2789/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.07.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Streichung der Mitversicherung

 

 

Die Streichung der Mitversicherung für kinderlose EhepartnerInnen scheint nicht die

erwarteten finanziellen Erfolge zu bringen. Darüber hinaus war die Umsetzung

dieses Gesetzesbeschlusses offensichtlich mit einem ziemlich großen bürokratischen

Aufwand verbunden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie hoch werden die Einsparungen durch diese gesetzliche Maßnahme im

    Endeffekt nun wirklich sein, und wie groß ist die Abweichung von den erwarteten

    Einsparungen?

 

2. Wie hoch waren die Kosten für die Erhebung der erforderlichen Daten?

 

3. Wie viele Fragebögen mussten für die Erhebung versandt werden?

 

4. Stimmt es, dass die Fragebögen an alle Versicherten ausgesandt wurden, welche

    irgendwann einen mitversicherten Angehörigen hatten?

 

5. Ist durch diese Vorgangsweise sichergestellt, dass alle relevanten Personen

    erfasst wurden?

 

6. Wie viele mitversicherte „Karteileichen“ wurden auf diesem Weg festgestellt?

 

7. Wie viele Personen, welche auf den Fragebogen nicht reagierten, wurde ein

    Zusatzbeitrag vorgeschrieben, der sich dann als doch nicht berechtigt

    herausstellte?

 

8. Wie wurde in solchen Fällen vorgegangen?

 

9. Wie viele Personen waren mit diesen Erhebungen beschäftigt?

10. Hat sich diese Maßnahme rückblickend als sinnvoll und zielführend erwiesen und

      würden Sie sie mit dem heutigen Wissensstand noch einmal befürworten?