesen“, einen Verein unter der Präsidentschaft eines

    Wiener FPÖ - Bezirkspolitikers, vergeben wurde?

3. Wurde dieser Auftrag ohne Ausschreibung vergeben, und wenn ja, warum?

4. Ist es zutreffend, daß es - wie Sie im Rahmen der Parlamentarischen

    Fragestunde am 4.7. erwähnt haben egal ist, wer diese Arbeiten koordiniert, und

    wie ist diese Aussage mit der Tatsache in Einklang zu bringen, daß es erstens

    eines externen, Mehrkosten verursachenden Experten bedurfte und zweitens

    schon in den ersten Monaten der Projektlaufzeit personelle Änderungen in der

    Koordination des Projektes gegeben hat?

5. Wie hoch sind die Einsparungen, die sich durch Ihre Vorgangsweise ergeben

    haben und von denen Sie im Rahmen der Parlamentarischen Fragestunde am

    4.7. sprachen?

6. Welche bis mindestens 1999 geplanten und nunmehr offensichtlich für überflüssig

    gehaltenen Arbeiten im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans werden nicht

    umgesetzt, um die von Ihnen im Rahmen der Parlamentarischen Fragestunde am 

    4.7. erwähnten Einsparungen herbeizuführen?

7. Ist der ursprünglich als Koordinator eingesetzte DI Helmut Oismüller nach wie vor

    im Rahmen dieses Projektes tätig und wenn ja, in welcher Funktion?

8. Seit wann und mit welcher Begründung ist Dr. Werner Rosinak in der

    Koordination dieses Projekts tätig?

9. Welche Mehrkosten verursacht die augenscheinlich zum Projektstart nicht

    vorgesehene Mitarbeit von Dr. Rosinak gegenüber den damaligen Kalkulationen?

10. Ist das zeitliche Zusammenfallen zwischen der Bestellung von Dr. Rosinak und

      Terminen Ihrerseits mit Spitzenpolitikern der Länder der Ostregion Zufall?

11. Wie werden Sie die Entschließung des Nationalrats aus dem Jahr 1995, dem

       Nationalrat zeitgleich mit der Vorlage eines Bundesverkehrswegeplans einen

       Entwurf für die rechtliche Verankerung vorzulegen, umsetzen?

12. Werden Sie den Bundesverkehrswegeplan bzw. Generalverkehrsplan einer

       Strategischen Umweltprüfung unterziehen, und wenn nein, warum nicht?

13. Wurden im Lauf der Arbeiten im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans

       Wunschprogramme, Wunschlisten, Listen der geforderten Projekte oder

       ähnliches von den Bundesländern gemeldet oder erhoben?

14. Sind die kürzlich in der Öffentlichkeit getätigten Aussagen von Mitgliedern des

       ,,Expertenrates" zum „Generalverkehrsplan“ zutreffend, wonach bisher

       ausschließlich organisatorische Arbeiten geleistet und die Wunschprogramme der

       Bundesländer eingeholt wurden?

15. Auf welche Arten von Straßen (Autobahnen, Schnellstraßen, Bundesstraßen 3xx,

       sonstige Bundesstraßen, evtl. weitere Untergliederungen) erstrecken sich die

       Wunschprogramme der Bundesländer?

16. Auf welchen Zeithorizont erstrecken sich die Wunschprogramme der

      Bundesländer?

17. Welche konkreten Projekte umfassen diese Wunschprogramme der

      Bundesländer?

18. Wie hoch sind die zur Realisierung nötigen Summen der Wunschprogramme a)

      insgesamt, b) pro Bundesland?

19. Welche Arbeiten im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans waren zum

       Zeitpunkt der Vergabe des Projektes „Generalverkehrsplan“ a) noch in Arbeit, b)

       noch nicht begonnen?

20. Werden bundesländerübergreifende Kriterien für die Prioritätenreihung zum

       Tragen kommen?

21. Wenn ja: Sind diese Kriterien bereits festgelegt, und wenn ja, wie lauten sie?

22. Wenn nein: Wann und von wem werden diese Kriterien festgelegt, und wer wird

       für die Kriterienauswahl die Verantwortung haben?

23.Werden bundesländerspezifische Kriterien für die Prioritätenreihung zum Tragen

       kommen?

24. Wenn ja: Sind diese Kriterien bereits festgelegt, und wenn ja, wie lauten sie?

25. Wenn nein: Wann und von wem werden diese Kriterien festgelegt, und wer wird

       für die Kriterienauswahl die Verantwortung haben?

26. Welche sonstigen Rahmenbedingungen werden der Prioritätenreihung

       zugrundeliegen?

27. Ist es aufgrund der Rahmenbedingungen der Prioritätenreihung möglich, daß in

      einzelnen Bundesländern keine Projekte in die höchste Prioritätsstufe

      beziehungsweise unter die innerhalb der nächsten Jahre zu realisierenden

      Projekte gereiht werden?

28. Welche sachliche Grundlage gibt es für die Tatsache, daß Sie bei

      Bahninfrastrukturprojekten alle weiteren Schritte vom Ergebnis des Projektes

      ,,Gesamtverkehrsplan“ abhängig machen, im Straßenbau jedoch die Menge und

      das Volumen Ihrer Versprechen gegenüber verschiedenen gewichtigen

      VertreterInnen speziell Ihrer Partei im selben Zeitraum noch zugenommen hat?

29. Welche verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden

      Untersuchungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bzw.

      ,,Generalverkehrsplans“ haben zu Ihrer Zusage bezüglich der prioritären

      Verwirklichung der 2. Röhre Ganzsteintunnel geführt?

30. Welche verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden

      Untersuchungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bzw.

      ,,Generalverkehrsplans“ haben zu Ihrer Zusage bezüglich der prioritären

      Verwirklichung mehrerer Straßenbauvorhaben in Vorarlberg geführt?

31. Welche verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden

       Untersuchungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bzw.

       ,,Generalverkehrsplans“ haben zu Ihrer Zusage bezüglich der prioritären

       Verwirklichung des sechsspurigen Ausbaus der gesamten A1 bis 2010 geführt?

32. Welche verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden

       Untersuchungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bzw.

       ,,Generalverkehrsplans“ haben zu Ihrer Zusage bezüglich der prioritären

       Verwirklichung zumindest von Teilen der Weinviertelschnellstraße geführt, die

        selbst in der GSD - Studie als nicht prioritär eingestuft wurde?

33. Welche verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden

       Untersuchungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bzw.

       ,,Generalverkehrsplans“ haben zu Ihrer Zusage bezüglich der prioritären

     Verwirklichung mehrerer Straßenbauprojekte in Wien und seinem nahen Umfeld

     gegenüber dem neuen Wiener Verkehrsstadtrat geführt?

34. Was sind „Zubringer zum hochrangigen Straßennetz“, die laut APA im

      Generalverkehrsplan enthalten sein sollen, und was unterscheidet diese Strecken

      grundsätzlich von anderen Bundesstraßen?

35. Wie wird mit „Zubringer zum hochrangigen Straßennetz“ im Rahmen der

      geplanten Verlängerung der Bundesstraßen B vorgegangen werden?

36. Welche Rolle spielt eine selbstdefinierte „Vorleistung eines Landes für den Bund“

      in welcher Höhe auch immer, wie etwa bei den Versprechen der

      oberösterreichischen oder niederösterreichischen Landespolitik bei der noch nicht

      abgeschlossenen Frage der Prioritätensetzung als Kriterium im Vergleich zu

      sachlichen, verkehrsträgerübergreifenden und bundesländerübergreifenden

      Kriterien?

37. In welcher Form werden die Vorgaben a) der Alpenkonvention, b) des

       Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention bei der Prioritätensetzung

       berücksichtigt?

38. Ist für Sie ein staatsgrenzüberschreitend wirksames Straßenbauprojekt im

      Bundesstraßennetz denkbar, das nicht den Vorgaben von Artikel 11 Absatz 1

      oder 2 des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention zurechenbar ist?