2790/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.07.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Reorganisation des Hauptverbandes

 

 

Die im Rahmen der 58. ASVG - Novelle beschlossenen organisatorischen

Änderungen im Hauptverband haben wesentliche personelle Konsequenzen zur

Folge. So werden etliche Positionen neu besetzt, die nicht alle durch natürlichen

Abgang erfolgen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wie viele Personen aus welchen Funktionen werden nach Umsetzung der

    Reform nicht mehr im Hauptverband beschäftigt sein, beziehungsweise dort keine

    Funktion mehr ausüben?

 

2. Wie viele dieser Personen haben einen befristeten Vertrag und mit welcher Frist?

 

3. Wie viele dieser Personen haben kündbare Verträge und mit welchen

    Kündigungsfristen beziehungsweise Bedingungen?

 

4. Wie viele dieser Personen haben eine unkündbaren Vertrag?

 

5. Wie viele Personen werden durch Pensionierung ausscheiden?

 

6. Wie hoch werden die Kosten sein, welche durch die Auflösung der Verträge

    anfallen?

 

7. Welche Verträge werden mit den neuen FunktionsinhaberInnen abgeschlossen

    werden?

 

8. Wann wird die Ausschreibung für jene Positionen vorgenommen und

    abgeschlossen werden, welche nach den neuen Bestimmungen ausgeschrieben

    werden sollen?

9. Wird Dr. Huber voraussichtlich als Sieger aus diesen Ausschreibungen

    hervorgehen?