2790/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.07.2001
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Reorganisation des Hauptverbandes
Die im Rahmen der 58. ASVG - Novelle beschlossenen organisatorischen
Änderungen im Hauptverband haben wesentliche personelle Konsequenzen zur
Folge. So werden etliche Positionen neu besetzt, die nicht alle durch natürlichen
Abgang erfolgen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Personen aus welchen Funktionen werden nach Umsetzung der
Reform nicht mehr im Hauptverband beschäftigt sein, beziehungsweise dort keine
Funktion mehr ausüben?
2. Wie viele dieser Personen haben einen befristeten Vertrag und mit welcher Frist?
3. Wie viele dieser Personen haben kündbare Verträge und mit welchen
Kündigungsfristen beziehungsweise Bedingungen?
4. Wie viele dieser Personen haben eine unkündbaren Vertrag?
5. Wie viele Personen werden durch Pensionierung ausscheiden?
6. Wie hoch werden die Kosten sein, welche durch die Auflösung der Verträge
anfallen?
7. Welche Verträge werden mit den neuen FunktionsinhaberInnen abgeschlossen
werden?
8. Wann wird die Ausschreibung für jene Positionen vorgenommen und
abgeschlossen werden, welche nach den neuen Bestimmungen ausgeschrieben
werden sollen?
9. Wird Dr. Huber voraussichtlich als Sieger aus diesen Ausschreibungen
hervorgehen?