2789/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.07.2001
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Streichung der Mitversicherung
Die Streichung der Mitversicherung für kinderlose EhepartnerInnen scheint nicht die
erwarteten finanziellen Erfolge zu bringen. Darüber hinaus war die Umsetzung
dieses Gesetzesbeschlusses offensichtlich mit einem ziemlich großen bürokratischen
Aufwand verbunden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie hoch werden die Einsparungen durch diese gesetzliche Maßnahme im
Endeffekt nun wirklich sein, und wie groß ist die Abweichung von den erwarteten
Einsparungen?
2. Wie hoch waren die Kosten für die Erhebung der erforderlichen Daten?
3. Wie viele Fragebögen mussten für die Erhebung versandt werden?
4. Stimmt es, dass die Fragebögen an alle Versicherten ausgesandt wurden, welche
irgendwann einen mitversicherten Angehörigen hatten?
5. Ist durch diese Vorgangsweise sichergestellt, dass alle relevanten Personen
erfasst wurden?
6. Wie viele mitversicherte „Karteileichen“ wurden auf diesem Weg festgestellt?
7. Wie viele Personen, welche auf den Fragebogen nicht reagierten, wurde ein
Zusatzbeitrag vorgeschrieben, der sich dann als doch nicht berechtigt
herausstellte?
8. Wie wurde in solchen Fällen vorgegangen?
9. Wie viele Personen waren mit diesen
Erhebungen beschäftigt?
10. Hat sich diese Maßnahme rückblickend als sinnvoll und zielführend erwiesen und
würden Sie sie mit dem heutigen Wissensstand noch einmal befürworten?